Aktuelle Anträge in der

Büdinger Stadtverordnetenversammlung

Viele ältere Menschen sind im Alltag auf Unterstützung angewiesen, die oft über pflegerische Betreuung hinaus geht. Im April 2023 wurde von der FWG-Fraktion ein Antrag zur Einsellung einer Gemeindepflegerin oder eines Gemeindepflegers eingebracht. Gemeindepfleger schließen die Lücke zwischen medizinischer bzw. pflegerischer Versorgung und sozialer Betreuung.


Der Antrag wurde im Juni 2023 von den Büdinger Stadtverordneten beschlossen. Das wichtige Projekt wird nun von der 1. Stadträtin Katja Euler und der zuständigen Fachabteilung in der Verwaltung umgesetzt. “Es freut uns sehr, dass dieses Projekt nun umgesetzt wird. Ein Gemeindepfleger ist als Unterstützung für ältere Menschen ein wichtiger Beitrag zu unserer Familienstadt”, schildert Maike Szuppa-Neun, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Büdinger FWG.

Die Verkehrsbelastung am Dohlberg ist seit langem ein drängendes Problem. Insbesondere die Bismarckstraße ist von dem Zubringerverkehr an die Schulen betroffen. Dadurch entsteht für die Anwohner eine immense Belastung. Zudem führt der Begegnungsverkehr immer wieder für Schülerinnen und Schüler zu sehr gefährlichen Situationen. Eine Verkehrsentlastung für die Bismarckstraße und die angrenzenden Straßen ist daher dringend nötig.


Im Rahmen unseres Stadtgespräches wurden verschiedene Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger gesammelt und diskutiert. Wir sind der Überzeugung, dass dieses Bündel an Maßnahmen eine nachhaltige Entlastung für die Anwohner und eine Erhöhung der Sicherheit für die Schulwege mit sich bringen wird.


Gerade auch in Anbetracht der Tatsache, dass in den nächsten Jahren eine mögliche Verlegung des Sportplatzes an den Dohlberg ansteht, ist es dringend notwendig, jetzt die verkehrlichen Voraussetzungen zügig zu schaffen.


Hierzu unser Beschlussvorschlag im Detail:


Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:


1. Der Magistrat wird beauftragt, für den Dohlberg ein Verkehrskonzept zu entwerfen, unter Einbindung der Verlängerung der Wilhelm-Lückert-Straße, inklusive eines Fußweges von der Wilhelm-Lückert-Straße/Schulzentrum bis zur Industriestraße/Thiergartenstraße, und es der Büdinger Stadtverordnetenversammlung zur endgültigen Beschlussfassung vorzulegen.


2. Das Verkehrskonzept beinhaltet die Einrichtung von Hol- & Bringzonen.


3. Der Magistrat wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung einen Sachstandsbericht zu den Verhandlungen zum Ankauf der Grundstücke zur Erweiterung der Wilhelm-Lückert-Straße für den Busverkehr und Erschließung von Fußwegen vorzulegen.


4. Der Magistrat wird beauftragt, Verkehrszählungen in der Bismarckstraße durchzuführen.


5. Der Magistrat wird beauftragt in der Bismarckstraße verstärkt Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen.


6. Der Magistrat prüft die Einrichtung einer Fahrradspur in der Bismarckstraße.


7. Der Magistrat prüft die Aufhebung des Parkverbotes in der Bismarckstraße.


8. Der Magistrat prüft die Sperrung der Bismarckstraße für den gesamten Busverkehr.


9. Die Prüfergebnisse und das Verkehrskonzept Dohlberg sind im Rahmen einer Beschlussvorlage des Magistrates den Stadtverordneten bis zum 31.10.2024 vorzulegen.


Die Remigiuskirche ist als Trauerstätte für die Bürgerinnen und der Bürger von größter Bedeutung um würdevoll von verstorbenen Angehörigen Abschied zu nehmen. Die Kirche ist nunmehr seit mehr als eineinhalb Jahren für Trauerfeierlichkeiten gesperrt. Ein Zustand, der sich nun schon viel zu lange hinzieht und im Interesse der Allgemeinheit schnellst möglich geändert werden muss.


Zwischenzeitlich haben offensichtlich Besprechung zur Sanierung der Kirche in mehreren Bauabschnitten stattgefunden. Aus unserer Sicht wäre es an der Zeit die Stadtverordnetenversammlung über die Ergebnisse, die Konzepte, Kosten und einen Wiedereröffnungstermin zu unterrichten.


Hierzu bringen wir folgenden Beschlussvorschlag ein:


Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:


  1. Der Magistrat wird beauftragt, im Rahmen einer Sitzung des Bau,- Umwelt- und Hochwasserausschusses detailliert über die Ergebnisse zur Sanierung der Remigiuskirche zu berichten. Eine Beteiligung des Landesamtes für Denkmalpflege und der Unteren Denkmalschutzbehörde bzw. des Denkmalbeirates des Wetteraukreises wird angeregt.
  2. Der Bericht ist bis zum 30.06.2024 im vorgenannten Ausschuss vorzulegen.


Ein Ehrengrab ist Ausdruck der Würdigung Verstorbener durch die Stadt Büdingen für Bürger, die sich zu Lebzeiten besondere Verdienste für die Stadt Büdingen oder darüber hinaus erworben haben.


Die Vergabe und Erhaltung derartiger Gräber, erfolgt durch die Stadt. Die Entscheidung hierfür soll rechtzeitig vor Ende der Nutzungsdauer an die Gremien, das Stadtarchiv, sowie die Geschichts-, bzw. Heimatvereine gemeldet werden. Diese prüfen ein begründetes Interesse an der Erhaltung einzelner Grabstätten. Sollten keine Nachkommen oder Institutionen vorhanden sein, die sich um das Ehrengrab kümmern, soll die Stadt Büdingen die Pflege und Unterhaltung übernehmen.


Wir möchten an dieser Stelle an die Büdinger Kräuterfrau Grete Flach erinnern, deren Angedenken durch die Initiative des Kneippvereins gesichert wurde.


Als Beispiel für unseren Antrag könnte die Friedhofsordnung der Stadt Oberursel dienen.


Hierzu unser Beschlussvorschlag im Detail:



Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:


Der Magistrat wird beauftragt, in der Friedhofsordnung Kriterien für die Einrichtung von Ehrengräbern zu fassen und sie dem Ausschuss JKS vorzulegen.

Die ersten schönen Frühlingswochenenden des Jahres mit zahlreichen Besuchern unserer Stadt haben gezeigt, dass ein zusätzlicher Bedarf an Sitzgelegenheiten im Innenstadtbereich existiert. Aus diesem Grund ist aus sich der FWG-Fraktion zu prüfen, in welchem Umfang weitere Sitzgelegenheiten zur Steigerung der Aufenthaltsqualität geschaffen werden können. Ein entsprechender Prüfantrag wird in der heutigen Stadtverordnetenversammlung eingebracht.


Die Wege im Bereich des Wohngebietes "Über der Seeme" und des DRK Pflegeheims werden von Spaziergängern gut frequentiert. Zusätzlich ist durch die Erweiterung des Quartiers "Henri-Dunant-Straße" ein vermehrter Bedarf an Ruhebänken nachweisbar entstanden.

Die FWG-Fraktion möchte mit einem aktuellen Antrag zur nächsten Stadtverordnetenversammlung Transparenz zu den Straßen- und Kanalbauarbeiten in der Eberhard-Bauner-Allee schaffen. Nach dem Beschlussvorschlag soll rechtzeitig vor dem Beginn der Bauarbeiten eine Bürger- und Anliegerversammlung für die Anwohner der Straße sowie die betroffenen Arztpraxen, Unternehmen und Geschäfte in der Bahnhofstraße stattfinden, bei der unter anderem über Zeitplanung und Verkehrseinschränkungen informiert werden soll.

Nach Kenntnisstand der FWG-Fraktion endet im Jahr 2025 die befristete Vereinbarung des Landes Hessen und des Eigentümers zum Betrieb der Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in Büdingen. In einem aktuellen Antrag zur kommenden Stadtverordnetenversammlung beantragt die FWG-Fraktion, dass die Stadtverordneten kurzfristig über die Pläne und Ziele der Hessischen Landesregierung und des Eigentümers informiert werden. Unabhängig von diesen Informationen, soll der Magistrat laut der Beschlussvorlage mit der rechtlichen Prüfung zur Einflussnahme im Rahmen einer B-Plan Änderung oder anderer Vorgaben beauftragt werden.


Der Stadt Büdingen wurde durch die Hessische Landesregierung eine Befristung der HEAE für einen Zeitraum von 10 Jahren versprochen. Entsprechende vertragliche Vereinbarungen existieren in diesem zeitlichen Kontext nach unserem Kenntnisstand zwischen Eigentümer und Land Hessen. Unsere Fraktion befürwortet vor diesem Hintergrund eine frühzeitige Beteiligung der städtischen Gremien, zur nachhaltigen weiteren Wohnraum-Entwicklung des Quartiers.

In einem aktuellen Antrag setzt sich die FWG-Fraktion für mehr Sicherheit auf den Schulwegen ein. „Bereits vor den aktuellen Baumaßnahmen und der damit verbundenen Umleitung durch die Vorstadt stellte der Kreuzungsbereich Mäusfall – Brunostraße ein erhebliches Risiko für Fußgänger dar.“, schildert Henning Nitzsche: „Vor allem für Grundschüler besteht durch die unübersichtliche Gestaltung eine erhebliche Gefahr.“


In der Antragsvorlage wird bereits eine mögliche Lösung skizziert. Durch Temposchwellen vor dem Kreuzungsbereich und eine veränderte Fußgängerführung könnte ein sicherer Verkehrsfluss gewährleistet werden. Im Rahmen des Antrages sollen auch weitere Gefahrenstellen auf den Schulwegen um die Büdinger Schulen überprüft werden.

Die FWG-Fraktion hält die Einrichtung einer Pegelanlage zur Messung der Wasserstands- und Durchflusswerte bzw. eines effektiven Hochwasserwarndienstes am Kälberbach für dringend notwendig.


Im Rahmen einer veröffentlichten Studie des Wasserverbandes Nidder/Seemenbach zum Hochwasserschutz am Oberlauf des Stadtgebietes von Büdingen, wurde auch der Bereich des Kälberbachs einer detaillierten Betrachtung unterzogen. Die Untersuchungen des beauftragten Ingenieurbüros BGS Wasser ergaben, dass ein 100-jährliches Hochwasser im Kälberbach (53 Wohngebäude) eine größere Betroffenheit auslöst, als ein 100-jährliches Hochwasser im Seemenbach (21 Wohngebäude).


Überdies wurde ermittelt, dass die durchgeführten Berechnungen die Vermutung belegen, dass sich mit einem 100-jährlichen Hochwasser im Kälberbach in der Küchenbach-Verdolung eine Fließumkehr einstellt, die zur Folge hat, dass Kälberbach-Wasser am Einlauf der Verdolung austritt. Die Studie macht ferner deutlich, dass die 2003 in Büdingen (vermutlich auch 2021) beobachteten Überflutungen letztendlich auf ein komplexes Zusammenspiel zurückzuführen sind. Diese Abhängigkeiten bestehen aus dem Interagieren von Seemenbach und Kälberbach, Küchenbach-Verdolung und überlasteter Regenwasserkanäle.