Stadtverordnete und Fraktionen können vom Magistrat Auskunft verlangen. Die Antwort gibt es schriftlich oder in der Sitzung. Anfragen helfen, Sachverhalte zu klären, bevor jemand einen Antrag stellt.
Fraktionen und Stadtverordnete bringen Anträge in die Stadtverordnetenversammlung ein. Wird ein Antrag angenommen, ist er ein Beschluss, den der Magistrat umsetzen muss.
Wer ein kommunales Ehrenamt ausübt, bekommt einen Ausgleich für Zeit und Kosten. Die Höhe legt die Stadt in einer Satzung fest.
Die Stadtverordnetenversammlung bildet Ausschüsse, etwa für Finanzen oder Bauen. Dort werden Vorlagen ausführlich beraten, bevor das Plenum entscheidet. Die Sitzungen sind in der Regel öffentlich.
Der Bebauungsplan (B-Plan) regelt zum Beispiel Art und Höhe der Gebäude. Er wird von der Stadtverordnetenversammlung als Satzung beschlossen. Vorher können alle Stellungnahmen abgeben.
Beschlüsse fallen in der Regel mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Der Magistrat ist dafür zuständig, sie umzusetzen.
Mit genügend Unterschriften können die Bürgerinnen und Bürger verlangen, über eine wichtige Angelegenheit selbst abzustimmen. Mehr dazu im Modul „Mitreden in Büdingen“.
Wird direkt von den Bürgerinnen und Bürgern für sechs Jahre gewählt. Sie oder er vertritt die Stadt nach außen, führt den Vorsitz im Magistrat und leitet die Verwaltung.
Zeigt, ob die Stadt mit ihren laufenden Einnahmen die laufenden Kosten deckt, etwa Personal, Unterhaltung und Umlagen. Mehr dazu im Modul „Das Geld der Stadt“.
Er zeigt die tatsächlichen Geldflüsse, darunter Investitionen und Kredite. Daraus ergibt sich, wie viel Geld die Stadt aufnehmen muss.
Der Flächennutzungsplan (FNP) zeigt, wo Wohnen, Gewerbe, Landwirtschaft oder Wald vorgesehen sind. Aus ihm werden die Bebauungspläne entwickelt.
In der Regel bilden die Stadtverordneten einer Liste eine Fraktion. Fraktionen beraten gemeinsam, stellen Anträge und sind in den Ausschüssen vertreten.
Unternehmen zahlen sie auf ihren Gewinn. Die Stadt bestimmt über den Hebesatz mit, wie hoch sie ausfällt. Einen Teil gibt sie als Umlage weiter.
Grundsteuer A gilt für land- und forstwirtschaftliche Flächen, Grundsteuer B für alle anderen Grundstücke. Die Höhe hängt vom Hebesatz ab, den die Stadt festlegt.
Sie enthält die Gesamtbeträge des Haushalts, die Kredite, die Hebesätze und weitere Festlegungen. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt sie, danach prüft sie die Kommunalaufsicht.
Grund- und Gewerbesteuer werden aus einem Messbetrag mal Hebesatz berechnet. Je höher der Hebesatz, desto höher die Steuer. Beschlossen wird er von der Stadtverordnetenversammlung.
Das Landesgesetz regelt, wie Städte und Gemeinden in Hessen organisiert sind: Aufgaben der Gremien, Rechte der Bürgerinnen und Bürger, Haushalt und Aufsicht.
Zum Beispiel ein neues Feuerwehrauto, eine Straße oder ein Gebäude. Investitionen stehen im Finanzhaushalt und werden oft über Kredite und Zuschüsse finanziert.
Für Städte wie Büdingen ist das der Landrat des Wetteraukreises. Die Aufsicht genehmigt zum Beispiel Kredite im Haushalt.
Der Wetteraukreis finanziert seine Aufgaben zu einem großen Teil über Umlagen der Städte und Gemeinden. Dazu kommt die Schulumlage.
Bei der Kommunalwahl in Hessen kannst du einer Kandidatin oder einem Kandidaten bis zu drei Stimmen geben.
Besteht aus Bürgermeisterin oder Bürgermeister, gegebenenfalls hauptamtlichen Beigeordneten und ehrenamtlichen Stadträtinnen und Stadträten. Er bereitet Beschlüsse vor und setzt sie um.
Wird bei der Kommunalwahl gewählt, muss zu wichtigen Fragen des Stadtteils gehört werden und kann eigene Vorschläge machen. Den Vorsitz hat die Ortsvorsteherin oder der Ortsvorsteher.
Bei der Kommunalwahl in Hessen kannst du deine Stimmen an Personen aus verschiedenen Listen vergeben.
Mit Satzungen regelt die Stadt ihre eigenen Angelegenheiten, etwa Gebühren, Friedhöfe oder Bebauungspläne. Beschlossen werden sie von der Stadtverordnetenversammlung.
Das Land Hessen verteilt Mittel an die Städte und Gemeinden nach einem festen Schlüssel. Für Büdingen sind sie die größte einzelne Einnahme.
Sie trifft die wichtigen Entscheidungen, beschließt Haushalt und Satzungen und überwacht die Verwaltung. Gewählt wird sie alle fünf Jahre.
Wird von der Stadtverordnetenversammlung aus ihrer Mitte gewählt, beruft die Sitzungen ein und leitet sie.
Vereinfachte Erklärungen ohne Gewähr. Maßgeblich sind die Hessische Gemeindeordnung, das Kommunalwahlgesetz und die Satzungen der Stadt Büdingen. Stand Oktober 2026.