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Campus · Modul 5

Planen und Bauen.

Wo neue Wohnungen, Gewerbe oder Grünflächen entstehen, entscheidet die Stadt mit ihrer Bauleitplanung. Hier erfährst du, wie das abläuft und wann du deine Meinung einbringen kannst.

Zwei Pläne, zwei Ebenen.

Die Stadt plant in zwei Stufen. Darüber steht der Regionalplan Südhessen, der grob vorgibt, wo überhaupt Siedlungen entstehen dürfen.

Ganzes Stadtgebiet

Flächennutzungsplan

Zeigt für ganz Büdingen, wie Flächen grundsätzlich genutzt werden sollen: Wohnen, Gewerbe, Landwirtschaft, Wald, Grün. Er ist für die Behörden verbindlich, aber noch keine Erlaubnis zum Bauen.

Einzelnes Gebiet

Bebauungsplan

Regelt für ein bestimmtes Gebiet genau, was gebaut werden darf, zum Beispiel wie hoch, wie dicht und in welcher Art. Er wird als Satzung beschlossen und gilt für alle, also auch für private Bauherren.

Schritt für Schritt

So entsteht ein Bebauungsplan.

Das Verfahren regelt das Baugesetzbuch. Es dauert meist ein bis mehrere Jahre.

Schritt 1 von 5

Aufstellungsbeschluss

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, für ein Gebiet einen Bebauungsplan aufzustellen, und legt fest, was damit erreicht werden soll. Der Beschluss wird öffentlich bekannt gemacht.

So bringst du dich ein

  • Achte auf die Bekanntmachungen der Stadt. Dort steht, wann ein Planentwurf veröffentlicht wird und bis wann Stellungnahmen möglich sind.
  • Halte die Frist ein. Später eingereichte Hinweise müssen nicht mehr berücksichtigt werden.
  • Begründe konkret: Was stimmt aus deiner Sicht nicht, und was schlägst du vor?
  • Auch der Ortsbeirat wird zu Plänen in seinem Stadtteil gehört. Sprich ihn früh an.

Und der eigene Bauantrag?

Ob ein konkretes Haus, eine Garage oder ein Anbau gebaut werden darf, entscheidet die Bauaufsicht des Wetteraukreises. Sie prüft, ob das Vorhaben zum Bebauungsplan und zur Hessischen Bauordnung passt. Die Stadt Büdingen wird bei bestimmten Vorhaben beteiligt und muss ihr Einvernehmen geben, zum Beispiel wenn es keinen Bebauungsplan gibt. Kleinere Vorhaben können genehmigungsfrei sein. Was für dein Vorhaben gilt, klärst du am besten vorher mit der Bauaufsicht.

Rechtsgrundlagen: Baugesetzbuch (BauGB), insbesondere §§ 1 bis 10 und 36, sowie Hessische Bauordnung (HBO). Vereinfachte Darstellung ohne Gewähr, Stand Oktober 2026. Keine Rechtsberatung.

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