Campus · Modul 4
Der Haushalt ist das wichtigste Instrument der Stadtpolitik: Hier steht, wofür Geld da ist und wofür nicht. Die wichtigsten Begriffe, einfach erklärt.
Hessische Städte führen ihren Haushalt seit einigen Jahren wie ein Unternehmen nach der sogenannten Doppik. Das klingt technisch, lässt sich aber auf wenige Ideen herunterbrechen.
01
Der laufende Betrieb eines Jahres: Personal, Unterhalt, Zuschüsse, Umlagen auf der einen Seite, Steuern, Gebühren und Zuweisungen auf der anderen. Auch der Wertverlust von Gebäuden und Straßen zählt als Aufwand.
02
Alle Zahlungen, die tatsächlich fließen, einschließlich der Investitionen und der Kredite. Er zeigt, ob die Stadt genug Geld in der Kasse hat.
03
Ausgaben für Dinge, die viele Jahre genutzt werden, etwa Gebäude, Straßen, Brücken oder Feuerwehrfahrzeuge. Sie werden oft über Fördermittel und Kredite finanziert.
04
Kredite darf eine Stadt nur für Investitionen aufnehmen, nicht für den laufenden Betrieb. Zins und Tilgung belasten aber die folgenden Haushalte. Die Höchstgrenze legt die Haushaltssatzung fest (Kreditermächtigung).
05
Geld, das die Stadt weitergeben muss, vor allem die Kreis- und Schulumlage an den Wetteraukreis. Die Höhe legt der Kreis fest. Für Büdingen ist das der größte einzelne Ausgabenblock.
06
Grund- und Gewerbesteuer berechnet das Finanzamt nur als Grundbetrag. Wie hoch die Steuer tatsächlich ist, bestimmt die Stadt mit ihrem Hebesatz in Prozent. Das ist einer der wenigen Hebel, über die die Stadt ihre Einnahmen selbst steuert.
Gut zu wissen: Der Haushalt soll ausgeglichen sein
Nach der Hessischen Gemeindeordnung soll der Haushalt in jedem Jahr ausgeglichen sein, die Erträge sollen also die Aufwendungen decken. Gelingt das nicht, muss die Stadt erklären, wie sie den Ausgleich in den Folgejahren schaffen will. Die Kommunalaufsicht beim Wetteraukreis prüft das.
Die größten Einnahmen der Stadt Büdingen laut Haushaltsplan 2026:
Quelle: Haushaltsplan der Stadt Büdingen 2026, beschlossen am 20.03.2026. Mehr Zahlen auf der Seite Haushalt 2026.