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Campus · Modul 1

So funktioniert Büdingen.

Wer entscheidet in der Stadt, wer setzt um, und wofür ist eigentlich der Kreis zuständig? Hier findest du die wichtigsten Gremien und einen Wegweiser für dein Anliegen.

Wer entscheidet, wer setzt um?

Wie eine Stadt in Hessen organisiert ist, regelt die Hessische Gemeindeordnung (HGO). Vereinfacht gilt: Die Stadtverordnetenversammlung entscheidet, der Magistrat setzt um.

01

Stadtverordnetenversammlung

Das gewählte Stadtparlament. Es beschließt über alle wichtigen Angelegenheiten der Stadt, zum Beispiel den Haushalt, Satzungen, Gebühren und Bebauungspläne, und überwacht die Verwaltung. Die Stadtverordneten werden alle fünf Jahre gewählt und arbeiten ehrenamtlich.

02

Stadtverordnetenvorsteherin oder -vorsteher

Wird aus der Mitte der Stadtverordneten gewählt. Lädt zu den Sitzungen ein, leitet sie und vertritt die Stadtverordnetenversammlung nach außen.

03

Magistrat

Die Verwaltungsbehörde der Stadt. Er bereitet die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vor und führt sie aus. Zum Magistrat gehören die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister und weitere Stadträtinnen und Stadträte, die meist ehrenamtlich tätig sind.

04

Bürgermeisterin oder Bürgermeister

Wird direkt von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt, für sechs Jahre. Leitet den Magistrat und die Stadtverwaltung und vertritt die Stadt nach außen.

05

Ausschüsse

Die Stadtverordnetenversammlung bildet Ausschüsse, etwa für Finanzen oder Bauen. Dort werden Themen ausführlich vorberaten, bevor das Parlament entscheidet.

06

Ortsbeiräte

Werden in den Stadtteilen gewählt. Sie müssen zu allen wichtigen Fragen gehört werden, die ihren Stadtteil betreffen, und können eigene Vorschläge machen. Entscheiden können sie nur dort, wo ihnen die Stadtverordnetenversammlung das übertragen hat.

Gut zu wissen: Die Sitzungen sind öffentlich

Stadtverordnetenversammlung, Ausschüsse und Ortsbeiräte tagen grundsätzlich öffentlich. Du kannst ohne Anmeldung zuhören. Termine und Tagesordnungen veröffentlicht die Stadt Büdingen.

Stadt, Kreis oder Land?

Viele Aufgaben, die man der Stadt zuschreibt, liegen beim Wetteraukreis, beim Land Hessen oder beim Bund. Ein vereinfachter Überblick:

Stadt Büdingen

  • Kitas und Kinderbetreuung
  • Gemeindestraßen, Gehwege und Straßenbeleuchtung
  • Feuerwehr
  • Bürgerbüro, Standesamt und Ordnungsamt
  • Bebauungspläne und Stadtentwicklung
  • Friedhöfe, Spielplätze und Grünflächen
  • Sportplätze, Schwimmbad und Bürgerhäuser

Wetteraukreis

  • Schulgebäude und Schülerbeförderung
  • Jugendamt und Sozialhilfe
  • Baugenehmigungen (Bauaufsicht)
  • Kreisstraßen
  • Gesundheitsamt
  • Kfz-Zulassung und Führerschein
  • Busverkehr, gemeinsam mit dem Rhein-Main-Verkehrsverbund

Land Hessen

  • Lehrkräfte und Unterricht
  • Polizei
  • Landesstraßen (über Hessen Mobil)
  • Geld für die Kommunen über den Kommunalen Finanzausgleich
  • Die Regeln für Städte und Gemeinden, etwa die Gemeindeordnung

Bund

  • Bundesstraßen und Autobahnen
  • Bahnstrecken
  • Rente, Bürgergeld und viele Sozialleistungen
  • Steuergesetze, auch für Grund- und Gewerbesteuer

Wegweiser

Wer ist für mein Anliegen zuständig?

Wähle dein Anliegen aus. Du siehst, wer zuständig ist und wie du am besten vorgehst.

Kommt auf die Straße an

  • Gemeindestraße oder Gehweg im Ort: Stadt Büdingen
  • Kreisstraße (Schild mit „K“): Wetteraukreis
  • Landes- oder Bundesstraße („L“ oder „B“): Hessen Mobil, die Straßenbaubehörde des Landes
Wenn du unsicher bist, melde den Schaden bei der Stadt. Sie leitet ihn weiter. Ein Foto und eine genaue Ortsangabe helfen.

Vereinfachte Darstellung. Im Einzelfall kann die Zuständigkeit abweichen. In Notfällen gilt immer: Polizei 110, Feuerwehr und Rettungsdienst 112.

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