Campus · Modul 5
Wo neue Wohnungen, Gewerbe oder Grünflächen entstehen, entscheidet die Stadt mit ihrer Bauleitplanung. Hier erfährst du, wie das abläuft und wann du deine Meinung einbringen kannst.
Die Stadt plant in zwei Stufen. Darüber steht der Regionalplan Südhessen, der grob vorgibt, wo überhaupt Siedlungen entstehen dürfen.
Ganzes Stadtgebiet
Zeigt für ganz Büdingen, wie Flächen grundsätzlich genutzt werden sollen: Wohnen, Gewerbe, Landwirtschaft, Wald, Grün. Er ist für die Behörden verbindlich, aber noch keine Erlaubnis zum Bauen.
Einzelnes Gebiet
Regelt für ein bestimmtes Gebiet genau, was gebaut werden darf, zum Beispiel wie hoch, wie dicht und in welcher Art. Er wird als Satzung beschlossen und gilt für alle, also auch für private Bauherren.
Schritt für Schritt
Das Verfahren regelt das Baugesetzbuch. Es dauert meist ein bis mehrere Jahre.
Schritt 1 von 5
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, für ein Gebiet einen Bebauungsplan aufzustellen, und legt fest, was damit erreicht werden soll. Der Beschluss wird öffentlich bekannt gemacht.
So bringst du dich ein
Ob ein konkretes Haus, eine Garage oder ein Anbau gebaut werden darf, entscheidet die Bauaufsicht des Wetteraukreises. Sie prüft, ob das Vorhaben zum Bebauungsplan und zur Hessischen Bauordnung passt. Die Stadt Büdingen wird bei bestimmten Vorhaben beteiligt und muss ihr Einvernehmen geben, zum Beispiel wenn es keinen Bebauungsplan gibt. Kleinere Vorhaben können genehmigungsfrei sein. Was für dein Vorhaben gilt, klärst du am besten vorher mit der Bauaufsicht.
Rechtsgrundlagen: Baugesetzbuch (BauGB), insbesondere §§ 1 bis 10 und 36, sowie Hessische Bauordnung (HBO). Vereinfachte Darstellung ohne Gewähr, Stand Oktober 2026. Keine Rechtsberatung.