Haushalt 2026
Der Haushalt der Stadt Büdingen für 2026, heruntergebrochen auf das, was bei dir ankommt. Die 100 Waben stehen für deinen Betrag.
Gib zum Beispiel ein, was du im Jahr an Grundsteuer zahlst. Jede Wabe steht für ein Hundertstel deines Betrags.
kurzfristig kaum beeinflussbarteilweise beeinflussbar
Details zu jedem Bereich findest du weiter unten.
Alle Zahlen stammen aus dem Haushaltsplan der Stadt Büdingen 2026, beschlossen am 20.03.2026, die Entwicklung seit 2020 aus den Haushaltsplänen der Vorjahre.
Ausgaben
Dieselben Ausgaben, sortiert danach, wofür das Geld ausgegeben wird: für Personal, für Einkäufe, für Umlagen. Hier zählt der gesamte Aufwand von 67,5 Mio. €, auch der Teil, den Gebühren und Zuschüsse decken. Die Farben zeigen, wie stark die Stadt einen Posten kurzfristig selbst beeinflussen kann.
Die Beträge zeigen, wie viel von deinem Betrag rechnerisch in jeden Bereich fließt. Gebühren und Zuschüsse, die ein Bereich selbst einnimmt, sind bereits abgezogen. Tipp einen Bereich an für die Details.
2024 Rechnungsergebnis, 2025 Ansatz, 2026 Plan, 2027 bis 2029 Planungsdaten, jeweils aus dem Ergebnishaushalt im Haushaltsplan 2026. Wie sich eine Kostenart zusammensetzt, stammt aus den Teilhaushalten der einzelnen Produkte; deren Summe liegt etwas unter dem Gesamtwert. Wie stark ein Posten beeinflussbar ist, ist unsere Einschätzung; die Begründung steht jeweils dabei.
Entwicklung seit 2020
Die laufenden Kosten der Stadt sind von 2020 bis 2026 deutlich gestiegen. Die Übersicht zeigt, in welchen Bereichen der Haushalt am stärksten gewachsen ist. Tipp einen Bereich an, um seine Entwicklung Jahr für Jahr zu sehen.
Planwerte, wie sie in den Haushaltsplänen 2020 bis 2026 jeweils beschlossen wurden, ohne interne Verrechnung. Beträge nominal, also ohne Preissteigerung. Zinsen und Finanzverwaltung sind nicht enthalten, weil 2026 eine pauschale Sparvorgabe eingerechnet ist.
Einnahmen
Rund 67,8 Millionen Euro nimmt die Stadt 2026 ein. Der größte Posten ist nicht eine Steuer, die in Büdingen erhoben wird, sondern die Schlüsselzuweisung des Landes Hessen.
Kreis- und Schulumlage
Kreis- und Schulumlage zahlt Büdingen an den Wetteraukreis. Die Höhe legt der Kreis fest, die Stadt kann sie nicht beeinflussen. Seit 2021 ist sie um rund zwei Drittel gestiegen, von 14,8 auf 24,5 Mio. € im Jahr. Die Einnahmen aus der Grundsteuer B sind im selben Zeitraum gleich geblieben.
Angaben in Mio. €. 2021 bis 2025 Rechnungsergebnisse, 2026 Planwert.
Grundsteuer B
Der Hebesatz der Grundsteuer B lag in Büdingen von 2015 bis 2024 unverändert bei 431 %. Mit der bundesweiten Grundsteuerreform wurde er 2025 auf 365 % umgestellt, sodass die Stadt insgesamt ungefähr gleich viel einnimmt wie vorher (aufkommensneutral). Die leichte Anpassung, die nötig wäre, um wieder genau das Aufkommen von 2024 zu erreichen, ist für 2026 nicht erfolgt.
Die steigende Umlage und die übrigen Mehrkosten wurden bisher über wachsende Einnahmen aus Einkommen- und Gewerbesteuer, höhere Zuweisungen des Landes und Vorgaben zur Ausgabendisziplin in der Verwaltung aufgefangen, nicht über die Grundsteuer.
Jede Linie ist eine Kommune im Wetteraukreis. 16 der 24 anderen Kommunen haben ihren Hebesatz in dieser Zeit erhöht, teils deutlich. Der Kreisdurchschnitt stieg von 433 auf 506 %. Büdingen blieb bei 431 %.
Quelle: Bund der Steuerzahler Hessen, Kommunalsteuer-Übersichten Wetteraukreis.
Das Land hat jeder Kommune einen Hebesatz empfohlen, mit dem sie nach der Reform gleich viel einnimmt wie vorher. 17 der 25 Kommunen im Kreis liegen mindestens fünf Punkte darüber, haben die Umstellung also für eine Erhöhung genutzt. Büdingen ist mit 365 % praktisch beim empfohlenen Wert von 363,93 % geblieben.
Hebesätze in %, Differenz in Prozentpunkten. Quelle: Übersicht im Vorbericht des Haushaltsplans (Stand 12.09.2025).
Nur fünf der 25 Kommunen im Kreis haben ihre Grundsteuer B seit 2017 weder erhöht noch die Reform für eine Erhöhung genutzt: Bad Nauheim, Bad Vilbel, Büdingen, Niddatal und Rosbach. Von diesen fünf hat Büdingen den niedrigsten Hebesatz.
Das Aufkommen pro Kopf liegt in Büdingen mit 155 € deutlich unter dem Kreisdurchschnitt von 195 €. Hessenweit lag der durchschnittliche Hebesatz 2025 bei 499 %, und allein 2026 haben in Hessen 156 Kommunen ihre Grundsteuer B erneut erhöht.
Ein Punkt beim Hebesatz der Grundsteuer B bringt der Stadt laut Haushaltsplan rund 9.050 € im Jahr. Damit lässt sich jeder Betrag im Haushalt in Hebesatz-Punkte umrechnen.
Eine Umrechnung zur Einordnung, kein Vorschlag: Mehrkosten lassen sich auch anders decken, etwa über Einsparungen oder andere Einnahmen. Wie viel jemand zahlt, hängt vom Messbetrag des Grundstücks ab; der Aufschlag ist für alle prozentual gleich.
Investitionen
Neben dem laufenden Betrieb investiert die Stadt 2026 in Gebäude, Straßen, Fahrzeuge und Ausstattung. Diese Ausgaben stecken nicht in den Waben oben, weil sie über viele Jahre genutzt und zu einem großen Teil über Fördermittel und Kredite bezahlt werden.
Wie viel davon tatsächlich über Kredite finanziert wird, zeigt sich erst beim Bau. Mehr dazu unter „Die Planung bis 2029“.
Finanzplanung
Die Finanzplanung zeigt, was die Stadt in den nächsten Jahren vorhat, wenn alle Projekte im vorgesehenen Tempo kommen. Die Werte ab 2027 sind Planungsdaten und werden jedes Jahr neu beraten und beschlossen.
| Mio. € | 2026 | 2027 | 2028 | 2029 |
|---|---|---|---|---|
| Investitionen | 12,7 | 15,3 | 12,8 | 2,1 |
| Kreditermächtigung | 7,5 | 10,5 | 9,9 | 1,2 |
| Tilgung | 1,6 | 1,9 | 2,0 | 2,1 |
| Zinsen | 0,8 | 0,9 | 1,0 | 1,2 |
| Kreis- und Schulumlage | 24,5 | 24,8 | 25,3 | 25,9 |
| Ergebnis laufender Betrieb | −0,8 | −1,0 | +0,1 | +0,2 |
Die Kreditermächtigungen in der Tabelle werden erfahrungsgemäß nicht in dieser Höhe und nicht in diesem Tempo ausgeschöpft. Größere Bauprojekte brauchen Planung, Förderbescheide und Ausschreibungen. Ausgaben und damit auch Kredite verschieben sich deshalb Jahr für Jahr nach hinten, und ein Kredit wird erst aufgenommen, wenn tatsächlich gebaut und bezahlt wird.
Die Kreditermächtigung für 2025 über 8 Mio. € ist laut Haushaltsplan bis heute nicht ausgeschöpft und bleibt bis Ende 2026 verfügbar. Ein Beispiel auf der Investitionsseite ist die Sanierung der Brücke Brunostraße: 2024 mit 1,0 Mio. € eingeplant, 2025 standen dafür noch knapp 1,4 Mio. € zur Verfügung. Auch die Zinsen lagen zuletzt unter dem Plan: 2024 waren 664 Tsd. € angesetzt, gezahlt wurden 451 Tsd. €.
Würden alle geplanten Kredite bis 2029 vollständig aufgenommen, kämen laut Haushaltsplan ab 2030 rund 3,5 Mio. € pro Jahr für Zins und Tilgung auf die Stadt zu. Nach den Erfahrungen der vergangenen Jahre ist das die obere Grenze.
Auf einen Blick
Glossar
Methodik
Ein Angebot der FWG-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung Büdingen. Alle Zahlen stammen aus dem beschlossenen Haushaltsplan der Stadt Büdingen 2026 (beschlossen am 20.03.2026), die Entwicklung seit 2020 aus den Haushaltsplänen 2020 bis 2025. Die Beträge stammen aus den Teilergebnishaushalten der einzelnen Produkte, inklusive der internen Leistungsverrechnung (zum Beispiel Bauhof- und Verwaltungsleistungen, die auf die Fachbereiche umgelegt werden). Die Summe der Produkte weicht um rund ein halbes Prozent vom Gesamtergebnishaushalt ab.
Die Waben zeigen, was aus Steuern und allgemeinen Landesmitteln bezahlt wird. Gebühren, Elternbeiträge und Zuschüsse, die ein Bereich selbst einnimmt, sind bereits abgezogen. Den vollen Aufwand eines Bereichs siehst du, wenn du ihn antippst. Steuern sind nicht zweckgebunden: Alle Einnahmen fließen in einen gemeinsamen Topf (Gesamtdeckungsprinzip). Die Aufteilung auf deinen Betrag ist deshalb eine rechnerische Veranschaulichung, keine Zuordnung einzelner Euros.
Die Entwicklung seit 2020 vergleicht die Planwerte (beschlossene Ansätze) aus den Teilergebnishaushalten der Haushaltspläne 2020 bis 2026, jeweils ohne interne Verrechnung, weil diese über die Jahre unterschiedlich gebucht wurde. Die Produkte und ihre Nummern sind in allen sieben Jahren gleich, die Bereiche sind also gleich zugeschnitten. Nachtragshaushalte sind nicht berücksichtigt. Die Linie „Ergebnis“ zeigt die Rechnungsergebnisse, die in den Haushaltsplänen für frühere Jahre abgedruckt sind: 2018 aus dem Plan 2020, 2019 bis 2022 aus den Plänen 2021 bis 2024, 2024 aus dem Plan 2025 und 2025 aus dem Plan 2026 (die beiden letzten vorläufig). Ein Ergebnis für 2023 enthält keiner der Pläne. Der Plan 2019 stammt aus dem Haushaltsplan 2020. Die Beträge sind nominal, also ohne Preissteigerung. Für die Kreis- und Schulumlage zählen hier auch Gewerbesteuer- und Heimatumlage, wie in den Waben.
Der Vergleich mit 2025 nutzt das vorläufige Ergebnis 2025 aus dem Haushaltsplan und die Kosten ohne interne Verrechnung, weil diese 2025 nur teilweise gebucht wurde. Die übertragenen Mittel ergeben sich aus dem Unterschied zwischen Plan 2025 und fortgeschriebenem Plan 2025 im Investitionsprogramm. Die Investitionen ab 2027 sind aus dem Investitionsprogramm summiert und gerundet. Investitionen sind in der Aufteilung auf die Waben nicht enthalten. Die Investitionsliste stammt aus dem Investitionsprogramm 2026–2029; einzelne Kleinstposten ohne eindeutige Zuordnung fehlen, daher liegt die Summe der Themen etwas unter den 12,7 Mio. € aus der Haushaltssatzung.
Die Ansicht nach Kostenart nutzt den Ergebnishaushalt des Haushaltsplans 2026 (S. 40): Rechnungsergebnis 2024, Ansatz 2025, Plan 2026 und Planungsdaten bis 2029. Personal enthält die Versorgungsaufwendungen, „Sonstiges“ die Transfer- und sonstigen ordentlichen Aufwendungen. Hier zählt der gesamte Aufwand von 67,5 Mio. € einschließlich Zinsen, auch der Teil, den Gebühren und Zuschüsse decken; deshalb ist der Anteil der Umlagen kleiner als in der Ansicht nach Bereichen. Die Aufteilung innerhalb einer Kostenart stammt aus den einzelnen Konten der Teilergebnishaushalte, ohne interne Verrechnung. Die Einstufung „kurzfristig kaum beeinflussbar“ (Umlagen, Abschreibungen, Zinsen) und „teilweise beeinflussbar“ (Personal, Sach- und Dienstleistungen, Zuschüsse) ist eine Einschätzung der FWG-Fraktion; sie beschreibt, wie weit die Stadtverordneten den Betrag im nächsten Haushalt selbst ändern können. Die Stellenzahlen stammen aus der Entwicklung des Stellenplans im Vorbericht. Der Wert von rund 9.050 € je Hebesatzpunkt der Grundsteuer B stammt aus dem Vorbericht des Haushaltsplans.
Der Hebesatz 2015 bis 2024 stammt aus der Hebesatzsatzung der Stadt, der Kreisvergleich 2025 aus der Übersicht im Vorbericht des Haushaltsplans (Stand 12.09.2025), die Werte 2017 und 2024 aus den Kommunalsteuer-Übersichten des Bundes der Steuerzahler Hessen für den Wetteraukreis, der Hessen-Durchschnitt 2025 und die Zahl der Erhöhungen 2026 aus Veröffentlichungen des Bundes der Steuerzahler Hessen. Ein niedriger Hebesatz bedeutet nicht automatisch für jedes Grundstück eine niedrigere Steuer, weil die Messbeträge unterschiedlich sind.
Faktencheck
Gesamtkosten, Eigenanteil der Stadt und Fördermittel für den neuen Stadtpark, eingeordnet mit den Zahlen aus dem Haushaltsplan.
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