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Antrag vom 11.09.2026

Prüfauftrag: Stadtentwicklungsgesellschaft

In Beratung

Eingereicht von Büdinger Koalition

Gremium: Stadtverordnetenversammlung

Überwiesen an den Sonderausschuss

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen, ob etwa nach dem Vorbild der Stadt Schlüchtern die Gründung einer Stadtentwicklungsgesellschaft als sinnvoll erachtet wird.

Begründung

Die Stadt Büdingen steht vor der Aufgabe, ihre wirtschaftliche, städtebauliche und touristische Entwicklung aktiv zu gestalten und vorhandene Potenziale besser zu nutzen. Hierfür ist eine Organisationsstruktur erforderlich, die einerseits eng mit der Stadt verbunden ist, andererseits aber schneller, flexibler und unternehmerischer handeln kann als die klassische Kommunalverwaltung.

Beispielhaft kann hier die Stadtentwicklungsgesellschaft der Stadt Schlüchtern sein, die mit ihren Projekten sehr erfolgreich in den Bereichen Tourismusmarketing und Stadtentwicklung aktiv ist. Für einen detaillierten Einblick sei die Internetseite der Stadtentwicklungsgesellschaft der Stadt Schlüchtern empfohlen. Ähnliche Möglichkeiten könnten auch in Büdingen ausgeschöpft werden.

Daher halten wir es für sinnvoll, wenn der Magistrat sich damit beschäftigt, ob er die Gründung einer solchen Gesellschaft für sinnvoll hält und welche haushalterischen und personellen Voraussetzungen geschaffen werden müssen, sofern man sich für diesen Weg entscheiden würde.

Die Gründung einer Stadtentwicklungsgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH bietet hierfür nach Ansicht der Koalitionsfraktionen geeignete Voraussetzungen. Während die Verwaltung in ihrem Handeln in besonderem Maße an Haushaltsrecht, Vergabevorschriften und politische Entscheidungswege gebunden ist, kann eine eigenständige Gesellschaft operative Aufgaben mit kürzeren Entscheidungswegen und größerer wirtschaftlicher Flexibilität wahrnehmen. Die Präsentation stellt insbesondere die Möglichkeit eigenständiger unternehmerischer Entscheidungen, eines eigenen Wirtschaftsplans, einer flexibleren Personalsteuerung sowie einer stärkeren wirtschaftlichen Ausrichtung von Märkten und Veranstaltungen heraus.

Dabei kann und soll eine Stadtentwicklungsgesellschaft kein Ersatz für die kommunale Politik und Verwaltung sein. Vielmehr soll sie ein Instrument der Stadt Büdingen werden, mit dem beschlossene Ziele schneller und professioneller umgesetzt werden können. Die Stadt bliebe als alleinige Gesellschafterin mit 100 Prozent des Stammkapitals unmittelbar verantwortlich für die Gesellschaft.

Insbesondere für Tourismus, Kultur und Veranstaltungen bietet eine eigenständige Gesellschaft zusätzliche Handlungsmöglichkeiten. Der Betrieb der Tourismusbüros, die Entwicklung touristischer Angebote, Stadtführungen sowie die Organisation von Kulturveranstaltungen, Märkten und Festen können gebündelt und stärker an wirtschaftlichen und strategischen Zielsetzungen ausgerichtet werden.

Ein weiterer Vorteil liegt in der Fördermittelakquise und der Zusammenarbeit mit externen Partnern. Die Gesellschaft kann Projekte aktiv entwickeln, Fördermöglichkeiten erschließen und Kooperationen mit privaten, regionalen und überregionalen Partnern eingehen.

Entscheidend ist deshalb nicht allein die Gründung einer weiteren Gesellschaft, sondern die Schaffung eines leistungsfähigen Instruments für die zukünftige Entwicklung Büdingens. Die SEG soll dort ansetzen, wo eine klassische Verwaltungsstruktur aufgrund ihrer rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen nur eingeschränkt schnell und flexibel agieren kann.

Wie geht es weiter?

Jeder Antrag wird im Stadtparlament beraten, oft zuerst in einem Ausschuss. Wie aus einem Antrag ein Beschluss wird, erklären wir dir im Campus.

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