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Campus · Modul 9

Glossar.

28 Begriffe aus der Kommunalpolitik, kurz erklärt. Tippe auf einen Begriff, um mehr zu lesen.

A

Anfrage

Eine Frage an den Magistrat.

Stadtverordnete und Fraktionen können vom Magistrat Auskunft verlangen. Die Antwort gibt es schriftlich oder in der Sitzung. Anfragen helfen, Sachverhalte zu klären, bevor jemand einen Antrag stellt.

A

Antrag

Der Vorschlag, über etwas abzustimmen.

Fraktionen und Stadtverordnete bringen Anträge in die Stadtverordnetenversammlung ein. Wird ein Antrag angenommen, ist er ein Beschluss, den der Magistrat umsetzen muss.

A

Aufwandsentschädigung

Ausgleich für die ehrenamtliche Arbeit.

Wer ein kommunales Ehrenamt ausübt, bekommt einen Ausgleich für Zeit und Kosten. Die Höhe legt die Stadt in einer Satzung fest.

A

Ausschuss

Kleinere Runde, die Entscheidungen vorbereitet.

Die Stadtverordnetenversammlung bildet Ausschüsse, etwa für Finanzen oder Bauen. Dort werden Vorlagen ausführlich beraten, bevor das Plenum entscheidet. Die Sitzungen sind in der Regel öffentlich.

B

Bebauungsplan

Legt fest, was auf einer Fläche gebaut werden darf.

Der Bebauungsplan (B-Plan) regelt zum Beispiel Art und Höhe der Gebäude. Er wird von der Stadtverordnetenversammlung als Satzung beschlossen. Vorher können alle Stellungnahmen abgeben.

B

Beschluss

Eine Entscheidung eines Gremiums.

Beschlüsse fallen in der Regel mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Der Magistrat ist dafür zuständig, sie umzusetzen.

B

Bürgerbegehren

Antrag der Bürgerschaft auf einen Bürgerentscheid.

Mit genügend Unterschriften können die Bürgerinnen und Bürger verlangen, über eine wichtige Angelegenheit selbst abzustimmen. Mehr dazu im Modul „Mitreden in Büdingen“.

B

Bürgermeisterin / Bürgermeister

Leitet die Verwaltung und den Magistrat.

Wird direkt von den Bürgerinnen und Bürgern für sechs Jahre gewählt. Sie oder er vertritt die Stadt nach außen, führt den Vorsitz im Magistrat und leitet die Verwaltung.

E

Ergebnishaushalt

Alle laufenden Erträge und Aufwendungen eines Jahres.

Zeigt, ob die Stadt mit ihren laufenden Einnahmen die laufenden Kosten deckt, etwa Personal, Unterhaltung und Umlagen. Mehr dazu im Modul „Das Geld der Stadt“.

F

Finanzhaushalt

Alle Ein- und Auszahlungen, auch für Investitionen.

Er zeigt die tatsächlichen Geldflüsse, darunter Investitionen und Kredite. Daraus ergibt sich, wie viel Geld die Stadt aufnehmen muss.

F

Flächennutzungsplan

Grober Plan für die Nutzung aller Flächen der Stadt.

Der Flächennutzungsplan (FNP) zeigt, wo Wohnen, Gewerbe, Landwirtschaft oder Wald vorgesehen sind. Aus ihm werden die Bebauungspläne entwickelt.

F

Fraktion

Zusammenschluss von Stadtverordneten.

In der Regel bilden die Stadtverordneten einer Liste eine Fraktion. Fraktionen beraten gemeinsam, stellen Anträge und sind in den Ausschüssen vertreten.

G

Gewerbesteuer

Steuer der Betriebe am Ort.

Unternehmen zahlen sie auf ihren Gewinn. Die Stadt bestimmt über den Hebesatz mit, wie hoch sie ausfällt. Einen Teil gibt sie als Umlage weiter.

G

Grundsteuer

Steuer auf Grundstücke und Gebäude.

Grundsteuer A gilt für land- und forstwirtschaftliche Flächen, Grundsteuer B für alle anderen Grundstücke. Die Höhe hängt vom Hebesatz ab, den die Stadt festlegt.

H

Haushaltssatzung

Der Beschluss über den Haushalt eines Jahres.

Sie enthält die Gesamtbeträge des Haushalts, die Kredite, die Hebesätze und weitere Festlegungen. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt sie, danach prüft sie die Kommunalaufsicht.

H

Hebesatz

Prozentsatz, mit dem die Stadt ihre Steuern festlegt.

Grund- und Gewerbesteuer werden aus einem Messbetrag mal Hebesatz berechnet. Je höher der Hebesatz, desto höher die Steuer. Beschlossen wird er von der Stadtverordnetenversammlung.

H

HGO

Hessische Gemeindeordnung.

Das Landesgesetz regelt, wie Städte und Gemeinden in Hessen organisiert sind: Aufgaben der Gremien, Rechte der Bürgerinnen und Bürger, Haushalt und Aufsicht.

I

Investition

Ausgabe für etwas, das lange bleibt.

Zum Beispiel ein neues Feuerwehrauto, eine Straße oder ein Gebäude. Investitionen stehen im Finanzhaushalt und werden oft über Kredite und Zuschüsse finanziert.

K

Kommunalaufsicht

Prüft, ob die Stadt sich an die Gesetze hält.

Für Städte wie Büdingen ist das der Landrat des Wetteraukreises. Die Aufsicht genehmigt zum Beispiel Kredite im Haushalt.

K

Kreisumlage

Anteil, den die Stadt an den Kreis zahlt.

Der Wetteraukreis finanziert seine Aufgaben zu einem großen Teil über Umlagen der Städte und Gemeinden. Dazu kommt die Schulumlage.

K

Kumulieren

Einer Person mehrere Stimmen geben.

Bei der Kommunalwahl in Hessen kannst du einer Kandidatin oder einem Kandidaten bis zu drei Stimmen geben.

M

Magistrat

Die Verwaltungsspitze der Stadt.

Besteht aus Bürgermeisterin oder Bürgermeister, gegebenenfalls hauptamtlichen Beigeordneten und ehrenamtlichen Stadträtinnen und Stadträten. Er bereitet Beschlüsse vor und setzt sie um.

O

Ortsbeirat

Vertretung eines Stadtteils.

Wird bei der Kommunalwahl gewählt, muss zu wichtigen Fragen des Stadtteils gehört werden und kann eigene Vorschläge machen. Den Vorsitz hat die Ortsvorsteherin oder der Ortsvorsteher.

P

Panaschieren

Stimmen auf mehrere Listen verteilen.

Bei der Kommunalwahl in Hessen kannst du deine Stimmen an Personen aus verschiedenen Listen vergeben.

S

Satzung

Ein Gesetz der Stadt.

Mit Satzungen regelt die Stadt ihre eigenen Angelegenheiten, etwa Gebühren, Friedhöfe oder Bebauungspläne. Beschlossen werden sie von der Stadtverordnetenversammlung.

S

Schlüsselzuweisungen

Geld vom Land im Finanzausgleich.

Das Land Hessen verteilt Mittel an die Städte und Gemeinden nach einem festen Schlüssel. Für Büdingen sind sie die größte einzelne Einnahme.

S

Stadtverordneten­versammlung

Das gewählte Parlament der Stadt.

Sie trifft die wichtigen Entscheidungen, beschließt Haushalt und Satzungen und überwacht die Verwaltung. Gewählt wird sie alle fünf Jahre.

S

Stadtverordneten­vorsteherin / -vorsteher

Leitet die Stadtverordnetenversammlung.

Wird von der Stadtverordnetenversammlung aus ihrer Mitte gewählt, beruft die Sitzungen ein und leitet sie.

Vereinfachte Erklärungen ohne Gewähr. Maßgeblich sind die Hessische Gemeindeordnung, das Kommunalwahlgesetz und die Satzungen der Stadt Büdingen. Stand Oktober 2026.

Dir fehlt ein Begriff? Schreib uns an post@fwg-buedingen.de.

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