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Campus · Modul 6

Kommunalwahl in Hessen.

Bei der Kommunalwahl hast du mehr Einfluss als bei jeder anderen Wahl: Du wählst nicht nur Listen, sondern bestimmst auch, welche Personen einziehen. Hier erfährst du, wie der große Stimmzettel funktioniert.

Was gewählt wird.

Die Kommunalwahl findet in Hessen alle fünf Jahre statt, alle Gremien am selben Tag. Die letzte war im März 2026, die nächste ist 2031.

01

Stadtverordneten­versammlung

Das Stadtparlament von Büdingen. Es entscheidet über den Haushalt und alle wichtigen Fragen der Stadt.

02

Ortsbeirat

In den Stadtteilen mit Ortsbeirat wählst du zusätzlich die Vertretung deines Stadtteils.

03

Kreistag

Das Parlament des Wetteraukreises. Es entscheidet unter anderem über Schulgebäude, Jugendhilfe und die Kreisumlage, die Büdingen zahlt.

Wer wählen darf

Wählen dürfen alle Deutschen und alle Bürgerinnen und Bürger aus anderen EU-Staaten, die mindestens 18 Jahre alt sind und in Büdingen wohnen. Du kannst im Wahllokal oder per Briefwahl wählen.

Der Stimmzettel

So vergibst du deine Stimmen.

Du hast so viele Stimmen, wie Sitze zu vergeben sind. Bei der Wahl der Stadtverordnetenversammlung sind das Dutzende. Du kannst sie frei verteilen. Wähle eine Option, um zu sehen, wie sie funktioniert.

Kumulieren: bis zu drei Stimmen pro Person

Du kannst einer Kandidatin oder einem Kandidaten bis zu drei Stimmen geben. So stärkst du gezielt Personen, die dir besonders wichtig sind.

Beispiel: Du gibst Person A drei Stimmen und Person B zwei Stimmen.

Wie aus Stimmen Sitze werden.

  1. Zuerst werden alle Stimmen zusammengezählt, die die Kandidierenden einer Liste bekommen haben.
  2. Danach werden die Sitze nach einem gesetzlich festgelegten Rechenverfahren im Verhältnis der Stimmen auf die Listen verteilt.
  3. Innerhalb einer Liste entscheiden die persönlichen Stimmen, wer einzieht. Wer weit hinten auf der Liste steht, kann durch viele Stimmen nach vorn rücken.
Genau deshalb lohnt es sich, die Personen auf dem Stimmzettel zu kennen.

Und die Bürgermeisterwahl?

Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister wird getrennt von der Kommunalwahl direkt gewählt, für sechs Jahre. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Schafft das niemand, gibt es eine Stichwahl zwischen den beiden Bestplatzierten.

Rechtsgrundlagen: Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) und Hessische Gemeindeordnung (HGO). Vereinfachte Darstellung ohne Gewähr, Stand Oktober 2026. Maßgeblich sind die Hinweise auf dem amtlichen Stimmzettel.

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