Campus · Modul 1
Wer entscheidet in der Stadt, wer setzt um, und wofür ist eigentlich der Kreis zuständig? Hier findest du die wichtigsten Gremien und einen Wegweiser für dein Anliegen.
Wie eine Stadt in Hessen organisiert ist, regelt die Hessische Gemeindeordnung (HGO). Vereinfacht gilt: Die Stadtverordnetenversammlung entscheidet, der Magistrat setzt um.
01
Das gewählte Stadtparlament. Es beschließt über alle wichtigen Angelegenheiten der Stadt, zum Beispiel den Haushalt, Satzungen, Gebühren und Bebauungspläne, und überwacht die Verwaltung. Die Stadtverordneten werden alle fünf Jahre gewählt und arbeiten ehrenamtlich.
02
Wird aus der Mitte der Stadtverordneten gewählt. Lädt zu den Sitzungen ein, leitet sie und vertritt die Stadtverordnetenversammlung nach außen.
03
Die Verwaltungsbehörde der Stadt. Er bereitet die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vor und führt sie aus. Zum Magistrat gehören die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister und weitere Stadträtinnen und Stadträte, die meist ehrenamtlich tätig sind.
04
Wird direkt von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt, für sechs Jahre. Leitet den Magistrat und die Stadtverwaltung und vertritt die Stadt nach außen.
05
Die Stadtverordnetenversammlung bildet Ausschüsse, etwa für Finanzen oder Bauen. Dort werden Themen ausführlich vorberaten, bevor das Parlament entscheidet.
06
Werden in den Stadtteilen gewählt. Sie müssen zu allen wichtigen Fragen gehört werden, die ihren Stadtteil betreffen, und können eigene Vorschläge machen. Entscheiden können sie nur dort, wo ihnen die Stadtverordnetenversammlung das übertragen hat.
Gut zu wissen: Die Sitzungen sind öffentlich
Stadtverordnetenversammlung, Ausschüsse und Ortsbeiräte tagen grundsätzlich öffentlich. Du kannst ohne Anmeldung zuhören. Termine und Tagesordnungen veröffentlicht die Stadt Büdingen.
Viele Aufgaben, die man der Stadt zuschreibt, liegen beim Wetteraukreis, beim Land Hessen oder beim Bund. Ein vereinfachter Überblick:
Stadt Büdingen
Wetteraukreis
Land Hessen
Bund
Wegweiser
Wähle dein Anliegen aus. Du siehst, wer zuständig ist und wie du am besten vorgehst.
Kommt auf die Straße an
Vereinfachte Darstellung. Im Einzelfall kann die Zuständigkeit abweichen. In Notfällen gilt immer: Polizei 110, Feuerwehr und Rettungsdienst 112.