Unsere Anträge in der

Büdinger Stadtverordnetenversammlung

Die FWG Büdingen freut sich sehr über die Meldung aus der Büdinger Stadtverwaltung, ​dass der kürzliche FWG-Antrag zur Einrichtung eines Starkregenportals vom Magistrat ​umgesetzt wird. Laut einer aktuellen Meldung wird der Mängelmelder der Stadt Büdingen ​zukünftig um die Kategorie "Starkregen" erweitert. Auf diesem Weg haben die Bürgerinnen ​und Bürger die Möglichkeit, ihre Erfahrungen in die Entwicklung von Maßnahmen ​einzubringen.


Mit zahlreichen Initiativen hatte sich die FWG in der letzten Sitzung der ​Stadtverordnetenversammlung dem Schutz vor Starkregenereignissen gewidmet. Dazu ​zählte auch ein Antrag zur Einrichtung eines Starkregenportals, den die FWG-Fraktion in der ​Sitzung einbrachte. Der Antrag wurde von den Büdinger Stadtverordneten einstimmig ​beschlossen.


Den Mängelmelder der Stadt Büdingen finden Sie unter dem folgenden Link:

https://www.stadt-buedingen.de/.../Anl.../Ideen-Beschwerden/

Die Büdinger Stadtverordnetenversammlung hat am 10.06.2022 den Magistrat beauftragt, ​spätestens bis zum 31.12.2022 provisorische Hochwasserschutzmaßnahmen entlang der ​Seemenbachmauer umzusetzen. Die ursprünglich angedachte Lösung einer Absicherung ​mittels „Lego-Steine“ wurde zwischenzeitlich von Bürgermeister Harris als nicht umsetzbar ​abgelehnt.


In der Stadtverordnetenversammlung am 24.01.2024 berichtete Bürgermeister Harris ​folgendes: Das Büro BGS Wasser habe den Vorschlag unterbreitet, die Seemenbachmauer ​mittels Big Bags provisorisch abzusichern. Die Zustimmung der Denkmalschutzbehörde als ​auch der Oberen Wasserbehörde sei signalisiert worden. Der Eigentümer der ​Seemenbachmauer habe hierzu noch keine Stellung bezogen Es gäbe einige Vorteile der ​Big Bags, wie zum Beispiel die kurzfristige Lieferung als auch der Wegfall der Errichtung ​eines Fundaments. Des Weiteren seien Big Bags mobil und man könne diese bei ​Fortschreiten der Arbeiten an der Mauer wegheben lassen oder versetzen. Der Magistrat ​werde in Kürze eine entsprechende Vorlage beraten.


Ein halbes Jahr später wurde auf unsere Anfrage hin mitgeteilt, dass die ​Genehmigungsplanung durch das Büro BGS zum Ende des dritten Quartals vorliegen ​werde. Gespräche zwischen Eigentümer und Bürgermeister seien bereits im August ​geplant gewesen. Im Rahmen einer Ausschusssitzung möchten wir nun über das weitere ​Vorgehen und den Zeitplan zur kurzfristigen Umsetzung der Maßnahme informiert werden. ​Der ursprüngliche Beschluss der Stadtverordnetenversammlung liegt nunmehr über zwei ​Jahre zurück.


Der Antrag im Detail:


Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:


  1. Der Magistrat stellt bis zum bis 15.11.2024 im Rahmen einer Sitzung des Ausschusses ​für Bauangelegenheiten, Umwelt- und Hochwasserschutz die Genehmigungsplanung ​zum provisorischen Schutz der Seemenbachmauer vor.
  2. Zu den Beratungen im Ausschuss wird ein Zeitplan zum Aufstellen des provisorischen ​Schutzes in Form einer Magistratsvorlage eingebracht.


Büdingen zählt mit seiner Vielzahl an erhaltenen Fachwerkgebäuden, den Wehranlagen, ​den Türmen und Toren zu den geschichtsträchtigsten Städten der Region. Dennoch sind ​einige Gebäude leider verschwunden. Dazu zählen beispielsweise auch die imposanten ​Bauten Karlspforte, Mühlpforte & Unterpforte, welche als Teile der Wehranlage der ​Büdinger Altstadt über Jahrhunderte das Stadtbild geprägt haben.


In einem aktuellen Antrag möchte die FWG nun den Magistrat die Herstellung von ​Glasschautafeln prüfen lassen. Vorbild hierfür soll die Marktgemeinde Petronell-Carnuntum ​in Niederösterreich sein. Sie ist überregional für ihr bauliches Erbe als ehemalige römische ​Stadt bekannt. Darunter auch das Wahrzeichen der Gemeinde, das Heidentor. Dieses ist ​heute nur noch als Ruine erhalten. Um die Optik des Monumentes noch heute erlebbar zu ​machen, wurde die Gestalt des ursprünglichen Bauwerkes rekonstruiert und eine ​Schautafel aus Glas installiert, welche beim Durchblicken die Ruine zum ursprünglichen ​Bauwerk vervollständigt.


Diese Form der Visualisierung könnte eine Möglichkeit sein, um auch in Büdingen ​historische Bauten wieder erlebbar zu machen und die Entwicklung unserer Altstadt in das ​heutige Stadtbild zu integrieren.


Der Antrag im Detail:


Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:


  1. Der Magistrat wird beauftragt, die Herstellung von Glasschautafeln zur Visualisierung ​historischer Bausubstanz in Büdingen zu prüfen.
  2. Die Prüfergebnisse und eine Kostenschätzung sind im Rahmen einer Beschlussvorlage ​des Magistrates den Stadtverordneten bis zum 31.12.2024 vorzulegen.

Demnächst beginnen die Bauarbeiten zur Kanalsanierung in der Eberhard-Bauner-Allee. ​Hierzu hatte die FWG-Fraktion im Februar 2024 beantragt, Anlieger sowie Bürgerinnen und ​Bürger im Rahmen einer Informationsveranstaltung zu den geplanten Sanierungsarbeiten zu ​informieren. Noch im selben Monat hatte die Stadtverordnetenversammlung den FWG-​Antrag beschlossen.


Zwischenzeitlich hat sich der Beginn der Bauarbeiten von Mitte auf Ende des Jahres ​verzögert. Nun lädt die Verwaltung zur Informationsveranstaltung in der Willi-Zinnkann-Halle ​am 24.09.2024 ein. Beginn ist um 18:00 Uhr. Auch eine digitale Teilnahme soll ermöglicht ​werden. Der Link hierzu soll noch rechtzeitig vor der Veranstaltung auf der Homepage der ​Büdinger Stadtwerke sowie der Stadt Büdingen veröffentlicht werden.


"Die Bürgerinnen und Bürger müssen sich frühzeitig auf Einschränkungen und Sperrungen ​einstellen können. Daher gilt es, die Betroffenen umfassend zu geplanten Maßnahmen zu ​informieren", sagt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende, Henning Nitzsche, für die FWG ​Büdingen, "Es freut uns, dass die beantragte Informationsveranstaltung nun stattfinden ​wird."

Mit zahlreichen Initiativen widmet sich die FWG dem Schutz vor Starkregenereignissen. Mit ​einem ergänzenden Antrag zur nächsten Stadtverordnetenversammlung möchte die FWG-​Fraktion die Umsetzbarkeit eines Starkregenportals & Starkregenschadensmelders prüfen ​lassen. Über ein solches Portal, welches beispielsweise die Stadt Nidda bereits einsetzt, ​können die Bürgerinnen und Bürger ihre Erfahrungen bei Starkregenereignissen teilen.


Überschwemmungen, der Überstau eines Kanals, verstopfte Durchlässe, ​Gewässerengstellen oder überlastete Gräben sind nur einige Beispiele für Gefahrenstellen, ​die über das Portal gemeldet werden könnten. Auch der Bearbeitungsstand bzw. ein ​Feedback könnte darin abgebildet werden. So wird eine niederschwellige Zusammenarbeit ​zwischen Verwaltugn und Bürgern ermöglicht. „Wir sind der Überzeugung, dass die ​Bürgerinnen und Bürger bei der Entwicklung von Konzepten zum Schutz vor ​Starkregenereignissen eingebunden werden sollen. Von den Erfahrungen und Kenntnissen ​der Menschen vor Ort können wir nur profitieren!“, schildert der Vorsitzende der Büdinger ​FWG, Liam Ulrich.


Der Antrag im Detail:


Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:


  1. Der Magistrat prüft den Einsatz bzw. die Umsetzbarkeit eines Starkregenportals auf der ​Homepage der Stadt Büdingen


Seit knapp zwei Jahren ist die Remigiuskirche für Beerdigungen und Gottesdienste ​gesperrt. Der aktuelle Ersatzstandort ist keine dauerhafte Lösung. Aufgrund aktueller ​Unterlagen deutet sich ein längerer Sanierungsprozess an. Da die Kirche noch mehrere ​Jahre gesperrt bleiben könnte, beantragte die FWG-Fraktion die Machbarkeit einer ​Trauerhalle prüfen zu lassen. Dieser wurde nun im zuständigen Ausschuss für ​Bauangelegenheiten, Umwelt- und Hochwasserschutz behandelt.


Auf der Tagesordnung stand auch ein ähnlich lautender Antrag der CDU-Fraktion. Die ​beiden Anträge wurden in verbundener Debatte diskutiert. Statt über Unterschiede der ​Formulierungen oder Feinheiten zu diskutieren, möchte man zusammen an einer schnellen ​Lösung arbeiten. Die beiden Anträge wurden hierzu in einem gemeinsamen Antrag ​zusammengefasst. Der gemeinsame Antrag wird bei der nächsten ​Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung auf der Tagesordnung stehen.


"Es freut uns, gemeinsam mit der CDU-Fraktion an einem Strang zu ziehen. Wir sind uns ​einig, dass es eine schnelle Lösung braucht.", schildert der FWG-Stadtverordnete Thomas ​Appel. "In der kommenden Stadtverordnetenversammlung soll der Magistrat nun beauftragt ​werden, die Möglichkeit einer Trauerhalle zu prüfen."

Aktuell wird – mit Förderung durch das Land Hessen - im Landkreis Fulda der Aufbau eines ​Starkregenfrühalarmsystems durchgeführt. Ein System, welches in ähnlicher Form auch im ​Rahmen des zwischenzeitlich vorgestellten Büdinger Starkregenmanagment erwähnt wird. ​In einer Pressemitteilung betont nun auch der Wetteraukreis: „Ergänzend zu den ​umfangreichen Maßnahmen könnte das Starkregen-Frühalarmsystem, das sich derzeit im ​Landkreis Fulda im Aufbau befindet, auch für den Wetteraukreis interessant sein. Die Untere ​Wasserbehörde des Wetteraukreises steht daher bereits in einem engen Austausch mit ​dem Landkreis Fulda.“ Diesen angekündigten Austausch des Wetteraukreises mit dem ​Landkreis Fulda wollen wir nutzen – um in Kooperation mit den Städten und Gemeinden ​entlang von Nidda, Nidder und Seemenbach incl. der Zuflüsse frühzeitig ein gemeinsames ​Interesse im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit anzukündigen.


Das Projekt des Landkreises Fulda besteht nach unseren Informationen aus zwei ​Komponenten. Diese betreffen zum einen das „Erkennen, Sensibilisieren und Schützen“, ​zum anderen das „Alarmieren und Abwehren“ von Starkregengefahren. Dem ersten Part ​wird das Projekt gerecht durch eine kreisweite Starkregengefahrenkarte, mit welcher sich ​überflutungsgefährdete Gefahrenstellen erkennen und Fließwege bei ​Starkregenereignissen ausfindig machen. In Büdingen existiert dieses Kartenmaterial ​bereits. Ein großer Vorteil wäre, dass diese Karte Gewässer von der Quelle bis zur ​Mündung betrachtet und somit über Gemeindegrenzen hinweg Erkenntnisse sammelt. Ein ​interkommunaler Ansatz, den wir in Sachen Starkregen und Hochwasser für dringend ​geboten erachten.


Ein zweiter Punkt des Frühwarnsystems ist das „Alarmieren und Abwehren“. Mithilfe von ​hydraulischen Sensoren werden Messdaten in Echtzeit über Funk in einer Cloud gebündelt ​und mit verschiedensten Wetterdaten des Deutschen Wetterdienstes sowie ​Geoinformationen kombiniert. Bei Erreichen kritischer Werte informiert das Alarmsystem ​Verwaltung, Rettungskräfte und die Bürgerschaft per Web und App und bei der höchsten ​Warnstufe per Mobil- und Festnetztelefon.


Der Antrag im Detail:


Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:


  1. Der Magistrat wird beauftragt, im Dialog mit dem Wetteraukreis und im Rahmen einer ​interkommunalen Zusammenarbeit mit den Kommunen des ehemaligen Landkreises ​Büdingen den Einsatz eines digitalen Starkregen/Hochwasser Frühwarnsystems zu ​prüfen. Ergebnisse und Erkenntnisse des aktuell vorgestellten Systems im Landkreis ​Fulda sind im Rahmen der Prüfung zu berücksichtigen.
  2. Ergebnisse der Gespräche sind der Stadtverordnetenversammlung bis zum 30.06.2023 ​vorzustellen.


Am 28. September 2022 wurde in einer Sitzung des Ausschusses für Bauangelegenheiten, ​Umwelt und Hochwasserschutz die Studie zu den Starkregengefahren/-Risikokarten in ​Büdingen durch die beauftragte (aquadrat ingenieure GmbH) vorgestellt. Im Rahmen der ​Ausschusssitzung wurde darüber hinaus verschiedene Vorschläge und Erläuterungen ​weiterer Maßnahmen dargestellt. Auch im Rahmen von Ortsbeiratssitzungen wurden die ​Starkregengefahren diskutiert.


Die beauftragte Studie enthält eine umfangreiche Maßnahmenkonzeption. Es existieren ​ferner mehrere Anträge im Geschäftsgang der Stadtverordnetenversammlung, die bisher ​entweder nicht umgesetzt oder fehlinterpretiert wurden. Anhand der Darstellungen im ​Ausschuss möchten wir den aktuellen Diskussionsstand oder die bereits existierenden ​Beschlüsse zu den Maßnahmenkonzeptionen - insbesondere im Bereich von ​flächenbezogenen, objektbezogenen und verhaltensbezogenen Vorhaben bzw. die ​Einschätzung ihrer Priorisierung - dargestellt bekommen. Die Gefahren von Starkregen ​zeigen sich in wiederholender und verstärkender Tendenz. Zuletzt am 22.07.2024 in ​verschiedenen Ortsteilen unserer Großgemeinde.


Der Antrag im Detail:


Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:


  1. Der Magistrat berichtet in einer Sitzung des Ausschusses für Baungelegenheiten, ​Umwelt und Hochwasserschutz über Pläne, Konzepte, Vorhaben bzw. priorisierte ​Maßnahmen zur vorgestellten Starkregengefahren- und Risikoanalyse. Die Erkenntnisse ​aus den Vorstellungsrunden in den Ortsbeiratssitzungen der Stadtteile sind zu ​berücksichtigen.
  2. Die Präsentation erfolgt bis zum 31. Oktober 2024.



Auch knapp zwei Jahre nach ihrer Sperrung ist die Remigiuskirche als wichtig Trauerkapelle ​für Beerdigungen und Gottesdienste noch immer gesperrt. Diese Situation ist absolut ​inakzeptabel und der aktuelle Ersatzstandort dauerhaft keine Lösung. Leider deutet sich – ​aufgrund der übermittelten Unterlagen des Eigentümers und den Äußerungen der ​Denkmalbehörde – ein zeitlich längerer Sanierungsprozess der Kirche an. Aktuell müssen ​wir sogar davon ausgehen, dass die Kirche noch mehrere Jahre gesperrt bleiben wird.


Selbstverständlich bleibt es eine zentrale Frage, wie man eine Notfallsicherung umsetzen ​könne, um die Kirche schnellstmöglich für Trauerfeierlichkeiten wieder zugänglich zu ​machen. Dieser Weg muss jedoch derzeit verlässlich angezweifelt werden. Eventuell im ​September könnten nach den dortigen Darstellungen weitere Ergebnisse und Kosten der ​Sanierung folgen.


Unabhängig hiervon sollte der Magistrat nun jedoch die Machbarkeit zum Bau einer ​Trauerhalle prüfen und die Ergebnisse den Stadtverordneten zeitnah präsentieren.


Der Antrag im Detail:


Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:


  1. Der Magistrat prüft Machbarkeit, Kosten, Standort und Umsetzungszeitraum einer ​Trauerhalle – als Ersatz oder vorübergehenden Ersatz – der gesperrten Remigiuskirche ​am Büdinger Friedhof
  2. Die Ergebnisse der Studie sind bis zum 31.10.2024 den Stadtverordneten in Form einer ​Magistratsvorlage vorzustellen.
  3. Eine Realisierung ist bereits im Jahr 2025 anzustreben. Notwendige Finanzmittel sind im ​Haushaltsplan 2025 abzubilden.


Angesichts einer weiterhin unklaren bzw. spärlichen Förderquote für das Projekt Stadtpark, ​keinerlei konkreten Aussichten zur Förderung eines Sportplatzes am Dohlberg und vor ​allem weiter gestiegenen Haushaltsrisiken im Finanzplanungszeitraum der Jahre 2026 bis ​2030, hält die FWG Büdingen es für dringend geboten, den operativen Prozess zur Planung ​des Stadtparks zunächst zu stoppen. Aus diesem Grund beantragt die FWG-Fraktion in der ​Büdinger Stadtverordnetenversammlung, das Fortschreiten des Projekts nach der ​Leistungsphase 4 zu stoppen und zu einem späteren Zeitpunkt die Fortführung der ​Planungsleistungen ab der Leistungsphase 5 durch einen erneuten Beschluss der ​Stadtverordneten bestätigen zu lassen. Eine Fortführung der Planungsleistungen ist mit ​nicht unerheblichen Kosten verbunden, die zunächst zurückgestellt werden sollten.


Der Antrag im Detail:


Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:


  1. Der Magistrat wird ermächtigt, die Planungsleistungen für den Stadtpark Büdingen – ​Realisierungs- und Ideenteil – bis zur Leistungsphase 4 fortzusetzen.
  2. Eine Fortführung der Planungsleistungen für den Stadtpark - insbesondere in die ​Leistungsphase 5, ist zunächst durch einen Beschluss der ​Stadtverordnetenversammlung zu bestätigen bzw. herbeizuführen. Der Verein ​Oberhessen ist unverzüglich über die Willenserklärung der Büdinger ​Stadtverordnetenversammlung zu unterrichten.


Die trockenen Sommer der vergangenen Jahre haben gezeigt, wie real die Gefahren für Waldbrände auch im Büdinger Wald sind. Waldbrände stellen dabei eine besondere Herausforderung für die Feuerwehr dar, da sie teilweise erst bei größerem Ausmaß entdeckt werden und Statistiken zeigen, dass ein erheblicher Teil durch Brandstiftung an abgelegenen Stellen entsteht. Der Büdinger Wald gehört zu den größten Wäldern Hessens. Umso herausfordernder ist es, möglichst frühzeitig auf einen Brand zu reagieren.


Eine Möglichkeit zum Schutz ist eine satellitenbasierte Überwachung des Waldgebietes, welche Brände ab 10 m² automatisch erkennt, sodass ein frühzeitiges Eingreifen möglich wird. Ein solches Waldbrandfrüherkennungs- und Überwachungssystem wird beispielsweise bereits im Landkreis Havelland genutzt. In einem aktuellen Antrag schlägt die FWG-Fraktion in der Büdinger Stadtverordnetenversammlung nun vor, die Anschaffung eines solchen Frühwarnsystems durch den Magistrat zu prüfen. Dabei sollen auch die umliegenden Kommunen und Constantia Forst für eine mögliche gemeinsame Anschaffung eingebunden werden.


Der Antrag im Detail:


Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:


1. Der Magistrat prüft eine Anschaffung der sogenannte "Wildfire-Solution" der Firma Ororatech.

2. Der Magistrat wird beauftragt mit den umliegenden Kommunen und Constantia Forst in Gespräche einzutreten, ob diese an einer gemeinsamen Anschaffung des Systems interessiert sind.

3. Die Prüfergebnisse sind in einer Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss bis zum 31.12.2024 im Rahmen einer Magistratsvorlage vorzustellen.

Seit 1984 sucht die Stadt Büdingen nach Lösungen für die Verkehrsproblematik am ​Dohlberg. Das dortige Wohngebiet ist in vielerlei Hinsicht besonderen Verkehrsbelastungen ​ausgesetzt. Einerseits weil das Wohngebiet in den vergangenen Jahren merklich größer ​und intensiv nachverdichtet wurde - andererseits aber vor allem, weil sich dort das Büdinger ​Schulzentrum und die Sporthallen befinden. Anfang der 1990er Jahre wurde deshalb explizit ​für den Busverkehr eine Entlastungsstraße gebaut. Nach Auffassung der FWG-Fraktion wird ​sie allerdings nur von einem Teil der Busse genutzt. Zahlreiche Schulbusse fahren ​wiederholt über die Bismarckstraße zur Schule. Eine Situation, die in unseren Augen ​geändert werden muss. „Die Bismarckstraße ist für dieses Verkehrsaufkommen, ​insbesondere den Begegnungsverkehr der Busse nicht geeignet. Täglich entstehen ​gefährliche Situationen für Schüler, Anwohner und Fußgänger. Es ist ein Wunder, dass es ​noch nicht zu schlimmeren Unfällen gekommen ist“, schildern Henning Nitzsche und ​Thomas Appel für die FWG-Fraktion ihre Eindrücke. In Anfragen, Anträgen und einem ​Stadtgespräch mit den Bürgern widmet sich die Fraktion dem Thema.


Viele Anwohner waren vor einigen Wochen der Einladung der Freien Wähler in der ​Bismarckstraße gefolgt. Gemeinsam mündete der Dialog in einen Antrag der FWG-Fraktion, ​der nun am vergangenen Mittwoch im zuständigen Ausschuss behandelt wurde. „Man hat ​im Gespräch mit den Bürgern gemerkt, dass ihnen die Situation unter den Nägeln brennt. ​Wir sind der Überzeugung, dass man dem Thema in der Stadtpolitik – nicht zuletzt aufgrund ​der Schulwegsicherheit am Dohlberg und der fehlenden Fußwege-Verbindung zur ​Thiergartenstraße eine hohe Priorität einräumen muss“, sagt Thomas Appel.


„Die gedanklichen Vorstellungen von Bürgermeister Benjamin Harris, den Feldweg entlang ​der Bahnschienen für Busse auszubauen, lehnen wir ab. Wir setzen an gleicher Stelle auf ​die Ertüchtigung als Radweg, um vor allem für die Schüler und Schülerinnen eine sichere ​Zufahrt zum Schulzentrum zu gewährleisten“, ergänzt Henning Nitzsche. Der Weg werde ​von Fußgängern und Radfahrern genutzt. Das solle auch so bleiben.


Mehrere Maßnahmen umfassen den Antrag der Freien Wähler. Im Ausschuss wurde er ​einstimmig mit einer Ergänzung der CDU-Fraktion und kleinen Änderungen angenommen. ​Vorausgesetzt die Stadtverordnetenversammlung stimmt am 07. Juni der Initiative zu, wird ​der Magistrat beauftragt, für den gesamten Dohlberg ein Verkehrskonzept zu entwerfen. ​Hierbei sind insbesondere die Einbindung der Entlastungsstraße als öffentlicher ​Verkehrsweg vorzusehen. Die entsprechenden Ausschilderungen von der Bundesstraße, ​sowie innerstädtische Verkehrslenkungen zum Schulzentrum bzw. den Sporthallen müssen ​folgen. Ein Fußweg von der Thiergartenstraße zum Schulzentrum muss dringend gebaut ​werden. „Für uns ein besonders wichtiges Projekt zur Schulwegsicherheit“, erläutert ​Thomas Appel. Wie auch bereits an den Grundschulen sollen Hol- & Bringzonen realisiert ​werden. Zur Datenerhebung sollen kurzfristig Verkehrszählungen in der Bismarckstraße und ​verstärkte Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt, die Einrichtung einer Fahrradspur und ​Verkehrsberuhigungen geprüft bzw. durchgeführt werden.


Wichtigster Punkt ist nach Auffassung der FWG Büdingen jedoch ein juristisches ​Verkehrsgutachten. „Experten müssen uns Wege aufzeigen, um auch unabhängig von ​baulichen Maßnahmen, schnelle Ergebnisse zu erzielen. Wir wollen, dass die ​Bismarckstraße nach Möglichkeit für den gesamten Busverkehr gesperrt wird. Den Ansatz ​der CDU, dies auch bei den notwendigen Ausschreibungen für Linienbündel im regionalen ​Busverkehr zu berücksichtigen, halten wir ebenfalls für einen guten Weg. Wir hoffen auf ​eine breite Zustimmung des Beschlussvorschlages, der im Ausschuss ​fraktionsübergreifend Zustimmung erlangte“, so Henning Nitzsche und Thomas Appel.

Viele ältere Menschen sind im Alltag auf Unterstützung angewiesen, die oft über pflegerische Betreuung hinaus geht. Im April 2023 wurde von der FWG-Fraktion ein Antrag zur Einsellung einer Gemeindepflegerin oder eines Gemeindepflegers eingebracht. Gemeindepfleger schließen die Lücke zwischen medizinischer bzw. pflegerischer Versorgung und sozialer Betreuung.


Der Antrag wurde im Juni 2023 von den Büdinger Stadtverordneten beschlossen. Das wichtige Projekt wird nun von der 1. Stadträtin Katja Euler und der zuständigen Fachabteilung in der Verwaltung umgesetzt. “Es freut uns sehr, dass dieses Projekt nun umgesetzt wird. Ein Gemeindepfleger ist als Unterstützung für ältere Menschen ein wichtiger Beitrag zu unserer Familienstadt”, schildert Maike Szuppa-Neun, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Büdinger FWG.

Die Verkehrsbelastung am Dohlberg ist seit langem ein drängendes Problem. Insbesondere die Bismarckstraße ist von dem Zubringerverkehr an die Schulen betroffen. Dadurch entsteht für die Anwohner eine immense Belastung. Zudem führt der Begegnungsverkehr immer wieder für Schülerinnen und Schüler zu sehr gefährlichen Situationen. Eine Verkehrsentlastung für die Bismarckstraße und die angrenzenden Straßen ist daher dringend nötig.


Im Rahmen unseres Stadtgespräches wurden verschiedene Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger gesammelt und diskutiert. Wir sind der Überzeugung, dass dieses Bündel an Maßnahmen eine nachhaltige Entlastung für die Anwohner und eine Erhöhung der Sicherheit für die Schulwege mit sich bringen wird.


Gerade auch in Anbetracht der Tatsache, dass in den nächsten Jahren eine mögliche Verlegung des Sportplatzes an den Dohlberg ansteht, ist es dringend notwendig, jetzt die verkehrlichen Voraussetzungen zügig zu schaffen.


Hierzu unser Beschlussvorschlag im Detail:


Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:


1. Der Magistrat wird beauftragt, für den Dohlberg ein Verkehrskonzept zu entwerfen, unter Einbindung der Verlängerung der Wilhelm-Lückert-Straße, inklusive eines Fußweges von der Wilhelm-Lückert-Straße/Schulzentrum bis zur Industriestraße/Thiergartenstraße, und es der Büdinger Stadtverordnetenversammlung zur endgültigen Beschlussfassung vorzulegen.


2. Das Verkehrskonzept beinhaltet die Einrichtung von Hol- & Bringzonen.


3. Der Magistrat wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung einen Sachstandsbericht zu den Verhandlungen zum Ankauf der Grundstücke zur Erweiterung der Wilhelm-Lückert-Straße für den Busverkehr und Erschließung von Fußwegen vorzulegen.


4. Der Magistrat wird beauftragt, Verkehrszählungen in der Bismarckstraße durchzuführen.


5. Der Magistrat wird beauftragt in der Bismarckstraße verstärkt Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen.


6. Der Magistrat prüft die Einrichtung einer Fahrradspur in der Bismarckstraße.


7. Der Magistrat prüft die Aufhebung des Parkverbotes in der Bismarckstraße.


8. Der Magistrat prüft die Sperrung der Bismarckstraße für den gesamten Busverkehr.


9. Die Prüfergebnisse und das Verkehrskonzept Dohlberg sind im Rahmen einer Beschlussvorlage des Magistrates den Stadtverordneten bis zum 31.10.2024 vorzulegen.


Die Remigiuskirche ist als Trauerstätte für die Bürgerinnen und der Bürger von größter ​Bedeutung um würdevoll von verstorbenen Angehörigen Abschied zu nehmen. Die Kirche ​ist nunmehr seit mehr als eineinhalb Jahren für Trauerfeierlichkeiten gesperrt. Ein Zustand, ​der sich nun schon viel zu lange hinzieht und im Interesse der Allgemeinheit schnellst ​möglich geändert werden muss.


Zwischenzeitlich haben offensichtlich Besprechung zur Sanierung der Kirche in mehreren ​Bauabschnitten stattgefunden. Aus unserer Sicht wäre es an der Zeit die ​Stadtverordnetenversammlung über die Ergebnisse, die Konzepte, Kosten und einen ​Wiedereröffnungstermin zu unterrichten.


Hierzu bringen wir folgenden Beschlussvorschlag ein:


Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:


  1. Der Magistrat wird beauftragt, im Rahmen einer Sitzung des Bau,- Umwelt- und ​Hochwasserausschusses detailliert über die Ergebnisse zur Sanierung der ​Remigiuskirche zu berichten. Eine Beteiligung des Landesamtes für Denkmalpflege und ​der Unteren Denkmalschutzbehörde bzw. des Denkmalbeirates des Wetteraukreises ​wird angeregt.
  2. Der Bericht ist bis zum 30.06.2024 im vorgenannten Ausschuss vorzulegen.


Ein Ehrengrab ist Ausdruck der Würdigung Verstorbener durch die Stadt Büdingen für ​Bürger, die sich zu Lebzeiten besondere Verdienste für die Stadt Büdingen oder darüber ​hinaus erworben haben.


Die Vergabe und Erhaltung derartiger Gräber, erfolgt durch die Stadt. Die Entscheidung ​hierfür soll rechtzeitig vor Ende der Nutzungsdauer an die Gremien, das Stadtarchiv, sowie ​die Geschichts-, bzw. Heimatvereine gemeldet werden. Diese prüfen ein begründetes ​Interesse an der Erhaltung einzelner Grabstätten. Sollten keine Nachkommen oder ​Institutionen vorhanden sein, die sich um das Ehrengrab kümmern, soll die Stadt Büdingen ​die Pflege und Unterhaltung übernehmen.


Wir möchten an dieser Stelle an die Büdinger Kräuterfrau Grete Flach erinnern, deren ​Angedenken durch die Initiative des Kneippvereins gesichert wurde.


Als Beispiel für unseren Antrag könnte die Friedhofsordnung der Stadt Oberursel dienen.


Hierzu unser Beschlussvorschlag im Detail:


Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:


Der Magistrat wird beauftragt, in der Friedhofsordnung Kriterien für die Einrichtung von ​Ehrengräbern zu fassen und sie dem Ausschuss JKS vorzulegen.

Die ersten schönen Frühlingswochenenden des Jahres mit zahlreichen Besuchern unserer Stadt haben gezeigt, dass ein zusätzlicher Bedarf an Sitzgelegenheiten im Innenstadtbereich existiert. Aus diesem Grund ist aus sich der FWG-Fraktion zu prüfen, in welchem Umfang weitere Sitzgelegenheiten zur Steigerung der Aufenthaltsqualität geschaffen werden können. Ein entsprechender Prüfantrag wird in der heutigen Stadtverordnetenversammlung eingebracht.


Die Wege im Bereich des Wohngebietes "Über der Seeme" und des DRK Pflegeheims werden von Spaziergängern gut frequentiert. Zusätzlich ist durch die Erweiterung des Quartiers "Henri-Dunant-Straße" ein vermehrter Bedarf an Ruhebänken nachweisbar entstanden.

Die FWG-Fraktion möchte mit einem aktuellen Antrag zur nächsten Stadtverordnetenversammlung Transparenz zu den Straßen- und Kanalbauarbeiten in der Eberhard-Bauner-Allee schaffen. Nach dem Beschlussvorschlag soll rechtzeitig vor dem Beginn der Bauarbeiten eine Bürger- und Anliegerversammlung für die Anwohner der Straße sowie die betroffenen Arztpraxen, Unternehmen und Geschäfte in der Bahnhofstraße stattfinden, bei der unter anderem über Zeitplanung und Verkehrseinschränkungen informiert werden soll.

Nach Kenntnisstand der FWG-Fraktion endet im Jahr 2025 die befristete Vereinbarung des Landes Hessen und des Eigentümers zum Betrieb der Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in Büdingen. In einem aktuellen Antrag zur kommenden Stadtverordnetenversammlung beantragt die FWG-Fraktion, dass die Stadtverordneten kurzfristig über die Pläne und Ziele der Hessischen Landesregierung und des Eigentümers informiert werden. Unabhängig von diesen Informationen, soll der Magistrat laut der Beschlussvorlage mit der rechtlichen Prüfung zur Einflussnahme im Rahmen einer B-Plan Änderung oder anderer Vorgaben beauftragt werden.


Der Stadt Büdingen wurde durch die Hessische Landesregierung eine Befristung der HEAE für einen Zeitraum von 10 Jahren versprochen. Entsprechende vertragliche Vereinbarungen existieren in diesem zeitlichen Kontext nach unserem Kenntnisstand zwischen Eigentümer und Land Hessen. Unsere Fraktion befürwortet vor diesem Hintergrund eine frühzeitige Beteiligung der städtischen Gremien, zur nachhaltigen weiteren Wohnraum-Entwicklung des Quartiers.

In einem aktuellen Antrag setzt sich die FWG-Fraktion für mehr Sicherheit auf den Schulwegen ein. „Bereits vor den aktuellen Baumaßnahmen und der damit verbundenen Umleitung durch die Vorstadt stellte der Kreuzungsbereich Mäusfall – Brunostraße ein erhebliches Risiko für Fußgänger dar.“, schildert Henning Nitzsche: „Vor allem für Grundschüler besteht durch die unübersichtliche Gestaltung eine erhebliche Gefahr.“


In der Antragsvorlage wird bereits eine mögliche Lösung skizziert. Durch Temposchwellen vor dem Kreuzungsbereich und eine veränderte Fußgängerführung könnte ein sicherer Verkehrsfluss gewährleistet werden. Im Rahmen des Antrages sollen auch weitere Gefahrenstellen auf den Schulwegen um die Büdinger Schulen überprüft werden.

Die FWG-Fraktion hält die Einrichtung einer Pegelanlage zur Messung der Wasserstands- und Durchflusswerte bzw. eines effektiven Hochwasserwarndienstes am Kälberbach für dringend notwendig.


Im Rahmen einer veröffentlichten Studie des Wasserverbandes Nidder/Seemenbach zum Hochwasserschutz am Oberlauf des Stadtgebietes von Büdingen, wurde auch der Bereich des Kälberbachs einer detaillierten Betrachtung unterzogen. Die Untersuchungen des beauftragten Ingenieurbüros BGS Wasser ergaben, dass ein 100-jährliches Hochwasser im Kälberbach (53 Wohngebäude) eine größere Betroffenheit auslöst, als ein 100-jährliches Hochwasser im Seemenbach (21 Wohngebäude).


Überdies wurde ermittelt, dass die durchgeführten Berechnungen die Vermutung belegen, dass sich mit einem 100-jährlichen Hochwasser im Kälberbach in der Küchenbach-Verdolung eine Fließumkehr einstellt, die zur Folge hat, dass Kälberbach-Wasser am Einlauf der Verdolung austritt. Die Studie macht ferner deutlich, dass die 2003 in Büdingen (vermutlich auch 2021) beobachteten Überflutungen letztendlich auf ein komplexes Zusammenspiel zurückzuführen sind. Diese Abhängigkeiten bestehen aus dem Interagieren von Seemenbach und Kälberbach, Küchenbach-Verdolung und überlasteter Regenwasserkanäle.