Mitmachen

← Alle Anträge

Antrag vom 11.09.2026

Interkommunale Zusammenarbeit ausbauen

In Beratung

Eingereicht von Büdinger Koalition

Gremium: Stadtverordnetenversammlung

Überwiesen an den Haupt- und Finanzausschuss

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird beauftragt, unter Inanspruchnahme des einschlägigen Beratungsangebots des Beratungszentrums Hessen ein Konzept für intensivere interkommunale Zusammenarbeit mit weiteren Kommunen in unserer Region vorzubereiten.

Dabei soll insbesondere dargestellt werden,

  • für welche Verwaltungsaufgaben zeitnah eine interkommunale Zusammenarbeit in Betracht kommt,
  • für welche Verwaltungsaufgaben mittelfristig eine interkommunale Zusammenarbeit avisiert werden soll,
  • welche Einsparpotenziale zu erwarten sind,
  • in welcher Höhe Fördermittel für interkommunale Zusammenarbeit in Anspruch genommen werden können.

Begründung

Unter Interkommunaler Zusammenarbeit (IKZ) versteht man die freiwillige Kooperation mehrerer Kommunen, um öffentliche Aufgaben gemeinsam effizienter, kostengünstiger und qualitativ hochwertiger zu erfüllen. Das Kernziel eines IKZ-Konzepts besteht darin, Ressourcen zu bündeln und Synergieeffekte zu nutzen, ohne dass die beteiligten Kommunen ihre rechtliche Selbstständigkeit oder Identität aufgeben.

Nicht nur im Lichte der aktuell angespannten Finanzlage der Kommunen, sondern auch allgemein im Rahmen eines sparsamen Umgangs mit den von den Steuerzahlern zur Verfügung gestellten Mitteln ist die Zusammenarbeit der Kommunen in der Region angebracht. Die Möglichkeit der Bündelung von Fachwissen sowie der erleichterten Vertretung im Abwesenheitsfall ist ein weiterer Vorteil zentraler Strukturen.

Für eine Interkommunale Zusammenarbeit sind grundsätzlich sämtliche Handlungsfelder kommunalen Handelns geeignet. Es gilt der Grundsatz, dass all das, was eine Kommune alleine erledigt, auch in Kooperation mit anderen erledigt werden kann. So kommen zunächst sämtliche Bereiche der klassischen gemeindlichen Verwaltung (Kassen- und Steuerwesen, Bauamt, Standesamt etc.) für eine IKZ in Betracht. Hier gibt es für nahezu alle Verwaltungsbereiche gute Beispiele in den hessischen Kommunen für erfolgreiche Kooperationen.

Das Land Hessen fördert Interkommunale Zusammenarbeit im Rahmen des Gesetzes über Kommunale Gemeinschaftsarbeit, sodass nicht nur perspektivisch laufende Verwaltungskosten reduziert werden können. Vielmehr steht auch in Aussicht, die erforderlichen Startinvestitionen durch die Landesförderung ganz oder teilweise abdecken zu können.

Die Koalitionsfraktionen sehen neben den klassischen Verwaltungsbereichen durchaus auch im Bereich Bauhof das Potenzial für eine sinnvolle interkommunale Kooperation. Selbstverständlich ist für uns jedoch, dass die Bürger weiterhin Ansprechpartner und Anlaufstellen vor Ort – namentlich im Bürgerbüro sowie die Außenstellenleiter – in Anspruch nehmen können. Konkrete Anlaufpunkte vor Ort und zentrale, qualifizierte Bearbeitung von Verwaltungsleistungen im Rahmen von IKZ sollen Hand in Hand gehen und eine kostensparende, effiziente sowie serviceorientierte Verwaltungsarbeit nachhaltig sicherstellen.

Wie geht es weiter?

Jeder Antrag wird im Stadtparlament beraten, oft zuerst in einem Ausschuss. Wie aus einem Antrag ein Beschluss wird, erklären wir dir im Campus.

We use cookies

We use cookies to improve your experience on this website. You may choose which types of cookies to allow and change your preferences at any time. Disabling cookies may impact your experience on this website. You can learn more by viewing our Cookie Policy.