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Antrag vom 11.09.2026

Prüfung des Einsatzes von sogenannten „KI-Blitzern“

Beschlossen

Eingereicht von Büdinger Koalition

Gremium: Stadtverordnetenversammlung

Beschlossen in der Sitzung am 23.09.2026

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird beauftragt, den Einsatz sogenannter „KI-Blitzer“ nach dem Vorbild von Bad Nauheim zur Verhinderung, Dokumentation und Ahndung illegaler Müllablagerungen im Stadtgebiet Büdingen zu prüfen und der Stadtverordnetenversammlung hierzu bis zum 31. März 2027 zu berichten.

Die Prüfung soll insbesondere umfassen:

  • Ermittlung der rechtlichen Rahmenbedingungen insbesondere anhand der vergleichbaren Rechtslage der Stadt Bad Nauheim.
  • Darstellung der aktuellen Situation anhand der Zahl der dokumentierten Ablagerungen der vergangenen drei Jahre, sowie der Stadt entstandenen Beseitigungs- und Personalkosten.
  • Identifikation geeigneter Einsatzorte in allen Stadtteilen sowie bekannte Ablagerungspunkte an Feldwegen, Waldrändern und Parkplätzen.
  • Technische Ausgestaltungsmöglichkeiten, insbesondere stationäre gegenüber ortsveränderbaren Systemen, anlassbezogene Auslösung und Speicherung, stufenweise Bildfreigabe durch geschultes Personal, Schutz unbeteiligter Personen, Löschfristen, Beschilderung sowie Anforderungen an Strom- und Datenanbindung.
  • Kosten der Anschaffung im Vergleich zu Miet- oder Betreibermodellen, laufende Betriebs- und Personalkosten für die Auswertung, Gegenüberstellung mit den derzeitigen Beseitigungskosten sowie mögliche Förderprogramme.
  • Realistischer Einführungszeitpunkt, gegebenenfalls in Form einer zunächst auf zwölf Monate befristeten Pilotphase mit anschließender Evaluation.
  • Flankierende Maßnahmen, etwa Beschilderung, Beleuchtung und Gestaltung der Standorte, Leerungsintervalle.

Begründung

Illegale Müllablagerungen belasten das Stadtbild, gefährden Boden und Grundwasser und verursachen Kosten, die von der Allgemeinheit getragen werden.

Mehrere Kommunen setzen inzwischen kameragestützte Systeme gegen dieses Problem ein. Die Stadt Ludwigshafen am Rhein startete bereits ein Pilotprojekt zur mobilen Videoüberwachung, um Verursacher ordnungswidrig entsorgten Abfalls zu ermitteln und mit Bußgeldern zu belangen. Die Stadt Lahr im Ortenaukreis setzt seit Kurzem an zwei besonders problematischen Glascontainer-Standorten Videotechnik ein, um Verunreinigungen zu reduzieren und Verstöße konsequenter ahnden zu können.

Von besonderer Bedeutung ist das Beispiel aus dem eigenen Landkreis: In Bad Nauheim sind an einer stark frequentierten Wertstoffinsel sowie an weiteren neuralgischen Punkten sogenannte Wildmüllblitzer im Einsatz, die die Stadt dabei unterstützen, illegale Ablagerungen zu dokumentieren und Verstöße zu verfolgen. Die Bilderkennung schlägt an, wenn Merkmale einer Müllentsorgung erkennbar sind, etwa das Ablegen größerer Gegenstände oder Müllsäcke; erst dann wird die Bildsequenz gesichert und anschließend von autorisiertem und geschultem städtischem Personal gesichtet und bewertet. An den betreffenden Stellen werden zudem Hinweisschilder angebracht.

Ziel des Antrags ist keine flächendeckende Überwachung des öffentlichen Raums, sondern ein anlassbezogener, auf nachweislich belastete Standorte begrenzter Einsatz unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben. Bereits die sichtbare Ankündigung einer solchen Maßnahme entfaltet eine abschreckende Wirkung; kommt es dennoch zu Ablagerungen, können Verursacher identifiziert und die Kosten dort geltend gemacht werden, wo sie entstanden sind.

Mit der Prüfung erhält die Stadtverordnetenversammlung eine belastbare Entscheidungsgrundlage, ohne der rechtlichen und finanziellen Bewertung vorzugreifen.

Wie geht es weiter?

Jeder Antrag wird im Stadtparlament beraten, oft zuerst in einem Ausschuss. Wie aus einem Antrag ein Beschluss wird, erklären wir dir im Campus.

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