Mitmachen

Campus · Modul 4

Das Geld der Stadt.

Der Haushalt ist das wichtigste Instrument der Stadtpolitik: Hier steht, wofür Geld da ist und wofür nicht. Die wichtigsten Begriffe, einfach erklärt.

Die wichtigsten Begriffe.

Hessische Städte führen ihren Haushalt seit einigen Jahren wie ein Unternehmen nach der sogenannten Doppik. Das klingt technisch, lässt sich aber auf wenige Ideen herunterbrechen.

01

Ergebnishaushalt

Der laufende Betrieb eines Jahres: Personal, Unterhalt, Zuschüsse, Umlagen auf der einen Seite, Steuern, Gebühren und Zuweisungen auf der anderen. Auch der Wertverlust von Gebäuden und Straßen zählt als Aufwand.

02

Finanzhaushalt

Alle Zahlungen, die tatsächlich fließen, einschließlich der Investitionen und der Kredite. Er zeigt, ob die Stadt genug Geld in der Kasse hat.

03

Investitionen

Ausgaben für Dinge, die viele Jahre genutzt werden, etwa Gebäude, Straßen, Brücken oder Feuerwehrfahrzeuge. Sie werden oft über Fördermittel und Kredite finanziert.

04

Kredite

Kredite darf eine Stadt nur für Investitionen aufnehmen, nicht für den laufenden Betrieb. Zins und Tilgung belasten aber die folgenden Haushalte. Die Höchstgrenze legt die Haushaltssatzung fest (Kreditermächtigung).

05

Umlagen

Geld, das die Stadt weitergeben muss, vor allem die Kreis- und Schulumlage an den Wetteraukreis. Die Höhe legt der Kreis fest. Für Büdingen ist das der größte einzelne Ausgabenblock.

06

Hebesätze

Grund- und Gewerbesteuer berechnet das Finanzamt nur als Grundbetrag. Wie hoch die Steuer tatsächlich ist, bestimmt die Stadt mit ihrem Hebesatz in Prozent. Das ist einer der wenigen Hebel, über die die Stadt ihre Einnahmen selbst steuert.

Gut zu wissen: Der Haushalt soll ausgeglichen sein

Nach der Hessischen Gemeindeordnung soll der Haushalt in jedem Jahr ausgeglichen sein, die Erträge sollen also die Aufwendungen decken. Gelingt das nicht, muss die Stadt erklären, wie sie den Ausgleich in den Folgejahren schaffen will. Die Kommunalaufsicht beim Wetteraukreis prüft das.

Woher das Geld kommt.

Die größten Einnahmen der Stadt Büdingen laut Haushaltsplan 2026:

  • Schlüsselzuweisungen vom Land: rund 17,1 Mio. €
  • Anteil an der Einkommensteuer: rund 15,9 Mio. €
  • Gewerbesteuer: rund 12,3 Mio. €
  • Grundsteuer A und B: rund 3,4 Mio. €
  • Anteil an der Umsatzsteuer: rund 1,7 Mio. €
Dazu kommen Gebühren, Eltern­beiträge und Zuschüsse, die die einzelnen Bereiche selbst einnehmen.

Quelle: Haushaltsplan der Stadt Büdingen 2026, beschlossen am 20.03.2026. Mehr Zahlen auf der Seite Haushalt 2026.

Ein Haushaltsjahr.

  1. Entwurf: Der Magistrat stellt den Entwurf auf und bringt ihn in die Stadtverordnetenversammlung ein.
  2. Beratung: Fraktionen und Ausschüsse, vor allem der Haupt- und Finanzausschuss, beraten den Entwurf und stellen Änderungsanträge.
  3. Beschluss: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Haushaltssatzung, eigentlich vor Beginn des Jahres. Bis dahin gilt eine vorläufige Haushaltsführung mit eingeschränkten Ausgaben. Der Haushalt 2026 wurde zum Beispiel am 20. März 2026 beschlossen.
  4. Genehmigung: Die Kommunalaufsicht prüft den Haushalt. Bestimmte Teile wie die Kredite müssen genehmigt werden.
  5. Ausführung: Die Verwaltung arbeitet mit dem Haushalt. Reicht das Geld nicht, kann ein Nachtragshaushalt nötig werden.
  6. Jahresabschluss: Nach Ende des Jahres wird abgerechnet, was tatsächlich eingenommen und ausgegeben wurde.

We use cookies

We use cookies to improve your experience on this website. You may choose which types of cookies to allow and change your preferences at any time. Disabling cookies may impact your experience on this website. You can learn more by viewing our Cookie Policy.