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Haushalt 2026

Wohin gehen 100 Euro?

Der Haushalt der Stadt Büdingen für 2026, heruntergebrochen auf das, was bei dir ankommt. Die 100 Waben stehen für deinen Betrag.

Gib zum Beispiel ein, was du im Jahr an Grundsteuer zahlst. Jede Wabe steht für ein Hundertstel deines Betrags.

    Details zu jedem Bereich findest du weiter unten.

    Alle Zahlen stammen aus dem Haushaltsplan der Stadt Büdingen 2026, beschlossen am 20.03.2026, die Entwicklung seit 2020 aus den Haushaltsplänen der Vorjahre.

    Ausgaben

    Wofür die Stadt das Geld ausgibt.

    Die Beträge zeigen, wie viel von deinem Betrag rechnerisch in jeden Bereich fließt. Gebühren und Zuschüsse, die ein Bereich selbst einnimmt, sind bereits abgezogen. Tipp einen Bereich an für die Details.

    Entwicklung seit 2020

    So haben sich die Bereiche seit 2020 entwickelt.

    Die laufenden Kosten der Stadt sind von 2020 bis 2026 deutlich gestiegen. Die Übersicht zeigt, in welchen Bereichen der Haushalt am stärksten gewachsen ist. Tipp einen Bereich an, um seine Entwicklung Jahr für Jahr zu sehen.

      Planwerte, wie sie in den Haushaltsplänen 2020 bis 2026 jeweils beschlossen wurden, ohne interne Verrechnung. Beträge nominal, also ohne Preissteigerung. Zinsen und Finanzverwaltung sind nicht enthalten, weil 2026 eine pauschale Sparvorgabe eingerechnet ist.

      Einnahmen

      Woher das Geld kommt.

      Rund 67,8 Millionen Euro nimmt die Stadt 2026 ein. Der größte Posten ist nicht eine Steuer, die in Büdingen erhoben wird, sondern die Schlüsselzuweisung des Landes Hessen.

        Kreis- und Schulumlage

        Die Umlage an den Kreis steigt deutlich.

        Kreis- und Schulumlage zahlt Büdingen an den Wetteraukreis. Die Höhe legt der Kreis fest, die Stadt kann sie nicht beeinflussen. Seit 2021 ist sie um rund zwei Drittel gestiegen, von 14,8 auf 24,5 Mio. € im Jahr. Die Einnahmen aus der Grundsteuer B sind im selben Zeitraum gleich geblieben.

        KreisumlageSchulumlageGrundsteuer B

        Angaben in Mio. €. 2021 bis 2025 Rechnungsergebnisse, 2026 Planwert.

        Grundsteuer B

        Die Grundsteuer wurde dafür nicht erhöht.

        Der Hebesatz der Grundsteuer B lag in Büdingen von 2015 bis 2024 unverändert bei 431 %. Mit der bundesweiten Grundsteuerreform wurde er 2025 auf 365 % umgestellt, sodass die Stadt insgesamt ungefähr gleich viel einnimmt wie vorher (aufkommensneutral). Die leichte Anpassung, die nötig wäre, um wieder genau das Aufkommen von 2024 zu erreichen, ist für 2026 nicht erfolgt.

        2015 bis 2024431 %zehn Jahre unverändert
        2025365 %Umstellung durch die Reform
        2026365 %unverändert

        Die steigende Umlage und die übrigen Mehrkosten wurden bisher über wachsende Einnahmen aus Einkommen- und Gewerbesteuer, höhere Zuweisungen des Landes und Vorgaben zur Ausgabendisziplin in der Verwaltung aufgefangen, nicht über die Grundsteuer.

        Vor der Reform: 2017 bis 2024

        Jede Linie ist eine Kommune im Wetteraukreis. 16 der 24 anderen Kommunen haben ihren Hebesatz in dieser Zeit erhöht, teils deutlich. Der Kreisdurchschnitt stieg von 433 auf 506 %. Büdingen blieb bei 431 %.

        BüdingenKreisdurchschnittandere Kommunen

        Quelle: Bund der Steuerzahler Hessen, Kommunalsteuer-Übersichten Wetteraukreis.

        Bei der Reform 2025

        Das Land hat jeder Kommune einen Hebesatz empfohlen, mit dem sie nach der Reform gleich viel einnimmt wie vorher. 17 der 25 Kommunen im Kreis liegen mindestens fünf Punkte darüber, haben die Umstellung also für eine Erhöhung genutzt. Büdingen ist mit 365 % praktisch beim empfohlenen Wert von 363,93 % geblieben.

        empfohlen (aufkommensneutral)tatsächlich beschlossen

          Hebesätze in %, Differenz in Prozentpunkten. Quelle: Übersicht im Vorbericht des Haushaltsplans (Stand 12.09.2025).

          Büdingen gehört zu den Ausnahmen

          Nur fünf der 25 Kommunen im Kreis haben ihre Grundsteuer B seit 2017 weder erhöht noch die Reform für eine Erhöhung genutzt: Bad Nauheim, Bad Vilbel, Büdingen, Niddatal und Rosbach. Von diesen fünf hat Büdingen den niedrigsten Hebesatz.

          Das Aufkommen pro Kopf liegt in Büdingen mit 155 € deutlich unter dem Kreisdurchschnitt von 195 €. Hessenweit lag der durchschnittliche Hebesatz 2025 bei 499 %, und allein 2026 haben in Hessen 156 Kommunen ihre Grundsteuer B erneut erhöht.

          Was kostet das in Grundsteuer-Punkten?

          Ein Punkt beim Hebesatz der Grundsteuer B bringt der Stadt laut Haushaltsplan rund 9.050 € im Jahr. Damit lässt sich jeder Betrag im Haushalt in Hebesatz-Punkte umrechnen.

          Hebesatz statt heute 365 %
          mehr im Jahr für alle, die heute 100 € Grundsteuer B zahlen

          Eine Umrechnung zur Einordnung, kein Vorschlag: Mehrkosten lassen sich auch anders decken, etwa über Einsparungen oder andere Einnahmen. Wie viel jemand zahlt, hängt vom Messbetrag des Grundstücks ab; der Aufschlag ist für alle prozentual gleich.

          Investitionen

          Was 2026 gebaut und angeschafft wird.

          Neben dem laufenden Betrieb investiert die Stadt 2026 in Gebäude, Straßen, Fahrzeuge und Ausstattung. Diese Ausgaben stecken nicht in den Waben oben, weil sie über viele Jahre genutzt und zu einem großen Teil über Fördermittel und Kredite bezahlt werden.

          12,7 Mio. €Investitionen 2026
          6,1 Mio. €Einnahmen dafür aus Fördermitteln, Zuschüssen und Verkäufen
          7,5 Mio. €Kreditermächtigung

          Wie viel davon tatsächlich über Kredite finanziert wird, zeigt sich erst beim Bau. Mehr dazu unter „Die Planung bis 2029“.

          Finanzplanung

          Die Planung bis 2029.

          Die Finanzplanung zeigt, was die Stadt in den nächsten Jahren vorhat, wenn alle Projekte im vorgesehenen Tempo kommen. Die Werte ab 2027 sind Planungsdaten und werden jedes Jahr neu beraten und beschlossen.

          Mio. €2026202720282029
          Investitionen12,715,312,82,1
          Kreditermächtigung7,510,59,91,2
          Tilgung1,61,92,02,1
          Zinsen0,80,91,01,2
          Kreis- und Schulumlage24,524,825,325,9
          Ergebnis laufender Betrieb−0,8−1,0+0,1+0,2

          Die Planung ist ein Höchstrahmen, keine Vorhersage

          Die Kreditermächtigungen in der Tabelle werden erfahrungsgemäß nicht in dieser Höhe und nicht in diesem Tempo ausgeschöpft. Größere Bauprojekte brauchen Planung, Förderbescheide und Ausschreibungen. Ausgaben und damit auch Kredite verschieben sich deshalb Jahr für Jahr nach hinten, und ein Kredit wird erst aufgenommen, wenn tatsächlich gebaut und bezahlt wird.

          16,3 Mio. €für 2025 neu geplante Investitionen
          34,3 Mio. €zusätzlich aus früheren Jahren übertragen, weil noch nicht ausgegeben (übertragene Mittel)

          Die Kreditermächtigung für 2025 über 8 Mio. € ist laut Haushaltsplan bis heute nicht ausgeschöpft und bleibt bis Ende 2026 verfügbar. Ein Beispiel auf der Investitionsseite ist die Sanierung der Brücke Brunostraße: 2024 mit 1,0 Mio. € eingeplant, 2025 standen dafür noch knapp 1,4 Mio. € zur Verfügung. Auch die Zinsen lagen zuletzt unter dem Plan: 2024 waren 664 Tsd. € angesetzt, gezahlt wurden 451 Tsd. €.

          Würden alle geplanten Kredite bis 2029 vollständig aufgenommen, kämen laut Haushaltsplan ab 2030 rund 3,5 Mio. € pro Jahr für Zins und Tilgung auf die Stadt zu. Nach den Erfahrungen der vergangenen Jahre ist das die obere Grenze.

          Auf einen Blick

          Eckdaten 2026.

          67,5 Mio. €Aufwand im laufenden Betrieb
          2.984 €Aufwand pro Einwohnerin und Einwohner
          1.083 €davon Kreis- und Schulumlage pro Kopf
          0,8 Mio. €fehlen im laufenden Betrieb (ordentliches Ergebnis)
          380 %Hebesatz Gewerbesteuer, unverändert zum Vorjahr
          365 %Hebesatz Grundsteuer B, unverändert zum Vorjahr

          Glossar

          Begriffe kurz erklärt.

          Schlüsselzuweisung
          Geld vom Land Hessen aus dem Kommunalen Finanzausgleich. Die Stadt kann frei darüber verfügen. Wie viel sie bekommt, hängt davon ab, wie groß ihr Bedarf im Verhältnis zur eigenen Steuerkraft ist.
          Kreisumlage
          Der Wetteraukreis finanziert seine Aufgaben, etwa in Jugendhilfe und Sozialem, zum großen Teil über eine Umlage der Städte und Gemeinden. Den Satz beschließt der Kreistag, 2026 sind es 35,30 % der Umlagegrundlagen.
          Schulumlage
          Der Kreis ist Träger der Schulen und bezahlt Bau, Unterhalt und Betrieb der Schulgebäude. Dafür erhebt er zusätzlich zur Kreisumlage eine Schulumlage, 2026 sind es 18,42 %.
          Gewerbesteuer- und Heimatumlage
          Einen Teil der Gewerbesteuer muss die Stadt an Bund und Land abgeben. Die Heimatumlage geht an das Land Hessen, das dieses Geld über Förderprogramme wieder an die Kommunen verteilt.
          Hebesatz
          Der Prozentsatz, mit dem die Stadt die Grund- und Gewerbesteuer festlegt. Das Finanzamt ermittelt einen Messbetrag, die Stadt multipliziert ihn mit ihrem Hebesatz. In Büdingen gelten 2026 für die Grundsteuer B 365 % und für die Gewerbesteuer 380 %.
          Aufkommensneutral
          Mit der Grundsteuerreform wurden 2025 alle Grundstücke neu bewertet. Das Land Hessen hat jeder Kommune einen Hebesatz empfohlen, bei dem sie insgesamt so viel einnimmt wie vorher. Für Büdingen lag diese Empfehlung bei 363,93 %. Einzelne Eigentümer können trotzdem mehr oder weniger zahlen als früher.
          Gesamtdeckungsprinzip
          Steuern sind nicht für bestimmte Zwecke reserviert. Alle Einnahmen fließen in einen Topf, aus dem alle Ausgaben bezahlt werden. Deshalb ist die Aufteilung deines Betrags oben eine Veranschaulichung.
          Ergebnis im laufenden Betrieb
          Alle laufenden Erträge minus alle laufenden Aufwendungen eines Jahres, im Haushalt „ordentliches Ergebnis“ genannt. Ein Minus bedeutet ein Defizit. Nach der Hessischen Gemeindeordnung soll dieses Ergebnis ausgeglichen sein, notfalls über Rücklagen.
          Investition
          Ausgaben für Dinge, die über viele Jahre genutzt werden, etwa Gebäude, Brücken oder Fahrzeuge. Sie belasten den laufenden Haushalt nicht auf einmal, sondern verteilt über die Nutzungsdauer als Abschreibung.
          Kreditermächtigung
          Der Höchstbetrag an Krediten, den die Stadt in einem Jahr für Investitionen aufnehmen darf. Aufgenommen wird nur, was tatsächlich gebraucht wird; nicht genutzte Ermächtigungen gelten noch bis zum Ende des Folgejahres.
          Übertragene Mittel
          Geld für Investitionen, das in einem Jahr eingeplant, aber noch nicht ausgegeben wurde, etwa weil ein Bauprojekt später beginnt. Es wird ins nächste Jahr übertragen, damit das Projekt weiterlaufen kann.
          Tilgung
          Die Rückzahlung von Krediten. Sie muss aus dem laufenden Betrieb erwirtschaftet werden, zusätzlich zu den Zinsen.
          Abschreibung
          Der jährliche Werteverzehr von Gebäuden, Straßen, Fahrzeugen und Ausstattung. Wer für 100.000 € ein Fahrzeug kauft, das zehn Jahre genutzt wird, bucht zehn Jahre lang je 10.000 € Aufwand. So belastet eine Investition den laufenden Haushalt über ihre ganze Nutzungsdauer.
          Kostenart
          Die Einteilung der Ausgaben danach, wofür das Geld ausgegeben wird, etwa Personal, Sach- und Dienstleistungen oder Umlagen, unabhängig davon, in welchem Bereich. Die Gegenperspektive ist die Einteilung nach Aufgaben (Produkten) wie Kitas oder Feuerwehr.
          Interne Leistungsverrechnung
          Wenn zum Beispiel der Bauhof Grünflächen pflegt oder die Verwaltung für Kitas arbeitet, werden diese Kosten dem jeweiligen Bereich zugerechnet. So sieht man, was eine Aufgabe wirklich kostet.
          Globale Minderausgabe
          Eine pauschale Sparvorgabe im Haushalt: Es wird eingeplant, dass am Jahresende ein bestimmter Betrag weniger ausgegeben wird, ohne schon festzulegen, wo genau.
          Konzessionsabgabe
          Energie- und Wasserversorger zahlen der Stadt eine Abgabe dafür, dass sie ihre Leitungen in öffentlichen Straßen und Wegen verlegen dürfen.

          Methodik

          So ist gerechnet

          Ein Angebot der FWG-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung Büdingen. Alle Zahlen stammen aus dem beschlossenen Haushaltsplan der Stadt Büdingen 2026 (beschlossen am 20.03.2026), die Entwicklung seit 2020 aus den Haushaltsplänen 2020 bis 2025. Die Beträge stammen aus den Teilergebnishaushalten der einzelnen Produkte, inklusive der internen Leistungsverrechnung (zum Beispiel Bauhof- und Verwaltungsleistungen, die auf die Fachbereiche umgelegt werden). Die Summe der Produkte weicht um rund ein halbes Prozent vom Gesamtergebnishaushalt ab.

          Die Waben zeigen, was aus Steuern und allgemeinen Landesmitteln bezahlt wird. Gebühren, Elternbeiträge und Zuschüsse, die ein Bereich selbst einnimmt, sind bereits abgezogen. Den vollen Aufwand eines Bereichs siehst du, wenn du ihn antippst. Steuern sind nicht zweckgebunden: Alle Einnahmen fließen in einen gemeinsamen Topf (Gesamtdeckungsprinzip). Die Aufteilung auf deinen Betrag ist deshalb eine rechnerische Veranschaulichung, keine Zuordnung einzelner Euros.

          Die Entwicklung seit 2020 vergleicht die Planwerte (beschlossene Ansätze) aus den Teilergebnishaushalten der Haushaltspläne 2020 bis 2026, jeweils ohne interne Verrechnung, weil diese über die Jahre unterschiedlich gebucht wurde. Die Produkte und ihre Nummern sind in allen sieben Jahren gleich, die Bereiche sind also gleich zugeschnitten. Nachtragshaushalte sind nicht berücksichtigt. Die Linie „Ergebnis“ zeigt die Rechnungsergebnisse, die in den Haushaltsplänen für frühere Jahre abgedruckt sind: 2018 aus dem Plan 2020, 2019 bis 2022 aus den Plänen 2021 bis 2024, 2024 aus dem Plan 2025 und 2025 aus dem Plan 2026 (die beiden letzten vorläufig). Ein Ergebnis für 2023 enthält keiner der Pläne. Der Plan 2019 stammt aus dem Haushaltsplan 2020. Die Beträge sind nominal, also ohne Preissteigerung. Für die Kreis- und Schulumlage zählen hier auch Gewerbesteuer- und Heimatumlage, wie in den Waben.

          Der Vergleich mit 2025 nutzt das vorläufige Ergebnis 2025 aus dem Haushaltsplan und die Kosten ohne interne Verrechnung, weil diese 2025 nur teilweise gebucht wurde. Die übertragenen Mittel ergeben sich aus dem Unterschied zwischen Plan 2025 und fortgeschriebenem Plan 2025 im Investitionsprogramm. Die Investitionen ab 2027 sind aus dem Investitionsprogramm summiert und gerundet. Investitionen sind in der Aufteilung auf die Waben nicht enthalten. Die Investitionsliste stammt aus dem Investitionsprogramm 2026–2029; einzelne Kleinstposten ohne eindeutige Zuordnung fehlen, daher liegt die Summe der Themen etwas unter den 12,7 Mio. € aus der Haushaltssatzung.

          Die Ansicht nach Kostenart nutzt den Ergebnishaushalt des Haushaltsplans 2026 (S. 40): Rechnungsergebnis 2024, Ansatz 2025, Plan 2026 und Planungsdaten bis 2029. Personal enthält die Versorgungsaufwendungen, „Sonstiges“ die Transfer- und sonstigen ordentlichen Aufwendungen. Hier zählt der gesamte Aufwand von 67,5 Mio. € einschließlich Zinsen, auch der Teil, den Gebühren und Zuschüsse decken; deshalb ist der Anteil der Umlagen kleiner als in der Ansicht nach Bereichen. Die Aufteilung innerhalb einer Kostenart stammt aus den einzelnen Konten der Teilergebnishaushalte, ohne interne Verrechnung. Die Einstufung „kurzfristig kaum beeinflussbar“ (Umlagen, Abschreibungen, Zinsen) und „teilweise beeinflussbar“ (Personal, Sach- und Dienstleistungen, Zuschüsse) ist eine Einschätzung der FWG-Fraktion; sie beschreibt, wie weit die Stadtverordneten den Betrag im nächsten Haushalt selbst ändern können. Die Stellenzahlen stammen aus der Entwicklung des Stellenplans im Vorbericht. Der Wert von rund 9.050 € je Hebesatzpunkt der Grundsteuer B stammt aus dem Vorbericht des Haushaltsplans.

          Der Hebesatz 2015 bis 2024 stammt aus der Hebesatzsatzung der Stadt, der Kreisvergleich 2025 aus der Übersicht im Vorbericht des Haushaltsplans (Stand 12.09.2025), die Werte 2017 und 2024 aus den Kommunalsteuer-Übersichten des Bundes der Steuerzahler Hessen für den Wetteraukreis, der Hessen-Durchschnitt 2025 und die Zahl der Erhöhungen 2026 aus Veröffentlichungen des Bundes der Steuerzahler Hessen. Ein niedriger Hebesatz bedeutet nicht automatisch für jedes Grundstück eine niedrigere Steuer, weil die Messbeträge unterschiedlich sind.

          Faktencheck

          Was kostet die Landesgartenschau wirklich?

          Gesamtkosten, Eigenanteil der Stadt und Fördermittel für den neuen Stadtpark, eingeordnet mit den Zahlen aus dem Haushaltsplan.

          Zum Faktencheck →

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