Unsere Pressemitteilungen

Die FWG Büdingen freut sich sehr über die Meldung aus der Büdinger Stadtverwaltung, ​dass die notwendigen Sicherungsarbeiten an der Remigiuskirche genehmigt wurden. ​Offensichtlich können nun im Oktober, wie Bürgermeister Benjamin Harris mitteilt, die ​Arbeiten durchgeführt werden. Nach nunmehr zwei Jahren ist das wirklich eine gute ​Nachricht.


Immer wieder hatten verschiedene Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung auf den ​unhaltbaren Missstand aufmerksam gemacht. Es hat alles sehr lange gedauert und es war ​wichtig, dass wir gemeinsam mit den anderen Fraktionen in der ​Stadtverordnetenversammlung immer wieder nachgefragt und Hinweise gegeben haben. ​Auch finanzielle Mittel wurden zur Beschleunigung bereitgestellt.


Zuletzt wurde auch die Errichtung einer vorübergehenden Trauerhalle ins Spiel gebracht. ​Fest steht aber auch: "Es wäre sehr gut, wenn wir ein solches Gebäude nicht benötigen. Die ​Büdinger wünschen sich die Remigiuskirche als Trauerkapelle zurück. Dieser Wunsch muss ​schnellstmöglich erfüllt werden. Verwaltung und Magistrat haben in ihrem Engagement die ​volle Unterstützung der FWG Fraktion.

Die FWG Büdingen teilt die Unzufriedenheit und Kritik der Bürger an der Teilschließung des ​Mathilden-Hospitals. In einer gemeinsamen Pressemitteilung betonen der FWG-Vorsitzende ​Liam Ulrich und der Fraktionsvorsitzende Ulrich Majunke: „Der Informationsabend hat unsere ​Sorgen keineswegs beseitigt und unsere kritische Haltung zu den Vorgängen nachhaltig ​bestätigt.“ Ulrich Majunke ärgert sich darüber, dass die verantwortlichen ​Entscheidungsträger der CDU geführten Landesregierung der Einladung zum Info-Abend ​nicht gefolgt sind. „Man muss sich seiner Verantwortung stellen, aber kein ​Landtagsabgeordneter wollte an diesem Abend Rede und Antwort stehen. Das ist in ​unseren Augen ein Armutszeugnis und als Steigerung gab es durch den verantwortlichen ​Geschäftsführer von „Bergman Clinics Germany“ kein einziges Wort der Selbstkritik. Fehler ​im Management und der Unternehmensführung scheint es offensichtlich nicht gegeben zu ​haben. Dieses Selbstverständnis macht uns sprachlos.“


Nach Auffassung der FWG war spätestens im Jahr 2023 auch in den Reihen der ​Landesregierung eine drohende Betriebsschließung des Mathilden Hospitals bekannt. Liam ​Ulrich sagt dazu: „Dort hat man die Dinge jedoch einfach laufen lassen. Weder innerhalb der ​Landesregierung noch auf Seiten von Bergman Clinics sah man die Notwendigkeit, den ​Landkreis oder die Stadt Büdingen über die kritische Situation der Klinik zu informieren. Das ​ist für uns ein unverzeihlicher Vorgang. Stattdessen wird nun der politische Appell ​formuliert, man möge nunmehr nach vorne schauen und die Ereignisse der vergangenen ​Monate ad acta legen. Diese Formulierung setzt dem Ganzen nun wirklich die Krone auf.“


Ulrich Majunke ergänzt: „Wir werden als FWG Büdingen diesem Ansinnen nicht folgen, denn ​der Blick nach vorne darf die Aufmerksamkeit für die Verantwortlichkeiten der ​Betriebsschließung und der Massenentlassung im Mathilden Hospitals nicht verstellen. ​Jetzt einfach zur Tagesordnung über zu gehen, halten wir für einen großen Fehler. Wir sind ​vielmehr der Überzeugung, dass die Dinge im Interesse der Bürger aufgearbeitet werden ​müssen. Ziel sollte es sein, intensiver über die Neuausrichtung der Gesundheitsversorgung ​in der Region zu sprechen. Das sind unsere Erkenntnisse aus der Sprach- und ​Tatenlosigkeit im Vorfeld der Krankenhausschließung. Büdingen muss sich mit eigenen ​Ideen und möglicherweise auch finanzieller Unterstützung an einer besseren medizinischen ​Versorgung in der Region beteiligen. Ein Lichtblick sind für uns dieser Hinsicht die ​Bestrebungen des Wetteraukreises durch eine Neuausrichtung des Rettungsdienstes auf ​das geschlossene Krankenhaus zu reagieren. Hier wird sehr viel getan. Ähnlich sehen wir ​die Bestrebungen von Bergman, das Medizinische Versorgungszentrum auszubauen, aber ​beide Aspekte wiegen die Schließung des Krankenhauses und den Verlust der ortsnahen ​stationäre Versorgung der Bürger nicht auf. Eine rund um die Uhr besetzte Notfallaufnahme ​fehlt. Diese und viele weitere Punkte müssen thematisiert werden.“


Für den Vorstand der FWG Büdingen betont Liam Ulrich: „Unsere politische Haltung ist ​darüber hinaus, dass die Qualität der Patientenversorgung nicht vom Wohnort abhängig ​sein darf. Dem Krankenhaus kommt hierbei – insbesondere in einer älter werdenden ​Gesellschaft - eine herausgehobene Bedeutung zu. Es garantiert der ansässigen ​Bevölkerung medizinische Versorgung und wirkt sich darüber hinaus auf die ​Versorgungsqualität aus. Als Freie Wähler wollen wir hierfür auch auf Länderebene die ​notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung stellen. Bund und das Land Hessen hätten ​bereits vor mehreren Jahren mit einem Klinikrettungsplan auf die Situation der ländlichen ​Krankenhäuser reagieren müssen. Es ist eine Frage des politischen Willens und der ist in ​den Reihen der CDU geführten Koalitionen auf Bundes- und Länderebene in den ​vergangenen Jahren nicht erkennbar gewesen. Man hat die Dinge einfach laufen lassen.“ ​Die aktuelle Krankenhaus-Reform der Ampel setzt diesen Kurs nach Auffassung der FWG ​Büdingen unvermindert fort. Notwendig wäre es hingegen, so die Freien Wähler, mehr Geld ​in das System zu transferieren, die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung als eine der ​wichtigsten politischen Aufgaben zu verstehen und anschließend in der richtigen ​Reihenfolge die notwendigen Reformen anzustoßen. Das Krankenhaus Büdingen sei nun ​leider ein gegenteiliges Beispiel. Das Opfer einer kalten Strukturbereinigung statt einer ​geordneten Reform hin zu einem Versorgungszentrum und einer rund um die Uhr besetzten ​Notaufnahme.“

FWG macht auf Starkregenviewer des HLNUG aufmerksam


Als Schritt in die richtige Richtung bezeichnet die FWG Büdingen eine aktuelle Initiative des ​Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) zur Vorbereitung ​auf zukünftige Starkregenereignisse. Seit Montag ist über die Website des Landesamtes ​ein „Starkregenviewer“ öffentlich abrufbar, welcher den Bürgerinnen und Bürger sowohl ​Starkregen-Hinweiskarten als auch Fließpfadkarten zur Verfügung stellt. Über diese ist es ​möglich, sich zu potenziellen Fließrichtungen von Starkregen oder auch gebietsbezogenen ​Risikoeinschätzungen zu informieren.


„Wir begrüßen die Einrichtung dieser Onlineplattform sehr. Es muss erklärtes Ziel sein, die ​Bürgerinnen und Bürger möglichst umfassend und niederschwellig über Gefahren zu ​informieren. Daher ist es die richtige Entscheidung, das bereits vorhandene Kartenmaterial ​nun öffentlich zur Verfügung zu stellen.“, betonen die FWG-Stadtverordneten Maike ​Szuppa-Neun und Henning Nitzsche. „Die Ereignisse der vergangenen Wochen haben uns ​auch für unserer Großgemeinde die Gefahren solcher Starkregenereignisse vor Augen ​geführt. Durch die Plattform können die Bürgerinnen und Bürger ihr persönliches Risiko nun ​besser einschätzen und – wenn notwendig – vorsorgen.“


Link zum Starkregenviewer:

https://umweltdaten.hessen.de/.../starkrege.../index.html...

Immer häufiger werden Kommunen in der Region von Starkregenereignissen heimgesucht. ​Auch die Großgemeinde Büdingen war in den vergangenen Jahren wiederholt von solchen ​Unwettern betroffen. Ob in Orleshausen, Dudenrod, Aulendiedbach, Lorbach, Teilen der ​Kernstadt oder anderen Dörfern der Großgemeinde. Die Schäden sind immens und können ​im schlimmsten Fall auch eine Gefahr für Leib und Leben der Menschen darstellen. Immer ​sind es die eher kleinen Bäche, Gräben und Flüsse, die nach dem Starkregen die ​ungeheuren Wassermassen mit sich führen. Von den Feldern oder den Hängen ergießen ​sich die Fluten in bewohnte Gebiete. Die Bürger sind kaum darauf vorbereitet, meist völlig ​überrascht, nicht selten über mögliche Schutzmaßnahmen oder die allgemeine ​Gefahrenlage für ihre Grundstücke wenig bis gar nicht informiert.


„Die Gefahren von Starkregen dürfen daher auf gar keinen Fall unterschätzt werden“, ​betonen der FWG Vorsitzende Liam Ulrich und der Fraktionsvorsitzende Ulrich Majunke in ​einer gemeinsamen Pressemitteilung. „Unser Ziel ist es, die bereits existierenden ​Anstrengungen der Büdinger Stadtwerke und des Bauamtes mit konstruktiven Vorschlägen ​zu unterstützen. Intensiver Starkregen, der zwei, drei Stunden anhält, Gewitter oder ​Unwetter, die sich kaum von der Stelle bewegen, beinhalten für unsere Großgemeinde mit ​seiner Topografie erhebliche Gefahren“, beschreibt Liam Ulrich und macht deutlich: „Darauf ​aufmerksam zu machen, frühzeitig die Bürger zu warnen, öffentliche und private ​Schutzmaßnahmen zu ergreifen bzw. sie anzustoßen muss eine Schwerpunktaufgabe der ​Stadt Büdingen bleiben. „Die angedachten und bereits geplanten Maßnahmen müssen auf ​jeden Fall mit großer Priorität weiterverfolgt werden“, ergänzt Ulrich Majunke.


Unter diesen Gesichtspunkten sei es bedauerlich und unverständlich, dass eine Mehrheit ​der Stadtverordneten den Antrag der Freien Wähler für ein Starkregenwarnsystem ​abgelehnt hatte. „Unser Ziel ist es, mehr zu tun und dafür wollen wir auch die nötigen ​finanziellen Mittel im Haushalt bereitstellen. Ulrich Majunke sagt hierzu ergänzend: „Am 28. ​September 2022 wurde in einer Sitzung des Ausschusses für Bauangelegenheiten, Umwelt ​und Hochwasserschutz die Studie zu den Starkregengefahren/-Risikokarten in Büdingen ​durch ein beauftragtes Ingenieurbüro vorgestellt. In der Ausschusssitzung wurden ​verschiedene Vorschläge und Erläuterungen weiterer Maßnahmen dargestellt. Auch im ​Rahmen von Ortsbeiratssitzungen wurden die Starkregengefahren diskutiert. Das alles war ​ein sehr guter Auftakt. Die beauftragte Studie enthält zudem weitere umfangreiche ​Maßnahmenkonzeptionen. Diese wollen wir mit den Experten der Stadtwerke und des ​Bauamtes im Ausschuss diskutieren und den aktuellen Bearbeitungsstand erfahren.


Darüber hinaus befinden sich mehrere Anträge im Geschäftsgang der ​Stadtverordnetenversammlung, die bisher entweder nicht umgesetzt oder fehlinterpretiert ​wurden. Diese Punkte müssen nochmals konkretisiert werden. Anhand dieser Ergebnisse ​wollen wir dann konkrete Maßnahmen im Bereich von flächenbezogenen, objektbezogenen ​und verhaltensbezogenen Vorhaben umgesetzt wissen. Hierbei müssen auch erneut die ​Bürger intensiv eingebunden werden. Einen hundertprozentigen Schutz werde es nicht ​geben, aber es sollte der gemeinsame Anspruch unserer Kommune sein, den ​größtmöglichen Schutz für die Bürger zu schaffen.“

Mit großer Freude reagiert die FWG Büdingen auf die Umsetzung eines Beschlusses der ​Stadtverordnetenversammlung aus dem Jahr 2022. Zu dieser Zeit hatte das Büdinger ​Parlament die Rathausspitze beauftragt, in Gesprächen mit dem Wetteraukreis darauf ​hinzuwirken, den Hartplatz am Schulzentrum wieder für die Öffentlichkeit zugänglich zu ​machen.


Der Kreis hatte damals das Areal des Schulzentrums eingezäunt, um dem zunehmenden ​Vandalismus der vergangenen Jahre entgegenzuwirken. Dadurch war der Hartplatz als ​wichtige Sport- und Freizeitstätte für Jugendliche und junge Familien weggefallen. Ein ​Zustand, der nicht von Dauer sein könne, waren sich die Fraktionen in der Büdinger ​Stadtverordnetenversammlung bereits vor zwei Jahren einig. Neben der zeitweisen Öffnung ​während der Ferienzeit, wurde ein Umbau der Zaunanlage als mögliche dauerhafte Lösung ​vorgeschlagen.


„Mit dem Einbau eines zweiten Zauntores kann der Hartplatz nun unabhängig vom Rest des ​Schulgeländes wieder genutzt werden“, schildert der Vorsitzende der FWG Büdingen, Liam ​Ulrich. „Der Hartplatz ist seit vielen Jahren ein Treffpunkt für Jugendliche, um in den ​Abendstunden mit Freunden Basketball, Fußball und weiteren Sportarten nachzugehen. Wir ​freuen uns sehr, dass der Treffpunkt nun wieder genutzt werden kann.“

Die zunehmende Verkehrsbelastung ist im gesamten Gebiet der Großgemeinde Büdingen ​ein ständiges Thema. Insbesondere für die Anwohnerinnen und Anwohner an den ​Durchgangsstraßen in Orleshausen, Wolf, Eckartshausen oder anderen Stadtteilen ist die ​Belastung immens. Die FWG Büdingen widmet sich diesem Thema mit verschiedenen ​Initiativen. Ein Antrag zur Überprüfung der Lärmschutzrichtwerte in allen Büdinger ​Stadtteilen ist hierzu der Auftakt. Der Antrag erhielt jetzt im zuständigen Ausschuss die ​notwendige Mehrheit und wird zur nächsten Stadtverordnetenversammlung als ​Beschlussvorschlag eingebracht. Der Büdinger Magistrat soll darin beauftragt werden, für ​alle übergeordneten Ortsdurchfahrten der Stadt Büdingen und Ortsteilen eine Prüfung im ​Rahmen des Lärmaktionsplanes zu beantragen. Auch die Möglichkeit einer ​eigenverantwortlichen Prüfung der Lärmschutzrichtwerte soll ins Auge gefasst werden. Die ​FWG-Stadtverordneten Christian Brandt und Thomas Appel erläutern: „Leider liegt ein ​Großteil der entscheidenden Straßen im Zuständigkeitsbereich von übergeordneten ​Behörden. Somit sind der Stadt bei der Anordnung von verkehrsberuhigenden Maßnahmen ​oftmals die Hände gebunden. Grundsätzlich möchten wir diese Zuständigkeiten ändern und ​für die Kommunen mehr Eigenverantwortlichkeit einfordern. Büdingen hat sich daran ​bedauerlicherweise nicht beteiligt. Eine Initiative hierzu wurde von der Büdinger CDU ​abgelehnt und fand so keine Mehrheit in der Büdinger Stadtverordnetenversammlung. Die ​Hoffnung durch eine Anpassung der Straßenverkehrsordnung zukünftig mehr Werkzeuge ​zur Verkehrsberuhigung den Kommunen an die Hand zu geben, wird derzeit zwischen ​Bundestag und Bundesrat im Vermittlungsausschuss diskutiert. Zu befürchten ist jedoch, ​dass dort die notwendige Reform verwässert wird.


Eine mögliche weitere Begründung zur Anordnung einer Verkehrsberuhigung liegt in der ​Betrachtung des Straßenverkehrslärms. Die Verkehrsberuhigung der Hauptstraßen in ​Düdelsheim gründet auf Lärmminderungsmaßnahmen, die nach Auffassung der FWG ​Büdingen auch in allen anderen Büdinger Stadtteilen vorgenommen werden sollten.

Zusätzlich macht die FWG Büdingen Bürgerinnen und Bürger auf die aktuelle ​Öffentlichkeitsbeteiligung aufmerksam. Terminiert ist sie auf den Zeitraum vom 24. Juni bis ​07. August 2024. Hier haben betroffene Bürgerinnen und Bürger, Kommunen, Verbände, ​Organisationen und Interessengemeinschaften die Möglichkeit, Stellungnahmen und ​Anregungen zum Entwurf des Lärmaktionsplans einzubringen.


Die Eingabe kann auf dem Beteiligungsportal des Landes Hessen erfolgen:

https://beteiligungsportal.hessen.de/.../haupt.../startseite oder alternativ auch per E-Mail ​beteiligung-lap@rpda.hessen.de bzw. postalisch, erfolgen.


Christian Brandt betont: „Wir würden uns freuen, wenn sich dort auch möglichst viele ​Büdinger Bürger beteiligen, um gemeinsam auf eine Lösung hinzuarbeiten.

Mit großer Freude begleitet die FWG Büdingen den Aufruf zur Bildung einer ​Sportkommission. Hierzu lädt die Stadt Büdingen alle ehrenamtlich im Sport Engagierten zu ​einer Informationsveranstaltung am Dienstag, den 16.07.2024 um 19:00 Uhr in die Willi-​Zinnkann-Halle ein. „Es freut uns, dass die 1. Städtratin Katja Euler das Projekt voranbringt ​und im Rahmen einer Infoveranstaltung für die Kommission werben möchte. Die Büdinger ​Sportvereine sind ein Fundament des ehrenamtlichen Engagements in unserer ​Großgemeinde. Sie aktiv in die Zukunftsgestaltung des Sports in Büdingen einzubinden, ist ​uns ein wichtiges Anliegen“, sagen Liam Ulrich und Thomas Appel für die FWG Büdingen.


Die FWG hatte im Juni 2022 einen Antrag zum Entwurf eines Sportbeirates in die Büdinger ​Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Im Rahmen der Beratungen wurde aus dem ​Sportbeirat eine Sportkommission. Dessen Einrichtung wurde im Februar diesen Jahres von ​den Stadtverordneten beschlossen. Bewerbungen oder Vorschläge für die ​Kommissionsmitglieder können bis zum 31. August 2024 beim Magistrat der Stadt ​Büdingen, Fachbereich Gesellschaft und Soziales mit dem Stichwort „Vorschlag ​Sportkommission“ eingereicht werden.

Mit großer Verärgerung reagiert die FWG Büdingen auf eine gemeinsame Pressemitteilung ​der Wetterauer Kreiskoalition aus CDU und SPD zur Teilbetriebsschließung des Mathilden-​Hospitals. „Einen Tag, nachdem knapp 200 Angestellte des Krankenhauses ihre Kündigung ​erhalten haben, mit einer solchen Mitteilung an die Öffentlichkeit zu gehen ist für uns ​absolut geschmacklos. Davon abgesehen: Von einem hör- oder vernehmbaren Einsatz des ​Bad Vilbeler Bürgermeisters und Kreisfraktionsvorsitzenden Sebastian Wysocki (CDU) für ​das Büdinger Krankenhaus ist uns nichts bekannt“, macht der FWG-Fraktionsvorsitzende ​Ulrich Majunke seinem Ärger Luft. In der Erklärung der CDU geführten Kreiskoalition heißt es ​unter anderem, dass es nun mal Realität sei, dass das Land Hessen dem Schließungsantrag ​des Betreibers stattgeben musste. Grund dafür sei ein Gutachten, das klar besagt: Das ​Mathilden-Hospital wird zur Aufrechterhaltung der somatischen Versorgung in der Region ​nicht benötigt. „Viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind seit Jahrzehnten mit dem ​„Mathildchen“ verbunden. Ihr Engagement und Einsatz für die Gesundheit der Menschen in ​unserer Region war vorbildlich. Das Gutachten der Hessen Agentur tritt dieses Engagement ​mit Füßen und ich möchte an dieser Stelle nur mal beispielhaft an die Leistungen der ​Belegschaft in der Corona-Pandemie erinnern. Dass nun auch die Kreiskoalition möglichst ​schnell zur Tagesordnung übergehen möchte, setzt dem Ganzen die Krone auf. Wir ​machen den Menschen keine falschen Hoffnungen, wir kämpfen für ihre berechtigten ​Interessen.“


Für die Stadt Büdingen ist die Kündigung von knapp 200 Angestellten die größte ​Massenentlassung seit mehreren Jahrzehnten. Ulrich Majunke betont: „Diese Situation und ​die Auswirkungen können und werden wir nicht einfach ignorieren. Die Kreiskoalition spricht ​von unerfüllbaren Erwartungen. Fakt ist aber, dass die eigenen Parteifreunde in der ​Hessischen Landesregierung diesen Zustand mit herbei herbeigeführt haben. Die Situation ​des Mathilden Hospitals war im Gesundheitsministerium bekannt. Mit diesen Standards und ​der politischen Haltung zur Gesundheitsversorgung in ländlichen Regionen werden wir uns ​sicherlich nicht abfinden. Wir werden den Menschen unsere Auffassungen hierzu ​verdeutlichen. Als Freie Wähler stehen wir für den Betrieb und vor allem die auskömmliche ​Finanzierung kleiner Krankenhäuser. Diese Stimme wird sicherlich nicht verstummen.“


Die FWG Büdingen appelliert an die Kreis-Fraktionen von FDP und Freie Wähler, die ​Eilanträge zum Mathilden Hospital nicht zurückzuziehen. Die Anträge und viele weitere ​Initiativen in der Büdinger Stadtverordnetenversammlung seien Grundlage dafür, dass es zu ​einer Aufarbeitung der Ereignisse der vergangenen Monate kommt. „Dieses Verfahren sind ​wir den Menschen in der Region, aber insbesondere den nunmehr gekündigten ​Angestellten des Krankenhauses schuldig. Noch wichtiger ist jedoch, dass wir die ​Gesundheitsversorgung des kompletten Landkreises nicht aus den Augen verlieren. Dazu ​zählt auch die Region Oberhessen mit nahezu 100.000 Menschen. Das ist unser ​Verständnis, wie wir ausgewogen nach vorne schauen möchten. Wir wünschen uns, dass ​sich die Verantwortlichen der Kreiskoalition aus CDU und SPD dieser Aufgabe für einen ​Flächenkreis bewusst sind."

Mit großer Verärgerung reagiert die FWG Büdingen auf den Beschluss des Hessischen ​Gesundheitsministeriums zur Genehmigung der Betriebsschließung des Mathilden-​Hospitals.


Unmittelbar nach Bekanntwerden der Entscheidung traf sich die Fraktionsspitze der Freien ​Wähler kurzfristig zu einer Sondersitzung. Mit dabei auch der FWG-Vorsitzende des ​Ortsverbandes, Liam Ulrich. Fraktion und Vorstand der FWG Büdingen bezeichnen das ​Ergebnis aus dem Gesundheitsministerium als eine ausgewachsene Krisensituation für die ​Bürger, die Stadt und die Region.


Nach einer ersten Analyse der Veröffentlichungen des Gutachtens betonen Ulrich Majunke ​und Thomas Appel für die FWG: „Es liegt die Vermutung nahe, dass nicht das vollständige ​Gutachten öffentlich zur Verfügung gestellt wurde. Unsere Forderung auf Herausgabe des ​vollständigen Gutachtens auf Grundlage des Hessischen Datenschutz- und ​Informationsfreiheitsgesetzes werden wir daher aufrechterhalten.“


Seit Wochen stand das bisher ominöse Gutachten der Hessen Agentur zur Zukunft des ​Mathilden-Hospitals in der Diskussion. Mehrfach hatte die FWG Büdingen um eine ​Veröffentlichung gebeten. Offengelegt wurde es nicht. Nach der Entscheidung des ​Gesundheitsministeriums steht es nun – zumindest teilweise – plötzlich zur Verfügung. Die ​Inhalte des Gutachtens waren und sind maßgebliche Entscheidungsgrundlage, um die Klinik ​im Krankenhausplan nicht mehr als Plankrankenhaus zu führen. „Die Dinge haben derzeit ​eine hohe Dynamik, aber wir fordern seit Wochen Einsicht in dieses Gutachten“, schildert ​Thomas Appel für die FWG-Fraktion. In einem Brief an den Büdinger Bürgermeister ​Benjamin Harris regen die Freien Wähler deshalb an, die Hessische Gesundheitsministerin ​Frau Diana Stolz erneut anzuschreiben und die vollständige Herausgabe dieses Gutachtens ​unter Fristsetzung zu fordern. Die Aufforderung sollte sich hierbei auf das Hessische ​Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) beziehen. Der FWG-​Fraktionsvorsitzende Ulrich Majunke ergänzt: „Die Einsicht in die Informationen rund um das ​Mathilden-Hospital, die zeitlichen Abläufe, sowie insbesondere das Gutachten der Hessen ​Agentur sind für die Öffentlichkeit von elementarem Interesse. Wer hat hier wann und mit ​welchen Erhebungsgrundlagen das Gutachten in Auftrag gegeben? In den vergangenen ​Jahren wurden Steuergelder von über 25 Millionen Euro in die Erweiterung und ​Modernisierung der Klinik investiert. Jetzt soll das Krankenhaus geschlossen werden. Wir ​sind nicht bereit, dies einfach zu akzeptieren.“


Alle diese Punkte müssen nach den Worten des FWG-Stadtverordneten Thomas Appel auf ​den Prüfstand und es sollte durch die Stadt Büdingen ebenfalls geprüft werden, ob der ​Betriebsrat das Recht zu einem eigenen Gutachten hat. Dies könnte der Fall sein. Deshalb ​müssen die Gespräche intensiviert werden. Eine erneute Sondersitzung des ​Stadtverordnetenvorstandes werden wir beantragen. Unser Ziel ist eindeutig, wir wollen, ​dass der Wetteraukreis, die Stadt Büdingen und die umliegenden Kommunen an den ​Gesprächen zur Zukunft des Krankenhauses beteiligt werden. Es mag so sein, dass ein ​privater Krankenhausträger grundsätzlich von staatlicher Seite nicht gezwungen werden ​kann, den Betrieb eines Krankenhauses aufrechtzuerhalten, aber das Land Hessen muss ​beurteilen, ob es sich bei dem Mathilden-Hospital aufgrund des regionalen Bedarfs um ein ​Plankrankenhaus handelt.


Vor diesem Hintergrund ist erneut die Frage zu stellen, weshalb die umliegenden ​Krankenhäuser, die betroffenen Rettungsdienste sowie die Kommunalpolitik bei der ​Erstellung des Gutachtens nicht eingebunden wurden. „Rein aufgrund von Statistiken und ​der Papierlage einen solch weitreichenden Beschluss zu treffen, der in diesem Ausmaß in ​die gesundheitliche Daseinsvorsorge und ärztliche Notfallversorgung der Bürgerinnen und ​Bürger unserer Region eingreift, ist für uns vollkommen inakzeptabel. Überdies kritisieren ​wir erneut, dass das Gutachten erst jetzt zur Verfügung gestellt wurde. Mehr als vier ​Monate nach seiner Fertigstellung. Diese Hinterzimmerpolitik verurteilen wir scharf. Die ​CDU-geführte Landesregierung steht jetzt in der politischen Verantwortung. Insbesondere ​nach ihren vollmundigen Versprechungen im Landtagswahlkampf vor wenigen Monaten.“

Mit großer Verärgerung reagiert die FWG Büdingen auf den Beschluss des Hessischen ​Gesundheitsministeriums zur Genehmigung der Betriebsschließung des Mathilden-​Hospitals. Aktuell befasst sich die Fraktionsspitze mit der Durchsicht und Analyse des ​veröffentlichten Gutachtens der Hessen Agentur vom 16.02.2024. Bereits am gestrigen ​Abend gab es hierzu eine erste kurzfristige Krisensitzung. Daraus werden am heutigen Tag ​weitere Schritte abgeleitet. Die Kreistagsfraktion der Freien Wähler wird hierbei eng ​eingebunden. Ein gemeinsamer Eilantrag mit der FDP wurde bereits in den Kreistag ​eingebracht.


Soviel jedoch vorab: Es liegt die Vermutung nahe, dass nicht das vollständige Gutachten zur ​Verfügung gestellt wurde. Unsere Forderung auf Herausgabe des vollständigen Gutachtens ​auf Grundlage des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes werden wir ​daher aufrechterhalten.


Zudem ist erneut die Frage zu stellen, weshalb die umliegenden Krankenhäuser, die ​betroffenen Rettungsdienste sowie die Kommunalpolitik bei der Erstellung des Gutachtens ​nicht eingebunden wurden. Rein aufgrund von Statistiken und der Papierlage einen solch ​weitreichenden Beschluss zu treffen, der in diesem Ausmaß in die gesundheitliche ​Daseinsvorsorge und ärztliche Notfallversorgung der Bürgerinnen und Bürger unserer ​Region eingreift, ist für uns vollkommen inakzeptabel. Überdies kritisieren wir erneut, dass ​das Gutachten erst jetzt zur Verfügung gestellt wurde. Mehr als vier Monate nach seiner ​Fertigstellung. Diese Hinterzimmerpolitik verurteilen wir scharf.

Mit deutlichen Worten kritisiert die FWG Büdingen die Pläne zur sofortigen Teilbetriebsschließung des Mathilden-Hospitals. Bereits in zwei Wochen soll das Krankenhaus nach den Vorgaben von Bergman-Clincs geschlossen werden.

„Ein unglaublicher Vorgang und ein unerträgliches Verwirrspiel auf dem Rücken der Patienten, der Mitarbeiter und der Menschen in unserer Region. Sollte es sich bewahrheiten, dass die Landesregierung dem Betreiber die Genehmigung erteilt hat, dokumentiert dieser Entschluss erneut den desaströsen Kommunikationsstil der verantwortlichen Politiker in Wiesbaden. Unabhängig hiervon muss man die Haltung zur Region und den hier lebenden Menschen kritisieren. Wir erwarten, dass sich unsere gewählten einheimischen Landtagsabgeordneten Patrick Appel (CDU) und Lisa Gnadl (SPD) von dieser Entscheidung und der unanständigen Kommunikation mit unmissverständlichen Äußerungen distanzieren. Wir erwarten überdies, dass beide Vertreter jetzt vernehmbare Parlaments-Initiativen starten und den Betreiber an seine Pflichten erinnern.“, betonen Ulrich Majunke und Thomas Appel für die FWG-Fraktion.


Zwar dementiert das Gesundheitsministerium in einer Pressemitteilung zwischenzeitlich die dargestellte Genehmigung, allerdings sind sämtliche Vorgänge rund um das Krankenhaus seit Wochen ein Verwirrspiel. Es gibt keinerlei Transparenz, vorhandene Gutachten werden nicht vorgelegt und Bergman scheint mit den verantwortlichen Entscheidungsträgern ein Katz- und Maus Spiel zu betreiben. Wir fordern die Landesregierung erneut auf, unverzüglich alle Genehmigungspläne auf Eis zu legen und in einer Bürgerversammlung in Büdingen Rede und Antwort zu stehen. .


„Überdies ist es unsere Überzeugung, dass die Landesregierung einer Schließung und der Kündigung eines eventuellen Versorgungsvertrags auch formell widersprechen muss. Diese Erwartung haben wir weiterhin an das Hessische Gesundheitsministerium als zuständige Planungsbehörde. Insbesondere mit Blick auf die Notfallversorgung ist der rüde zeitliche Ablauf und die Geschwindigkeit des angeblichen Schließungsbeschlusses zum 30.06.2024 völlig inakzeptabel.


Wir hätten erwartet, dass mögliche Alternativen zunächst mit den Verantwortlichen und den Mitarbeitern abgestimmt werden und selbstverständlich auch die Kommunalpolitik vor Ort eingebunden wird. Dafür haben wir uns eingesetzt. Auf keinen dieser Hinweise wurde bisher Rücksicht genommen. Im Gegenteil: Der Entschluss des Betreibers wird rücksichtslos durchgezogen und es erschüttert uns, in welcher Respektlosigkeit dies gegenüber der Bevölkerung und den Mitarbeitern der Klinik kommuniziert wird.“


Als einen schlechten Witz bezeichnet die FWG Büdingen den Hinweis von Bergman, dass die Geschäftsführung die getroffenen Entscheidungen bedauere, aber aufgrund der Rahmenbedingungen für die Krankenhäuser nicht anders hätte handeln können. „Ehrlich gesagt wird hier gar nichts bedauert. Weder die Landesregierung noch die Konzernleitung haben der Stadt Büdingen, den Mitarbeitern oder dem Landkreis eine Chance gegeben, mögliche Alternativen zu diskutieren. Gemeinsame Gespräche zur Klinik-Rettung: Fehlanzeige. Diese Entmenschlichung von Politik – insbesondere wenn es um die Gesundheit und Notfallversorgung der Bevölkerung geht - lehnen wir entschieden ab.“

Mehr Tempo fordert die FWG Büdingen auch von Rathauschef Benjamin Harris. „Bereits am 30. April haben wir den Magistrat mit juristischen Schritten beauftragt. Ein Gutachten zur Rechtmäßigkeit der Teilschließung liegt bisher nicht vor. 6 Wochen sind seither vergangen. Da muss mehr Druck gemacht und auch eine Klage gegen das Land Hessen geprüft werden“, machen Thomas Appel und Ulrich Majunke deutlich. „Seine Handlungsgeschwindigkeit und die Fokussierung der Themen bleibt ein Punkt, der uns nicht gefällt.“


Mit Blick auf die Gesamtsituation sagen die Freien Wähler: „Büdingen ist mit dieser Situation nicht alleine. Bundesweit vergehen kaum Wochen, in denen nicht über die Schließung kleiner Krankenhäuser im ländlichen Raum berichtet wird. Die flächendeckende Sicherstellung der Krankenhausversorgung muss eine originär politische Entscheidung sein, die nicht in erster Linie den Vorgaben eines Expertengremiums überlassen werden darf. Vielmehr sind die politisch Verantwortlichen in Bund und Land in der Pflicht. Als Freie Wähler stehen wir für eine Politik, die den ländlichen Raum stärker in den Fokus rückt. Eine gute Krankenhausversorgung sicherzustellen, entspricht dem politischen Auftrag, in Stadt und Land gleichwertige Lebensbedingungen zu sichern. Dafür werden wir auch in Büdingen, im Wetteraukreis und in Hessen weiterhin kämpfen und uns gemeinsam mit den Menschen engagieren.“



Die FWG Büdingen erinnert an einen einstimmigen Stadtverordnetenbeschluss. Er erfolgte auf Antrag von Pro Vernunft. Darin heißt es: Der Grundsteuerhebesatz der Stadt Büdingen wird für das Jahr 2025 so festgesetzt, dass die Summe der vereinnahmten Grundsteuern A und B jeweils dem Ergebnis des Jahres 2024 entspricht. Dazu legt der Magistrat den Stadtverordneten zum Jahresende 2024 eine dementsprechende Berechnung vor, damit die Hebesätze rechtzeitig angepasst werden können.


Im nächsten Jahr greift bei der Steuer auf Grundstücke ein neues Berechnungsmodell. In einer aktuellen Studie hat der Hessische Finanzminister nun zahlreichen Kommunen eine Absenkung ihrer Grundsteuer-Hebesätze empfohlen. Nach diesen Ergebnissen sollte auch die Stadt Büdingen eine Absenkung ihrer Grundsteuer-Hebesätze vornehmen.


Damit die gesamten Einnahmen aus der Grundsteuer unter dem Strich nicht steigen und die versprochene Einkommensneutralität eingehalten wird (Bund und Länder hatten den Bürgerinnen und Bürgern dies zugesagt), sollte die Stadt Büdingen nun eine entsprechende Senkung der Hebesätze berechnen und dem Haupt- und Finanzausschuss vorstellen.

Im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2025 (bis 31.10.2024) wird dem Kämmerer empfohlen, die entsprechenden Ergebnisse der Beratungen im Haupt- und Finanzausschuss bereits einzupflegen.


Die Hebesatzempfehlungen des Finanzministeriums sind zu finden unter:

https://finanzen.hessen.de/.../pm2024-30_anlage._tabelle...


In einem Bericht der Tagesschau hatte das Hessische Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege (HMFG) auf Anfrage des HR betont, dass es letztendlich nicht über die Schließung des Krankenhauses entscheide. Die Entscheidung läge beim Betreiber. Diese Aussagen stoßen in den Reihen der FWG Büdingen auf heftige Kritik.


„Die Verantwortung liegt beim Betreiber und der Hessischen Landesregierung. Es ist ein Possenspiel, wie sich zwischenzeitlich Betreiber und politisch Verantwortliche in Wiesbaden die Verantwortung hin- und herschieben. Wir haben eine klare Erwartungshaltung: Die CDU-geführte Landesregierung muss das Verfahren zur Teilbetriebsschließung sofort stoppen. Es braucht Zeit für Gespräche und Lösungen. Ein weiteres Gutachten – insbesondere zur Notfallversorgung in der Region, muss zunächst erstellt werden“, erläutern Ulrich Majunke und Thomas Appel stellvertretend für ihre Fraktion. „Wir erwarten, dass die Landesregierung zu ihrer Verantwortung für die Notfallversorgung in unserer ländlichen Region einsteht.“ Widerspreche das Ministerium dem Krankenhaus-Aus nicht, mache sie damit auch deutlich, dass sie die flächendeckende Versorgung der Region nicht gefährdet sehe und dies sei eine politische Entscheidung der aktuellen Landesregierung um Ministerpräsident Boris Rhein (CDU). „Zu dieser Verantwortung sollten die Regierungsparteien dann auch stehen.“


Die Spekulationen in den Aussagen des Artikels, was passiere, wenn das Land nein sage und der Betreiber dann möglicherweise die stationäre Versorgung komplett schließe, sind für die FWG-Fraktion völlig irrelevant. „Die stationäre Versorgung des Krankenhauses incl. der Notaufnahme soll nach den Plänen – abgesehen von der Psychiatrie – bereits vollumfänglich geschlossen werden.“


Das Unternehmen Bergman erläutert nach den Darstellungen: Das Haus fahre seit 2020 so hohe Verluste ein, dass ein Weiterbetrieb wie bisher nicht möglich sei. Genaue Zahlen nenne Bergman jedoch nicht. Genau diese Zahlen müssten aber nach Auffassung der Büdingen FWG-Fraktion offengelegt werden, damit sich die Stadt Büdingen, der Landkreis Wetterau, das Land Hessen, die Bundesregierung und der Betreiber auf ein gemeinsames Vorgehen zum Weiterbetrieb einigen könnten. „Der Wille muss auf allen Seiten zur Finanzierung der Betriebskosten vorhanden sein. Unter diesen Voraussetzungen, den richtigen finanzpolitischen Prioritäten und einer Gesundheitspolitik, die den Menschen in den Vordergrund stellt, ist eine Rettung des Krankenhauses für die gesamte Region möglich.“ Eine schnelle medizinische Behandlung müsse es für alle geben, nicht nur für diejenigen, die in und um die Großstädte leben. Die Nähe zur nächsten Klinik könne schließlich entscheiden, ob ein Patient überlebt oder stirbt.

Seit 1984 sucht die Stadt Büdingen nach Lösungen für die Verkehrsproblematik am Dohlberg. Das dortige Wohngebiet ist in vielerlei Hinsicht besonderen Verkehrsbelastungen ausgesetzt. Einerseits weil das Wohngebiet in den vergangenen Jahren merklich größer und intensiv nachverdichtet wurde - andererseits aber vor allem, weil sich dort das Büdinger Schulzentrum und die Sporthallen befinden. Anfang der 1990er Jahre wurde deshalb explizit für den Busverkehr eine Entlastungsstraße gebaut. Nach Auffassung der FWG-Fraktion wird sie allerdings nur von einem Teil der Busse genutzt. Zahlreiche Schulbusse fahren wiederholt über die Bismarckstraße zur Schule. Eine Situation, die in unseren Augen geändert werden muss. „Die Bismarckstraße ist für dieses Verkehrsaufkommen, insbesondere den Begegnungsverkehr der Busse nicht geeignet. Täglich entstehen gefährliche Situationen für Schüler, Anwohner und Fußgänger. Es ist ein Wunder, dass es noch nicht zu schlimmeren Unfällen gekommen ist“, schildern Henning Nitzsche und Thomas Appel für die FWG-Fraktion ihre Eindrücke. In Anfragen, Anträgen und einem Stadtgespräch mit den Bürgern widmet sich die Fraktion dem Thema.


Viele Anwohner waren vor einigen Wochen der Einladung der Freien Wähler in der Bismarckstraße gefolgt. Gemeinsam mündete der Dialog in einen Antrag der FWG-Fraktion, der nun am vergangenen Mittwoch im zuständigen Ausschuss behandelt wurde. „Man hat im Gespräch mit den Bürgern gemerkt, dass ihnen die Situation unter den Nägeln brennt. Wir sind der Überzeugung, dass man dem Thema in der Stadtpolitik – nicht zuletzt aufgrund der Schulwegsicherheit am Dohlberg und der fehlenden Fußwege-Verbindung zur Thiergartenstraße eine hohe Priorität einräumen muss“, sagt Thomas Appel.


„Die gedanklichen Vorstellungen von Bürgermeister Benjamin Harris, den Feldweg entlang der Bahnschienen für Busse auszubauen, lehnen wir ab. Wir setzen an gleicher Stelle auf die Ertüchtigung als Radweg, um vor allem für die Schüler und Schülerinnen eine sichere Zufahrt zum Schulzentrum zu gewährleisten“, ergänzt Henning Nitzsche. Der Weg werde von Fußgängern und Radfahrern genutzt. Das solle auch so bleiben.


Mehrere Maßnahmen umfassen den Antrag der Freien Wähler. Im Ausschuss wurde er einstimmig mit einer Ergänzung der CDU-Fraktion und kleinen Änderungen angenommen. Vorausgesetzt die Stadtverordnetenversammlung stimmt am 07. Juni der Initiative zu, wird der Magistrat beauftragt, für den gesamten Dohlberg ein Verkehrskonzept zu entwerfen. Hierbei sind insbesondere die Einbindung der Entlastungsstraße als öffentlicher Verkehrsweg vorzusehen. Die entsprechenden Ausschilderungen von der Bundesstraße, sowie innerstädtische Verkehrslenkungen zum Schulzentrum bzw. den Sporthallen müssen folgen. Ein Fußweg von der Thiergartenstraße zum Schulzentrum muss dringend gebaut werden. „Für uns ein besonders wichtiges Projekt zur Schulwegsicherheit“, erläutert Thomas Appel. Wie auch bereits an den Grundschulen sollen Hol- & Bringzonen realisiert werden. Zur Datenerhebung sollen kurzfristig Verkehrszählungen in der Bismarckstraße und verstärkte Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt, die Einrichtung einer Fahrradspur und Verkehrsberuhigungen geprüft bzw. durchgeführt werden.


Wichtigster Punkt ist nach Auffassung der FWG Büdingen jedoch ein juristisches Verkehrsgutachten. „Experten müssen uns Wege aufzeigen, um auch unabhängig von baulichen Maßnahmen, schnelle Ergebnisse zu erzielen. Wir wollen, dass die Bismarckstraße nach Möglichkeit für den gesamten Busverkehr gesperrt wird. Den Ansatz der CDU, dies auch bei den notwendigen Ausschreibungen für Linienbündel im regionalen Busverkehr zu berücksichtigen, halten wir ebenfalls für einen guten Weg. Wir hoffen auf eine breite Zustimmung des Beschlussvorschlages, der im Ausschuss fraktionsübergreifend Zustimmung erlangte“, so Henning Nitzsche und Thomas Appel.



Offensichtlich bestätigen sich die Befürchtungen, dass nun auch der Ärztliche Bereitschaftsdienst zum 30.09.2024 in Büdingen seine Pforten schließt. Diese Information wurde am Montag in einer Sondersitzung des Wetterauer-Sozialausschusses bekanntgegebnen. In einer Anfrage unserer Fraktion an den Magistrat in der heutigen Stadtverordnetenversammlung konnten keine Informationen zu den Hintergründen dieser Entscheidung gewonnen werden. Bürgermeister Benjamin Harris sagte, dass er bis zum gestrigen Donnerstag darüber nicht informiert war.


Die Praxis des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes im Mathilden-Hospital wird von der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen organisiert. Der ärztliche Bereitschaftsdienst ist für Patienten da, die außerhalb der regulären Hausarztsprechzeiten dringend ärztliche Hilfe in der Nacht, am Wochenende und an Feiertagen brauchen. Er ist für Patienten gedacht, die nicht lebensbedrohlich erkrankt sind, aber mit ihren Beschwerden auch nicht bis zur nächsten Sprechstunde warten können. Nach den aktuellen Informationen müssten die Patienten dann den Ärztlichen Bereitschaftsdienst in Nidda in Anspruch nehmen. Auch diese Entwicklungen sind für die gesundheitliche Versorgung in Büdingen ein weiterer Rückschlag. Es ist aus unserer Sicht notwendig, dass sich der Magistrat schnellstens dieser Thematik widmet und sich dafür einsetzt, dass die ärztliche Versorgung für die Bürger in Büdingen erhalten bleibt.



„Es zeichnet sich immer deutlicher ab, dass die CDU geführte Landesregierung die Pläne zur Teilbetriebsschließung des Mathilden Hospitals unterstützt und dem Klinikbetreiber Bergman grünes Licht für die Umwidmung des Krankenhauses gegeben hat.“ Mit diesen Worten kommentieren die FWG Büdingen und die Freien Wähler Wetterau in einer gemeinsamen Presseerklärung die aktuellen Ergebnisse der Sondersitzung im Wetterauer-Sozialausschuss. Für den Büdinger FWG-Fraktionsvorsitzenden Ulrich Majunke und den Kreistagsabgeordneten Herbert Weber ein ungeheuerlicher politischer Vorgang, der nun schnell im Interesse der Bevölkerung und der Mitarbeiter des Krankenhauses aufgeklärt werden muss.


„Niemanden in Büdingen oder zumindest im Landkreis Wetterau im Vorfeld einzubinden, verdeutlicht den Stellenwert der Region innerhalb der Landesregierung. Von Wertschätzung und Achtung keine Spur! Diese Politik haben die Menschen in unserer ländlichen Region nicht verdient. Wir erwarten, dass die Hessische Landesregierung ihre Zusagen unverzüglich zurücknimmt und sich an die Millionen Investitionen in das Krankenhaus als Klinik der Grund- und Regelversorgung erinnert.“ Alexander Zobel, Geschäftsführer von Bergman Clinics Germany, hatte in der Sondersitzung berichtet, dass die Pläne des Unternehmens vollumfänglich mit dem hessischen Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege abgesprochen seien. (der KA berichtete).


Nach Auffassung von Ulrich Majunke, der als Ausschussmitglied des Kreistages an der Sondersitzung teilgenommen hatte, ist das Krankenhaus Büdingen ein unverzichtbarer wohnortnaher Standort im ländlichen Raum. „Wir sind dankbar, dass der Ausschussvorsitzende Dirk Vogel die Sondersitzung und das Gespräch mit der Klinikleitung im Rahmen einer Sondersitzung so schnell möglich gemacht hat. Die Diskussionen im Gremium haben unsere schlimmsten Befürchtungen allerdings leider bestätigt. Eine vernünftige Notfallversorgung ist gefährdet, die örtlichen Rettungsdienste sind auf die Veränderungen nicht vorbereitet. Die stationären Kapazitäten im Notfall gehen verloren, die Versorgung vor Ort soll mit unzureichenden ambulanten Ersatzlösungen kompensiert werden. Bei besonderer Schwere ist die Stabilisierung und anschließende Verlegung der Patienten in ein hochspezialisierten Krankenhaus erforderlich. Aber: Ohne professionelle wohnortnahe Erstversorgung könnte es zu spät für ein entferntes Krankenhaus der Maximalversorgung sein. Dies ist einer der entscheidenden Punkte: Eine schnelle Versorgung kann bei einem eskalierendem Krankheitsverlauf lebensentscheidend sein. Das alles sind niederschmetternde Ergebnisse, die wir nicht akzeptieren können.


Herbert Weber ergänzt für die Freien Wähler: „Die politische Verantwortung liegt jetzt bei der CDU geführten Landesregierung in Wiesbaden. Private Investoren dürfen nicht darüber entscheiden, ob gut 80.000 Einwohner von einer wohnortnahen allgemeinklinischen Versorgung einschließlich Basisnotfallversorgung abgeschnitten werden.


In diesem Zusammenhang konkretisieren die Freien Wähler ihre Forderungen: Wir erwarten, dass umgehend ein runder Tisch mit dem Klinikträger, dem Betriebsrat des Mathilden Hospitals, regionalen Patientenvertretern, den Verantwortlichen des Wetteraukreises, den Rettungsdiensten durch das Ministerium organisiert wird. Es muss deutlich gemacht werden, dass die Millionen Investitionen in das Krankenhaus notfalls zurückgefordert werden. Die Planungen müssen jetzt prospektiv wahrgenommen werden und eine nachträgliche Umwidmung im Krankenhausplan auszuschließen. Die unternehmerische Absicht von Bergman im Rahmen von Job-Börsen möglichst schnell irreversible Fakten zu schaffen, sollte nicht unterstützt werden. Bürgermeister Benjamin Harris und Landrat Jan Weckler dürfen sich nicht mit den Plänen der Landesregierung und Bergman Clinics arrangieren. In seiner Verantwortung für die Rettungsdienste ist der Landkreis Wetterau gut beraten, die Folgen für eine wohnortnahe klinische Versorgung der Bevölkerung binnen 30 Fahrzeitminuten abzuwägen und notwendige Schritte zur Sicherung des Klinikstandorts Büdingen mit der Landesregierung einzuleiten. Ein Organisationsverschulden ist für den Fall zu prüfen, dass im Fall der Klinikschließung lebensbedrohlich Erkrankte bzw. Verletzte wegen zu langer Rettungszeiten Schaden erleiden oder gar sterben.


Der Bürgermeister nennt es eine genüssliche Schmutzkampagne gegen ihn, für die FWG Büdingen ist es ausschließlich eine Erwartungshaltung an seine Arbeit als Rathauschef. "Wir wünschen uns, dass er seine zentralen Aufgaben als Führungskraft der Verwaltung erledigt. Das tut er derzeit nicht und es gibt tatsächlich Dutzende Beispiele, die das inhaltlich belegen. Zu den meisten Ereignissen nehmen wir bisher keine Stellung. Wir verzichten darauf, denn wir wollen uns bewusst auf die Prioritäten beschränken. In Sachen Mathilden Hospital, Remigiuskirche, seiner Arbeit mit den Straßenverkehrsbehörden wie in Düdelsheim, dem wiederholten Fehlen bei wichtigen richtungsweisenden Terminen für Büdingen oder verspäteten Beschlussvorlagen. In den meisten Fällen verzichten wir auf eine öffentliche Kritik.“


Der Bürgermeister wünscht sich eine Schmutzkampagne, aber die existiert nicht. Er wünscht sie sich, damit er die Kritik an seiner oberflächlichen Amtsführung emotional in ein falsches Licht rücken kann. In Sachen Mathilden Hospital hat er sich zu wichtigen Anträgen von FDP und Freien Wähler enthalten. Eine große Enttäuschung, denn diese parteipolitischen Spiele haben hierbei nichts zu suchen.


Dabei zeigt er dieses Verhalten im Kreistag wiederholt auch zu anderen Themen. Er sagt, die CDU geführte Koalition habe einen ähnlich lautenden Beschlussvorschlag vorgelegt. Mitnichten ist dem so. Der Antrag der Koalition hat das Krankenhaus bereits aufgegeben. Jeder kann sich darüber selbst ein Bild machen. Büdingen und sein Krankenhaus brauchen jetzt eine kraftvolle Unterstützung aus Friedberg. Ein Büdinger Bürgermeister muss sich dort, insbesondere als Kreistagsmitglied, dafür einsetzen.


Charakterstark wäre es von ihm, Büdinger Interessen vor CDU-Absichten zu stellen. Diesen Beweis erwarten wir jetzt in den anstehenden Verhandlungen in Friedberg und Wiesbaden von ihm. Er bekommt eine weitere Chance seine Parteipolitik hintenanzustellen. Büdingen braucht in dieser Krise jetzt einen Bürgermeister mit Rückgrat. Unsere Erwartungen sind eindeutig und wenn er diese Haltung zeigt, kann er sich auf unsere Unterstützung verlassen.

Die FWG Büdingen zeigt sich enttäuscht über das Abstimmungsverhalten der großen Koalition und insbesondere Bürgermeister Benjamin Harris. Der Wetterauer Kreistag hat in seiner heutigen Sitzung einen Dringlichkeitsantrag der Fraktion der Freien Wähler zur Abwendung der Teilschließung des Mathilden-Hospitals in Büdingen mit den Stimmen der großen Koalition aus CDU und SPD abgelehnt. Auch der Büdinger Bürgermeister Benjamin Harris konnte sich nicht zu einer Zustimmung zu dem Antrag durchringen.


„Wir hätten uns eine Zustimmung zu unserer Beschlussvorlage gewünscht. Die noch am gestrigen Abend in der Sitzung der Büdinger Stadtverordnetenversammlung beschworene überparteiliche Zusammenarbeit zum Erhalt des Mathildchens scheint bereits auf Kreisebene wieder an der Parteipolitik zu scheitern“, schildert Erich Spamer, Fraktionsvorsitzender der Freien Wähler im Kreistag, „Wir hoffen, dass das Abstimmverhalten des Büdinger Bürgermeisters nicht bezeichnend für seinen Einsatz in dieser Angelegenheit steht.“


Im Folgenden der Text des Antrages:


„Der Kreistag möge beschließen:


1. Der Kreistag fordert die Bergman Clinics-Gruppe auf, von den Plänen zur Teilschließung vollständig Abstand zu nehmen und das gesundheitliche Leistungsangebot in seinem bisherigen Umfang beizubehalten! Der Kreistag bringt zum Ausdruck, dass die medizinische Versorgung der Bevölkerung Vorrang vor rein wirtschaftlichen Interessen haben muss. Die Bergman Clinics Gruppe steht in der Verantwortung diesen Anspruch zu erfüllen, und ihre Fürsorgepflicht für die vielen engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Mathilden Hospitals gerecht zu werden. Um weiteren irreversiblen Schaden für die Klinik zu vermeiden, sind daher alle eingeleiteten oder beabsichtigten arbeitsrechtlichen Maßnahmen – insbesondere betriebsbedingte Kündigungen - im Zusammenhang mit der geplanten Teilbetriebsschließung unverzüglich einzustellen. Der Kreisausschuss wird beauftragt den Beschluss schriftlich an die Bergmann Clinics-Gruppe zu übermitteln.


2. Der Kreisausschuss wird beauftragt, in Gesprächen mit dem Hessischen Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege unverzüglich einen Runden Tisch zur Abwendung der Teilschließung des Mathilden Hospitals zu initiieren. Die Einbindung der zuständigen Experten, der Bergman Clinics Gruppe, weiterer örtlicher Akteure des Wetteraukreises, Vogelsbergkreises, Main-Kinzig-Kreises, des Vereins Oberhessen und der Stadt Büdingen sind vorzusehen. Ziel muss es sein, den nachhaltigen Erhalt und den Ausbau des Mathilden Hospitals sicherzustellen.


3. Der Kreisausschuss wird beauftragt zu folgenden Punkten und Fragen im JSFGG Ausschuss kurzfristig zu berichten:


3.1. Ist durch die geplante Schließung der stationären Behandlung im Bereich der Chirurgie, Innere Medizin, HNO, Intensivstation und Notaufnahme, die flächendeckende Patientenversorgung in diesen Disziplinen im östlichen Wetteraukreis noch gewährleistet?


3.2. Wie wird bei der geplanten Schließung und der dazu erforderlichen Zustimmung des Landes Hessen, der sorgfältige und sparsame Umgang mit Steuermitteln sichergestellt, da in den letzten Jahren Investitionen der Klinik mit erheblichen öffentlichen Fördermitteln unterstützt wurden?


3.3. Welche finanziellen Folgekosten verursacht die geplante Schließung für den Wetteraukreis und das Land Hessen, durch weitere Wege der Patienten zu den zum größten Teil außerhalb des Wetteraukreises liegenden nächsten Kliniken?


3.4. Wie wirken sich die weiteren Wege zu umliegenden Kliniken für die Rettungswagen aus? Sind eine höhere Anzahl von Rettungswagen und deren Besatzungen durch längere Fahrt- und Bindungszeit mit je einem Patienten erforderlich?


3.5. Durch fehlende Hausärzte sind die Notaufnahmen der Kliniken bereits jetzt überlastet. Sind die umliegenden Kliniken in der Lage, die durch den geplanten Wegfall der stationären Notaufnahme in Büdingen zusätzlich aufzunehmenden Patienten zu versorgen?


3.6. Kann der Wetteraukreis durch das GZW die Weiterführung der von der Schließung bedrohten Stationen am Standort Büdingen ermöglichen?


4. Der Wetteraukreis prüft juristische Schritte zum Erhalt, Weiterbetrieb und zur nachhaltigen Entwicklung der Klinik.


5. Der Kreisausschuss wird beauftragt, ein bestehendes Gutachten zum Schließungsbeschluss des Mathilden Hospitals bei der Hessischen Landesregierung anzufordern und dem Kreistag vorzulegen.


6. Der Wetteraukreis prüft in Gesprächen mit dem Personalrat fachliche und juristische Unterstützungspotenziale im Hinblick auf ein alternatives Gutachten zur Klinikbeurteilung.


7. Der Kreisausschuss berichtet schriftlich und fortlaufend in Sitzungen des Ausschusses JSFGG über den Fortschritt der Ergebnisse und Beratungen.“




In einer Sondersitzung der Fraktionsvorsitzenden der Büdinger Stadtverordnetenversammlung hat man sich im Hinblick auf die geplante Teilschließungspläne auf ein gemeinsames Vorgehen verständigt. Am kommenden Dienstag, 07.05.2024 wird es eine öffentliche Sondersitzung der Stadtverordnetenversammlung geben. Weitere Aktivitäten sollen folgen.


Bereits am gestrigen Abend wurde in der Haupt- und Finanzausschuss Sitzung ein wichtiger Beschluss gefasst. Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschuss, Ulrich Majunke erläutert hierzu: Magistrat und Verwaltung werden mit sofortiger Wirkung die Möglichkeit eingeräumt, zur Prüfung geeigneter Maßnahmen, juristische Unterstützung durch einen Fachanwalt hinzuzuziehen. Hierfür wurden zunächst 50.000 Euro genehmigt. Mein Dank gilt allen Fraktionen für das gemeinsame Vorgehen. Die Einigkeit ist sehr wichtig und wir halten es für notwendig, den gesamten Prozess und das Verfahren zur Genehmigung der Teilschließung, unverzüglich intensiv juristisch überprüfen zu lassen."


In der Sondersitzung der Stadtverordnetenversammlung soll es weitere Beschlüsse geben, die darauf abzielen, den Erhalt und medizinischen Ausbau der Klinik sicherzustellen. Gespräche mit dem Klinik-Eigentümer, Personalrat des Mathilden-Hospitals und der Hessischen Landesregierung sowie eine Bürgerversammlung sind Teil der vorgesehenen Beschlüsse. Die gesamte Region soll in den Protest einbezogen werden.


Ulrich Majunke sagt: "Was sich gerade in Büdingen in Sachen Klinikschliessung abspielt, dürfte sich zukünftig - insbesondere im ländlichen Raum - noch mehrfach ereignen. Es braucht jetzt einen wirksamen Politikwechsel zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung. Die Menschen in unserer Region und die Mitarbeiter der Klinik müssen sich darauf verlassen können, dass wir nichts unversucht lassen. Meine persönliche Erwartung ist, dass sich daran der Kreistag, der Landrat und die Hessische Landesregierung mit deutlichen Worten und Taten beteiligen."


Drei Tage nach der Katastrophen-Meldung zur beabsichtigten Teilschließung des Mathilden-Hospitals konkretisieren sich die Fragen und Forderungen der FWG Büdingen, denn zwischenzeitlich steht die Vermutung im Raum, dass auch die CDU geführte Hessische Landesregierung am Entscheidungsprozess zur Umstrukturierung maßgeblich beteiligt gewesen sein könnte.


„Sollte sich diese Befürchtungen bewahrheiten, bekommt der gesamte Vorgang eine bedeutsame Dynamik und Wendung“, schreiben der FWG-Fraktionsvorsitzende Ulrich Majunke und sein Fraktionskollege Thomas Appel in einer Pressemitteilung. „Die betriebswirtschaftliche Entscheidung eines Krankenhaus-Konzerns ist die eine Seite, eine mögliche politische Entscheidung der Hessischen Landesregierung zur Schließung des Krankenhaus-Standortes, mit all seinen Auswirkungen für die Menschen in unserer Region, nochmals eine ganz andere Sache. Sollte es diese politische Willensbildung tatsächlich gegeben haben, ist es nur redlich, wenn sich die Verantwortlichen nicht hinter den Konzernwünschen verstecken. Man sollte zu den Dingen stehen, die man genehmigt hat.“


In Sonntagsreden und Wahlkämpfen werde immer von der Stärkung des ländlichen Raums gesprochen. Jetzt seien Fakten und Taten gefragt. „Sollte die Hessische Landesregierung einer Umstrukturierung mit Schließung der stationären Notfallversorgung bzw. einer Zentrenbildung zum Ausbau der Psychiatrie zugestimmt haben, kann sie diese Entscheidung auch wieder rückgängig machen. Deshalb erwarten wir, dass Ministerpräsident Boris Rhein mögliche Entscheidungsgründe, eventuell bestehende Gutachten zum Krankenhaus-Standort den Menschen in Büdingen und in der Region im Rahmen einer Bürgerversammlung erläutert.“ Eine entsprechende Einladung und ein Fragenkatalog solle an den Hessischen Ministerpräsidenten übermittelt werden. Diese und weitere Schritte möchte die FWG in einer Sondersitzung der Stadtverordnetenversammlung vorschlagen. Die Zeit drängt, denn bereits zum 30.06.2024 sei die Umsetzung der Umstrukturierungen vorgesehen.


„Wir wollen wissen, ob eine Zustimmung der Landesregierung signalisiert wurde bzw. wann eine entsprechende Bescheidung erfolgte? In diesem Zusammenhang stellt sich auch die Frage, wer in den Entscheidungsprozess auf Landes-, Kreis- und Stadtebene eingebunden wurde? Ob Notärzte, die Rettungsdienste im Umkreis von Büdingen (z. B. DRK, Johanniter, Malteser) und der Landrat des Main-Kinzig-Kreises sowie die Leitungen der Main-Kinzig-Kliniken in Gelnhausen und Hanau eingebunden wurden.“ Diese und weitere Fragen müssen den öffentlichen Protest begleiten und wir hoffen darauf, dass sich möglichst viele Städte und Gemeinden in unserer Region daran beteiligen.


Die FWG Büdingen fordert mit Blick auf die Ereignisse zur Umstrukturierung bzw. Teilschließung des Mathilden-Hospitals eine Sondersitzung der Büdinger Stadtverordnetenversammlung. Nach Auffassung der Freien Wähler sollten die Parlamentarier kurzfristig und umfassend auf den aktuellen Sachstand gebracht werden. Auch eine Bürgerversammlung müsse ins Auge gefasst werden.


„Darüber hinaus sind wir der Auffassung, dass sich die Stadtverordnetenversammlung an die Spitze des Protestes setzen muss. Ein schnelles gemeinsames Vorgehen ist für uns unerlässlich, auch über die Büdinger Stadtgrenzen hinaus. Dies schließt für uns eine aktive Gesprächsführung mit dem Klinik-Eigentümer Bergman Clinics ein. Hierfür soll der Magistrat einen entsprechenden Stadtverordnetenbeschluss erhalten. Wir haben die Erwartung, dass bereits in der kommenden Woche über einen Termin im Stadtverordnetenvorstand entschieden wird. Es sind umgehend Gespräche mit der Hessischen Landesregierung und dem Wetteraukreis zu führen. Wir wollen die Ergebnisse dieser Gespräche, Details und mögliche Zielsetzungen des Bürgermeisters vorgestellt bekommen“, betont der FWG-Fraktionsvorsitzende Ulrich Majunke.


Nach den Worten Majunkes müssen sich auch das Land Hessen und der Wetteraukreis einbringen. Sowohl im Kreis als auch im Land steht die CDU in der Verantwortung. Die Hessische Landesregierung ist aufgefordert, bei der Krankenhausplanung die Erreichbarkeit von Krankenhäusern im Hinblick auf die Notfallversorgung der Menschen weiterhin und dauerhaft im Blick zu behalten. Hierfür muss der Gesetzgeber Rahmenbedingungen schaffen. Welche Folgen die Teilschließung des Mathilden-Hospitals für die ländliche Region um Büdingen, aber auch die umliegenden Krankenhaus-Standorte hat, braucht man nicht gesondert darzustellen.


Mit schönen Worten oder Wünschen wird man wahrscheinlich zu keinen Ergebnissen kommen. Unser bisheriger Kenntnisstand war, dass es sich beim Mathilden-Hospital um ein Plankrankenhaus handelt. Über diese medizinische Versorgung entscheidet nach diesen Bestimmungen nicht der Träger, sondern das Land Hessen. Die hessische Landesregierung muss hier mit Blick auf die medizinische Unterversorgung der Menschen für Klarheit sorgen. Nötigenfalls mit entsprechenden Regelungen. Die Ergebnisse dieser Gespräche möchten wir in einer öffentlichen Sondersitzung der Stadtverordnetenversammlung durch den Bürgermeister vorgestellt bekommen.



Mit Entsetzen reagiert die FWG-Fraktion in einer Pressemitteilung auf die Ankündigung der Bergman Clinics Deutschland Gruppe das Mathilden-Hospital in Büdingen grundlegend umzustrukturieren. „Im Kern wäre die Umsetzung dieser Pläne für die medizinische Versorgung in Büdingen und die Region nichts anderes als eine Katastrophe“ betont der FWG-Fraktionsvorsitzende Ulrich Majunke.


Der Verlust von bis zu 150 Arbeitsplätzen steht im Raum, die Schließung der stationären Versorgung für die Gebiete Chirurgie, Innere Medizin, HNO, Intensivstation und Notaufnahme wird in einem Nebensatz erwähnt. Diese Vorgehensweise und die Art und Weise der Kommunikation macht uns sprachlos.


Es mag sein, dass man in den Reihen von Bergman Clinics mit dieser strategischen Neuausrichtung frühzeitig auf die bevorstehenden Änderungen im Rahmen der bundespolitischen Krankenhausreform reagieren möchte, aber mit den Ergebnissen, die der Konzern für Büdingen plant, dürfen sich die örtlichen Bundes- und Landtagsabgeordneten nicht einverstanden erklären. Wir erwarten, dass auf dieser Ebene und in dieser Angelegenheit kurzfristige wirkungsvolle Gespräche zum Erhalt der medizinischen Versorgung in Büdingen geführt werden. Was die geplante Krankenhaus-Reform und die aktuelle Situation der Krankenhäuser für den ländlichen Raum bedeutet, wird jetzt hier sichtbar. Sich damit einfach sprachlos abzufinden, kann nicht im Interesse der Menschen in unserer Region sein.


Das Mathilden-Hospital ist für die Region versorgungsnotwendig und es wurde gerade in den letzten Monaten Anstrengungen unternommen, gute Ärzte für das Mathilden Hospital zu gewinnen. Dies ist auch gelungen, weshalb das Unverständnis noch größer sein muss. Es ist jetzt auch in der Büdinger Kommunalpolitik und auf Kreisebene ein gemeinsamer Widerstand gegen diese Pläne zu initialisieren.


Die FWG-Fraktion lehnt die neuen Pläne des Bürgermeisters Benjamin Harris ab, den Wochenmarkt aus der Altstadt an die heutige Stadtverwaltung zu verlegen. In der vergangenen Woche hatte der Bürgermeister die Idee geäußert nach Fertigstellung eines möglichen Bürgerparks den Standort des Wochenmarktes zur Entlastung der Altstadt dorthin zu verlegen.


"Eine seiner vielen nicht zielführenden Ideen", sagen der Fraktionsvorsitzende Ulrich Majunke und der FWG-Stadtverordnete Thomas Appel. "Der Wochenmarkt feiert in diesem Jahr seinen 50. Geburtstag. Er ist am Marktplatz und am Damm an der richtigen Stelle. Wir wollen ihn dort als Angebot für die Anwohner der Altstadt und eine Belebung des Handels an diesem Standort erhalten. Möglichst sinnvoll ergänzen und ausbauen, die Bürger und Wochenmarktbesucher beteiligen", machen die FWG-Vertreter deutlich. Unser Erkenntnisgewinn der letzten Wochen und Monate ist, dass man frühzeitig den Bürgermeister auf unser Meinungsbild aufmerksam machen und eine Abstimmung innerhalb der Stadtverordnetenversammlung herbeiführen muss.


Verstreicht zu viel unkommentierte Zeit, fasst er es als Zustimmung auf und beschäftigt Mitarbeiter der Stadtverwaltung mit Machbarkeitsstudien oder Konzeptentwicklungen. Diese Praxis kostet den Steuerzahler unnötiges Geld und lenkt die Aufmerksamkeit der Mitarbeiter wiederholt in eine falsche Richtung. Beispiel sind sein selektives Parkraumkonzept für die Eberhard Bauner Allee und das Parkhaus auf der Bücherei-Wiese. Die Stadtverordnetenversammlung sollte sich frühzeitig für den Standort des Wochenmarktes in der Altstadt aussprechen.



Die Verkehrsbelastung am Dohlberg in Büdingen ist seit langem ein drängendes Problem. Hierzu möchte die FWG Büdingen mit den Bürgern ins Gespräch kommen und lädt am 3. April um 18:00 Uhr an der Bismarckstraße 1 zum Stadtgespräch ein.


„Wir möchten mit allen Beteiligten in den Dialog kommen“, schildert Liam Ulrich, Vorsitzender der FWG Büdingen, „Das Stadtgespräch bietet hierzu eine Plattform für einen offenen Austausch.“ Ziel müsse es sein, eine nachhaltige Lösung zu finden. „Dabei gilt es, die verschiedenen Interessen von Fußgängern, Radfahrern und Autofahrern, von Anwohnern und den Schulen zu berücksichtigen.“


Der Dohlberg zählt zu den am stärksten frequentierten Orten in Büdingen. Dadurch entsteht eine immense Verkehrsbelastung für die Anwohner. Der Begegnungsverkehr in der Bismarckstraße führt für Schülerinnen und Schüler auf dem Gehweg immer wieder zu gefährlichen Situationen. Mit Blick auf den zukünftigen Bau eines Sportzentrums sei mit einer Zunahme des Verkehrs zu rechnen, so die FWG in ihrer Pressemitteilung. Im Sinne einer gesunden Quartiersentwicklung sei es dringend notwendig, diese Problematik anzugehen.


Die Büdinger FWG-Fraktion definiert im Rahmen der laufenden Haushaltsberatungen und einer Klausurtagung weitere Schwerpunkte für die zukünftige Ausrichtung der Stadt Büdingen. „Ein besonders wichtiges Thema ist für uns die Kinderbetreuung in der Großgemeinde Büdingen mit seinen insgesamt 16 Stadtteilen“, schreiben die Freien Wähler in einer Pressemitteilung.


Nach diesen Maßstäben solle hierbei insbesondere auch dem Familienzentrum eine besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. „Wir wollen die engagierte Arbeit unserer dortigen Mitarbeiter und nicht zuletzt einer aktiven Wiederbelebung der Familienstadt mehr Raum geben. Die Themen Familie und Bildung gehören für uns zu den zentralen Büdinger Aufgaben und müssen entsprechend in den Haushalten der kommenden Jahre mit Investitionen abgebildet werden“, betonen Maike Szuppa-Neun und Henning Nitzsche für die FWG-Fraktion.


„Konkret bedeutet dies für uns, dass möglichst schnell der notwendige Platzbedarf an Kita-Plätze zur Verfügung gestellt werden muss. Neue Kindertagesstätten müssen gebaut werden, die notwendigen Erzieher und Erzieherinnen ausgebildet oder eingestellt werden. Gleichzeitig müsse dem Familienzentrum mehr Raum zur Verfügung gestellt werden. Wir müssen in Zusammenarbeit mit dem Wetteraukreis den anstehenden Rechtsanspruch zur Schulkinderbetreuung auf die Agenda nehmen und hierfür die entsprechende Infrastruktur berücksichtigen. Diese Maßnahmen haben für uns höchste Priorität und sollten nun auch schnell in entsprechenden Vorlagen an die Stadtverordnetenversammlung münden“, betonen Henning Nitzsche und Maike Szuppa-Neun.


Keinen Zweifel lässt die FWG Büdingen aufkommen, wenn es um die Reihenfolge und Priorisierung der Maßnahmen geht. „Aktuell kann sich unsere Stadt noch die verschiedenen Projekte zur Kinderbetreuung, Brand- und Hochwasserschutz leisten. Es ist allerdings zu erwarten, dass sich dieser Zustand in den kommenden Jahren schnell ändert oder sogar dramatisch verschlechtern könnte. Die Signale sind eindeutig und müssen ernst genommen werden. Diesen Erwartungen wollen wir mit einer klaren Priorisierung der Maßnahmen begegnen. „Neue Millionen-Projekte, die mit vermuteten Fördermitteln zur Landesgartenschau finanziert werden sollen, betrachten wir - angesichts der sich abzeichnenden Finanzlage – mit aller größter Skepsis. Die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt, aber insbesondere auch die Mitarbeiter der Verwaltung sollen mit klaren Zielsetzungen wissen, welche Schwerpunkte wir setzen möchten. Hierfür werden wir in der Stadtverordnetenversammlung um Mehrheiten werben. Dies kann auch bedeuten, dass wir uns an anderen Stellen begrenzen müssen und wir hoffen, dass der Bürgermeister die Mehrheitsentscheidungen mit Nachdruck umsetzt.“


Bürgermeister Benjamin Harris hatte in seiner nachträglichen Rede zur Haushaltseinbringung nochmals seine Absicht zur Erhöhung der Kindergartengebühren bekräftigt. Um 25 Prozent sollen nach diesen Planungen die Beiträge steigen. Die FWG-Fraktion lehnt die Erhöhung ab und bringt dies nun auch in einem Änderungsantrag zu den Haushaltsberatungen deutlich zum Ausdruck. Die beiden stellv. Fraktionsvorsitzenden Henning Nitzsche und Maike Szuppa-Neun betonen: Wir sind der Auffassung, dass wir Eltern in diesen herausfordernden Zeiten nicht noch weiter finanziell belasten können. Die Kostensteigerungen bei Lebensmitteln, Energie und in vielen anderen Bereichen des Lebens bereiten der großen Mehrheit der Büdinger Bevölkerung Sorge. Eine Erhöhung der Kindergartengebühren um 25% verstärkt diese zu Lasten unserer Jüngsten noch. Überdies kommen die Erhöhungswünsche des Bürgermeisters für viele Eltern unvorbereitet.“


Gebührenerhöhungen müssen nach den Vorstellungen der FWG-Fraktion mit den Elternvertretungen frühzeitig besprochen und die Absichten kommuniziert werden. Dieser Dialog fehle bisher, deshalb beantragen die Freien Wähler in einem Haushaltsbegleitbeschluss: „Der Magistrat wird beauftragt, im Einvernehmen mit dem Stadtelternbeirat eine moderate Gebührenerhöhung in den Jahren 2025 bis 2027 vorzubereiten. Die Ergebnisse solle den Stadtverordneten rechtzeitig vor den nächsten Haushaltsberatungen zur Abstimmung vorgelegt werden." Eine mögliche Richtschnur, so die Freien Wähler könnten die Steigerungen im Verbraucherpreisindex sein. Wichtig sei jedoch vor allem, dass die Eltern frühzeitig und planbar beteiligt bzw. unterrichtet werden.


„Landesgartenschau ja – aber die teuren Großprojekte nicht um jeden Preis!“ Mit diesen Worten umschreiben der FWG-Fraktionsvorsitzende Ulrich Majunke und sein Fraktionskollege Thomas Appel die Haltung der Freien Wähler zu den aktuellen Diskussionen rund um die Landesgartenschau im Jahr 2027. Im Fokus der FWG-Fraktion stehen hierbei insbesondere die erwähnten Kosten der Großprojekte zum Bau eines Bürgerparks und den Bau von zwei neuen Sportplätzen am Dohlberg. Die Landesgartenschau ist eine große Chance für Stadt und unsere Region Oberhessen, aber Steuererhöhungen im Umfeld der Großprojekte sind für uns eine rote Linie!“

Die Fraktion macht deutlich, dass sie eine Finanzierung ohne umfangreiche Fördermittel des Bundes für nicht realisierbar hält. „Wir sind der Auffassung, dass Bürgermeister Benjamin Harris mit seinem Finanzmanagement, einem Gewirr an Planungen und der fehlenden Kostentransparenz der Landesgartenschau-Großprojekte, die gesamte Veranstaltung nachhaltig in Misskredit bringt“, so Ulrich Majunke und Thomas Appel in ihrer Stellungnahme. Im Kern werde diese Kombination aus einer fehlenden realistischen Einschätzung der Gesamtlage und vielen beschönigenden Worten die Stadt auf eine massive finanzielle Überforderung zuführen, warnen die FWG-Vertreter und sagen: „Der vorgelegte Haushaltsentwurf für das Jahr 2024 ist ein weiterer deutlicher Hinweis für unsere Beurteilung. Die Einbringung eines genehmigungsfähigen Ergebnishaushaltes wurde ausschließlich mit den vermuteten Sonderzahlungen des Landes Hessen im Rahmen der Flüchtlingsarbeit erreicht. Der Eingang der Zahlungen im Jahr 2024 in Höhe von über 1 Millionen Euro sei allerdings mehr als ungewiss und wir vermuten sogar, dass der Bürgermeister seine ursprünglichen Planungen in den nächsten Wochen - mit Blick auf eine geringere Kreisumlage - zurücknimmt. Eine vertrauensbildende Haushaltsvorlage sei unter diesen Vorgaben nicht erkennbar.

Die FWG-Fraktion macht deutlich: „Wir erwarten rechtzeitig vor den letztmals notwendigen Beschlüssen zur Umsetzung des Projektes Bürgerpark, eine realistische Darstellung der Kosten und verlässliche Fördermittelzusagen. Hierbei müssen die zukünftigen Kosten der Pflichtaufgaben zum Hochwasserschutz, dem Bau weiterer Kindertagesstätten und Feuerwehrgerätehäuser berücksichtigt werden. Darüber zu sprechen und es letztlich anders zu planen, gehört für uns nicht dazu.“

Die Streckung der erwähnten Pflichtaufgaben auf der Zeitachse des Finanzplanungszeitraumes, mit der Absicht die Finanzierung der Landesgartenschau-Großprojekte zu realisieren, werde die FWG Büdingen nicht unterstützen. Als Beispiel nennen die Freien Wähler den Feuerwehr-Neubau in Düdelsheim. Der Bürgermeister verspricht öffentlich die Realisierung im Jahr 2025. Tatsächlich plant er ihn nach Vorgaben des vorgelegten Haushaltes erst im Jahr 2027. Diese wiederholten Widersprüche müssen beendet werden und Fakten präsentiert werden. Wir haben die dringende Erwartung, dass der Bürgermeister eine professionelle Finanzplanungs-Strategie für die Großprojekte, aber noch wichtiger für die restlichen Pflichtaufgaben zeitnah vorlegt. Gleichzeitig werden wir in den Fachausschüssen gestalterische Vorschläge zur Umsetzung präsentieren und für ihre Zustimmung in der Stadtverordnetenversammlung werben.“

Eine nachhaltige Stadtentwicklung, eine damit einhergehende wirtschaftliche Innenstadt-Förderung und eine verbindende Verbesserung der Aufenthaltsqualität sind für unsere Fraktion eine Herzensangelegenheit. Wir glauben, dass diese Punkte nicht im Widerspruch zueinander stehen und finanziell realistisch abgebildet werden können. Die derzeitige Planungsstrategie des Bürgermeisters zeigt in eine andere Richtung.“


Rückblick auf die Offene Fraktionssitzung der FWG Büdingen


Am vergangenen Dienstag fand die offene Fraktionssitzung der FWG Büdingen statt, bei der Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit hatten, aktiv an politischen Diskussionen teilzunehmen und ihre Anliegen einzubringen.


Neben der Diskussion über konkrete Projekte bot die Veranstaltung auch die Gelegenheit, über grundsätzliche Fragen der Kommunalpolitik zu diskutieren. Transparenz in der Politik und die Beteiligung der Bürger stehen für die FWG Büdingen bei den Entscheidungsprozessen stets im Vordergrund.


Um 25 Prozent möchte Bürgermeister und Kämmerer Benjamin Harris die Kindergartengebühren in diesem Jahr erhöhen. Entsprechende Einnahmesteigerungen werden im Einzelhaushalt des Entwurfs aufgeführt. Auf Nachfrage der FWG-Fraktion musste der Büdinger Bürgermeister seine Planungen nun im zuständigen Finanzausschuss bestätigen. Details waren im Vorfeld der Sitzung nicht bekannt.


Die Freien Wähler kritisieren dieses Verfahren und die Absichten einer Gebührenerhöhung. „Bis zum heutigen Tag fehlt eine Darstellung des Bürgermeisters zu seinem Zahlenwerk. Wir hatten die Hoffnung, dass er die fehlende Haushaltsrede schriftlich nachreicht. Seine Ziele, Hintergründe und die wichtigen Details darin darstellt. Diese Form und die Präsentation sind ein unersetzliches Instrument der Orientierung für die ehrenamtlichen Stadtverordneten. Gerade wenn es um die Planung von Gebührenerhöhungen oder zusätzlichen Kostenbelastungen für die Bürger geht. Seit mehreren Wochen warten wir vergeblich darauf. Auch im Vorbericht zum Haushaltsplanentwurf gibt es keinerlei Hinweise auf die geplante Gebührenerhöhung. Dieses Verfahren ist in unseren Augen erneut sehr unglücklich und es stellt sich die Frage, weshalb diese Kritik immer wieder geäußert werden muss“, so die Freien Wähler in ihrer Pressemitteilung.


„Mit der notwendigen Arbeitsstruktur und ein wenig gutem Willen wäre es leicht umzusetzen. Bürgermeister und Magistrat müssen zukünftig mit einer größeren Transparenz ihre Planungen darstellen. Es ist mehr als ärgerlich, dass es wiederholt nicht geschieht. Haushaltszahlen, Kosten der Landesgartenschau, die Situation der Remigiuskirche, die geplanten Gestaltungssatzungen und vielen weitere Themen müssen aus Sicht der Wählergemeinschaft transparenter und deutlicher dargestellt werden. Viele dieser wichtigen Punkte müssen immerzu durch die Stadtverordneten aller Fraktionen erfragt werden, nachdem über Monate keinerlei Ergebnisse präsentiert wurden.


Transparenz und noch wichtiger, die Umsetzung der Ankündigungspolitik, formulieren wir als Anspruch unserer Arbeit in der Stadtverordnetenversammlung. Insbesondere mit Blick auf eine bessere Information der betroffenen Bürger. Im Fall der geplanten Kindergartengebühren erwarten wir deshalb eine deutliche Darstellung der Hintergründe. Vor allem mit Blick auf die Finanzierung zahlreicher freiwilliger Leistungen, die der Bürgermeister in seinen Haushaltsplanungen präsentiert. Einer Erhöhung der Kindergartengebühren werden wir unter diesen Rahmenbedingungen nicht zustimmen.“

Mit großer Gelassenheit reagiert die Büdinger FWG-Fraktion auf die Kritik des Bürgermeisters Benjamin Harris. Dieser hatte den Antrag der Freien Wähler für eine Beendigung der Hessischen Erstaufnahme Einrichtung in Büdingen in der letzten Stadtverordnetenversammlung scharf kritisiert.


„Wir haben unsere feste Haltung zur HEAE. Einer Verlängerung der Einrichtung über den befristeten Zeitraum im Jahr 2025 werden wir nicht zustimmen. Dieses Ziel haben wir in den vergangenen Jahren immer wieder hervorgehoben. Natürlich respektieren wir die Überzeugung des Bürgermeisters zur Fortsetzung der HEAE über das Jahr 2025 hinaus. Diese Meinung teilen wir allerdings nicht und aus unserer Sicht ist es die Aufgabe der Stadtverordnetenversammlung, rechtzeitig vor dem Ende der Befristung eine ausführliche Diskussion über die Vor- und Nachteile einer Verlängerung zu führen. Deshalb hätten wir uns schon vor Monaten eine Vorlage des Bürgermeisters zu diesem Thema gewünscht. Leider ist nichts passiert.“ Der FWG-Fraktionsvorsitzende Ulrich Majunke und sein Fraktionskollege Thomas Appel erläutern in einer Pressemitteilung die Hintergründe des eigenen Antrages.


„Wir wollen Transparenz für die Bürger. Die Stadt Büdingen hat in den vergangenen 8 Jahren einen großen Teil der hessischen Herausforderungen in der Flüchtlingskrise getragen. Immer mit der klar definierten zehnjährigen Befristung der HEAE in einem Teil der ehemaligen Kaserne. Diese Fläche ist für weiteren Wohnraum und die Stadtentwicklung nun von besonderer Bedeutung. Gleichzeitig stehen Bundes- und Landesregierung in der Verantwortung, die Flüchtlingszahlen endlich wirksam zu begrenzen. Immerhin wird in dieser Hinsicht aktuell vieles angekündigt. CDU, SPD, Grüne und FDP überbieten sich mit Rhetorik und Versprechungen zur Flüchtlingskrise. Folgt und glaubt man diesen Ankündigungen, sollte es nicht notwendig sein, eine Fortführung der HEAE ins Auge zu fassen. Die Zahlen sollten spürbar zurückgehen. Unabhängig von diesen Aussagen möchten wir allerdings nicht ohne städtische Beteiligung in eine Verlängerung der HEAE eintreten. Gebäude und Flächen gehören nicht der Stadt. Es wäre fatal, wenn Büdingen und seine Bürger vor vollendete Tatsachen gestellt werden. Ein solch wichtiges Thema muss aus unserer Sicht unter hervorgehobener Beteiligung der Stadt ausverhandelt werden.


Wir erwarten, dass Landes- und Bundesregierung respektvoll mit Büdinger Beschlüssen umgehen. Vereinbart war - in Verbindung mit der HEAE - eine klare Begrenzung der Flüchtlingszahlen in Büdingen. Dieses und viele weitere Versprechungen wurden über viele Jahre jedoch nicht eingehalten. Gegenteiliges ist der Fall. Auch aus dieser Sicht ist eine Diskussion über die Zukunft der HEAE mehr als überfällig und wir setzen voraus, dass sich der Bürgermeister - unabhängig von parteipolitischen Zwängen und Wünschen der CDU geführten Landesregierung - für das Wohl der Stadt Büdingen einsetzt.

Forderung nach zeitnaher Lösung für Schulzentrum


Die FWG Büdingen äußert ihre Besorgnis über die aktuelle Situation am Schulzentrum der Stadt Büdingen. Infolge der Errichtung eines Zauns durch den Schulträger zur Vandalismusbekämpfung sind der Hartplatz zwischen den Sporthallen sowie der Schulhof nicht mehr für die Öffentlichkeit zugänglich. Dies hat dazu geführt, dass ein wichtiger Treffpunkt für die Büdinger Jugend verloren gegangen ist. Liam Ulrich, stellvertretender Vorsitzender der FWG, schildert: „Nach der zwischenzeitlichen Öffnung während der Ferienzeit ist nach unserem Kenntnisstand der Zaun wieder geschlossen.“


Die FWG Büdingen erinnert daran, dass Bürgermeister Benjamin Harris den städtischen Gremien nach der Sommerpause einen Lösungsvorschlag vorstellen wollte. Auf Nachfrage in der letzten Stadtverordnetenversammlung ist kein Fortschritt zu erkennen. „Die Büdinger Jugend braucht dringend einen Ort, an dem sie sich treffen und ihre Freizeit aktiv gestalten kann. Die Schließung des Schulhofes und des Hartplatzes ist für sie ein herber Verlust.“, betont Liam Ulrich. „Wir fordern eine zeitnahe Lösung und appellieren an den Schulträger und die Rathausspitze, gemeinsam daran zu arbeiten.“

Die FWG Büdingen freut sich über die Umsetzung ihres Antrags zur Instandsetzung der Schautafeln am Wilden Stein. Die im Juni 2022 durch Vandalismus zerstörten Schautafeln wurden jetzt durch die Firma "DER WERBE SPOT" aus Büdingen unentgeltlich erneuert. In einer Pressemitteilung betont das Unternehmen, dass die Instandsetzung der Schautafel für sie eine Herzensangelegenheit war. "Dafür sagen wir an dieser Stelle herzlichen Dank . In den Dank beziehen wir selbstverständlich auch das Bauamt ein “, betont Stadtverordnete Sabine Kraft-Marhenke. „Der Wilde Stein gehört zu den touristischen Aushängeschildern unserer Großgemeinde. Umso wichtiger war es uns, dass die Schäden zügig beseitigt werden.“


Die Schautafeln wurden auf Idee und Initiative von Büdingens Ehrenbürger Lothar Keil erstellt. Neben Lothar Keil hatten sich weitere Bürger ehrenamtlich eingebracht. Große Teile wurden von Büdinger Bürgern und Firmen finanziert. Die Schautafeln weisen auf besondere Sehenswürdigkeiten in Büdingen und der näheren Umgebung hin.


Die FWG Büdingen hofft sehr, dass die neuen Tafeln lange ihren Zweck erfüllen werden und somit auch die großartige ehrenamtliche Leistung Lothar Keils respektiert wird.

Als große Enttäuschung bezeichnet die FWG Fraktion Büdingen die anhaltenden Verzögerungen und den Stillstand zur Wiedereröffnung der Remigiuskirche. Ulrich Majunke betont für seine Fraktion: „Es ist absolut inakzeptabel, dass sich hier offensichtlich auch nach Monaten nichts bewegt, Verantwortung und Zuständigkeiten zur Verkehrssicherung der Kirche zwischen dem Landesamt für Denkmalpflege in Darmstadt und der unteren Denkmalschutzbehörde in Friedberg hin- und hergeschoben werden. Es mag so sein, dass es in Darmstadt und in Friedberg niemanden interessiert, dass wir die Remigiuskirche als Trauerkapelle nicht nutzen können, aus Büdinger Sicht können wir allerdings nicht akzeptieren, dass sich in dieser Sache nichts bewegt. Wir haben für diese unübersichtlichen bürokratischen Vorgänge keinerlei Verständnis“


Ein aktueller Antrag der FWG Büdingen befasst sich mit einer schnellstmöglichen Wiedereröffnung. Dieser Antrag wird auf Wunsch des Bürgermeisters Benjamin Harris - ebenfalls seit mehreren Wochen - im zuständigen Haupt- und Finanzausschuss geschoben. „Wir wünschen uns, dass sich der Bürgermeister in den nächsten zwei Wochen mit Nachdruck um eine Klärung bemüht. Es besteht die Hoffnung, dass für eine Freigabe der Kirche zunächst keine größeren Sanierungsarbeiten notwendig sind. Ein Gutachten müsste hierzu in Auftrag gegeben werden. Ulrich Majunke betont: „Deshalb muss der Vorgang in der Büdinger Verwaltung mit einer hohen Priorität behandelt werden. Zur nächsten Sitzung des Ausschusses erhoffen wir uns ausdrücklich mehr Klarheit und wir richten nochmals die Bitte an den Bürgermeister, dass er die Angelegenheit zur Chefsache macht.“


Nötigenfalls müsse er Vertreter aus Friedberg und vom Landesamt für Denkmalpflege nach Büdingen einladen, um gemeinsam mit dem Eigentümer, vor Ort einen Lösungsweg zu erzielen.

Schnellstmögliche Öffnung der Remigiuskirche


Die FWG-Fraktion macht mit einem Antrag zur Remigiuskirche nochmals deutlich, dass es ihr um eine schnellstmögliche Wiedereröffnung der gesperrten Kirche für Trauerfeierlichkeiten geht. Im Haupt- und Finanzausschuss wurde der Antrag und die Anfrage der Freien Wähler diskutiert. Dabei wurde durch Bürgermeister Benjamin Harris hervorgehoben, dass bisher eine notwendige Stellungnahme der unteren Denkmalbehörde fehle. Sie sei Grundlage, um die nächsten Schritte gehen zu können.


Der FWG-Fraktionsvorsitzende Ulrich Majunke betont hierzu: „Wir erwarten, dass in dieser Angelegenheit jetzt nicht auch noch die Bürokratie zu weiteren Verzögerungen führt. Seit mehreren Monaten ist die Trauerkirche am Büdinger Friedhof gesperrt. Nach unseren Informationen wurde das Gebäude aufgrund eines fehlenden Gutachtens durch das Kreisbauamt in Friedberg gesperrt. Dieses Gutachten muss nun kurzfristig in Auftrag gegeben werden und sollte es hierfür finanzielle Einschränkungen geben, müsse sich die Stadt Büdingen und selbstverständlich auch der Wetteraukreis an den Kosten für das notwendige Gutachten beteiligen.“ Eine weitere mehrmonatige Hängepartie wegen fehlender Stellungnahmen ist für Büdingen und seine Trauerkultur völlig indiskutabel und wir möchten daher auch den Bürgermeister bitten, die notwendigen Schritte in Friedberg energischer einzufordern“, so Ulrich Majunke.


Überdies handele es sich bei der Remigiuskirche um den ältesten erhaltenen steinernen Sakralbau der Wetterau. Sie sei in ihrer Bauschöpfung von nationaler Bedeutung und müsse deshalb auch überregional sehr viel deutlicher in den Fokus genommen werden. Eigentümer der Kirche ist die Stiftung Präsenz. „Auf Anregung von Bürgermeister Benjamin Harris beließen die Ausschussmitglieder den Antrag der Freien Wähler zunächst im Ausschuss. Bis zur nächsten Sitzung sollen die weiteren Schritte erörtert und dem Ausschuss vorgestellt werden.

Erdrutsch - Sperrung der Landstraße nach Rinderbügen


Anstehende Bauarbeiten auf anderen Strecken nötigenfalls zeitlich darauf abstimmen.


Die wiederholten Straßenbauarbeiten in und um Büdingen sind schon seit einigen Jahren ein großes Ärgernis für die Pendler, aber auch die Bürgerinnen und Bürger der Stadt. Die Fahrt durch die Innenstadt wird aktuell durch die Straßensperrung der Strecke von Orleshausen nach Büdingen zu einem Geduldspiel. Eine vorübergehende Sperrung der Landstraße zwischen der Abfahrt Dudenrod bis Büdingen steht unmittelbar bevor. Die Ortsdurchfahrt in Düdelsheim wird in Kürze komplett saniert. Am Samstag ereignete sich nun ein Erdrutsch auf der Strecke zwischen Büdingen und Rinderbügen. Dieser Streckenabschnitt ist jetzt ebenfalls vollständig gesperrt. Die Dauer der Vollsperrung ist noch nicht bekannt. Die Beschädigungen müssen durch Fachleute überprüft werden.


Abhängig von diesen Ergebnissen richtet die FWG Büdingen den Wunsch an den Magistrat, schon am Dienstag die zuständige Fachbehörde Hessen Mobil für die aktuelle Situation zu sensibilisieren und eine notwendige Verschiebung der Straßenbauarbeiten zwischen Bindsachsen und Büdingen ins Auge zu fassen. „Wir haben bereits über Stadtrat Reiner Marhenke eine entsprechende Initiative gestartet und hoffen darauf, dass sich die Beschädigungen nach dem Erdrutsch als nicht so schlimm erweisen. Sollte dem nicht so sein, müssen die Terminplanungen umgehend verändert werden und sollten, auch wenn es eine Selbstverständlichkeit ist, in unseren Augen aktiv angesprochen werden“, sagt Fraktionsvorsitzender Ulrich Majunke.

Die FWG Büdingen lobt in einer Pressemitteilung die Bemühungen des Magistrates zur Eigentumsübertragung der Seemenbachmauer. Nach diesen Plänen soll die Stadt Büdingen Eigentümer der Mauer werden, um anschließend eine umfassende Sanierung der wichtigen Hochwasserschutzeinrichtung durchzuführen. „Die Stadträte arbeiten gemeinsam und über Parteigrenzen hinweg am richtigen Konzept“, beschreibt der FWG-Fraktionsvorsitzende Ulrich Majunke die Haltung der eigenen Fraktion. „Wir möchten sie darin bestärken, diesen Prozess zu beschleunigen und konsequent fortzusetzen.“


Derzeit befindet sich die Seemenbachmauer in Privatbesitz. Ein Umstand, der in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder zu Konflikten geführt hat. Die Frage, wer letztlich für die Instandhaltung oder Sanierung der Mauer zuständig ist, hat immer wieder zu Verzögerungen und Untätigkeit geführt. Eine nachhaltige Lösung der Problematik wurde seit den 1980er Jahren mehrfach nicht erreicht. Die Folge: Der Zustand der Mauer hat sich zunehmend verschlechtert. Am 29. Januar 2021 kam es schließlich zur Katastrophe.


„Zwischenzeitlich gibt es neue Beschädigungen entlang der Seemenbachmauer, auf die wir nochmals aufmerksam machen möchten“, betont Ulrich Majunke. „Diese Mauerteile sollten schleunigst und möglichst vor einer Eigentumsübertragung ausgebessert werden.“ Gleiches gelte für die immer noch beschlossenen provisorischen Schutzmaßnahmen. „Wir hoffen darauf, dass Bürgermeister Benjamin Harris kurzfristig seine Gründe darlegt, weshalb er auf einen solchen Schutz verzichten möchte. Es ist wichtig, denn ein schneller Schutz ist unerlässlich.“


Zugleich macht die FWG Büdingen auf verschiedene Risiken aufmerksam: „Ein großer Teil der Finanzierung zahlreicher Hochwasserprojekte in der Großgemeinde, erschließt sich ausschließlich mit Fördermitteln des Landes Hessen. Aus den Zusammenhängen und Darstellungen ergeben sich Risiken zur Fördermittelgewährung. Die Seemenbachmauer ist nur ein Teil des gesamten Schutzes in der Großgemeinde. Dezentrale Maßnahmen oder die Rückhaltebecken an Wolfsbach oder Kälberbach müssen ebenfalls finanziert werden.


Das Beispiel zur Finanzierung der geplanten Feuerwehrhäuser zeigt, zu welchen Verzögerungen es kommen kann und die Befürchtung erscheint durchaus berechtigt, dass die fest eingeplanten Fördermittel für die Seemenbachmauer im Rahmen eines zeitgleichen Planfeststellungsverfahrens des HRB Hammer in Frage gestellt werden könnten.


Aus diesem Szenario ergeben sich für die Stadt Büdingen und andere Hochwasserschutzprojekte erhebliche Risiken, die einkalkuliert werden müssen. Oder anders ausgedrückt: Sollte es keine Fördermittel für die Seemenbachmauer geben, muss nahezu zeitgleich die Umsetzung des Rückhaltebeckens in Wolf und am Kälberbach gewährleistet bleiben. Sämtliche Fragestellungen und konstruktiven Hinweise müssen in den Investitionsplanungen aufeinander abgestimmt werden. Dies schließt auch mit ein, auf welchem Niveau die Seemenbachmauer – insbesondere im Hinblick auf das Rückhaltebecken Hammer - saniert werden muss.